Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0777/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den beigefügten I. Nachtrag zur Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg

 

zu beschließen.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Die Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2002 zum 01.01.2003 beschlossen. Darin geregelt sind in § 20 auch die Benutzungsgebühren, die seitdem unverändert geblieben sind. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Kostenentwicklung insbesondere für die Entsorgung der Abfälle ist nunmehr eine Anhebung der Abfallgebühren erforderlich, wie sie im I. Nachtrag mit einer entsprechenden Änderung des § 20 enthalten ist.

 

Nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung anhand der Rechnungsergebnisse der vergangenen vier Haushaltsjahre:

 

 

2002

2003

2004

2005

Einnahmen

6.594.774 €

6.773.790 €

7.022.544 €

6.766.345 €

Ausgaben

6.594.774 €

6.773.790 €

7.022.544 €

6.766.345 €

Zuschussbedarf

-,-

-,-

-,-

-,-

Kostendeckung

100 %

100 %

100 %

100 %

 

Während in 2005 die Einsammlungspauschale, also die pauschale Erstattung der Einsammlungs- und Transportleistungen gegenüber DBM, knapp 2,5 Mio. € betrug, stellten die Beseitigungskosten mit rd. 3,9 Mio. € den größten Kostenfaktor dar. Hierfür waren im Haushalt 2005 eigentlich 4 Mio. € veranschlagt, die jedoch aufgrund von Ausgabeabsetzungen aus Forderungen gegenüber DBM aus den Vorjahren nicht voll ausgeschöpft wurden. Da andererseits die Einnahmen leicht über dem veranschlagten Ansatz ausfielen, entstand nach Abschluss des Haushalts 2005 ein Überschuss i.H.v. rd. 127.000 €, die der Ausgleichsrücklage zugeflossen sind; diese hat derzeit einen Bestand i.H.v. rd. 135.000 €.

 

Auf der Grundlage der Spitzabrechnung der Entsorgungskosten durch DBM für das Jahr 2005, also der Berechnung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen insb. gegenüber dem Kreis und der MEG, hat der DBM einen noch offenen Rückerstattungsanspruch gegenüber dem städt. Haushalt i.H.v. 170.000 €. Das heißt, dass der UA 7200 in 2005 zumindest nach betriebswirtschaftlicher Betrachtung keinen Überschuss i.H.v. 127.000 € (wie im kameralen Abschluss) hätte ausweisen können, sondern vielmehr eine Unterdeckung i.H.v. 43.000 € hätte ausweisen müssen. Diese Entwicklung wird sich auch im Vollzug des Haushalts 2006 fortsetzen, so dass für den Haushalt 2007 anhand der derzeit verfügbaren Daten und bei unveränderten Gebühren folgende Entwicklung zu erwarten sein würde:

 

Einnahmen:

 

  • Einnahmen aus Gebühren auf der Grundlage des

prognostizierten Ergebnisses 2006

6.725.000 €

·         Zinsen Rücklage

3.000 €

Summe

6.728.000 €

 

Ausgaben:

 

  • Einsammlungspauschale an DBM

2.496.000 €

  • Beseitigungskosten (BefA, MEG)

4.180.000 €

  • Erstattung Spitzabrechnung 2005 u. 2006

340.000 €

  • Abfallberatung

67.000 €

  • Verwaltungskostenerstattung

167.000 €

Summe

7.250.000 €

 

 

 

Zuschussbedarf bzw. Unterdeckung:

522.000 €

 

Um diese prognostizierte Unterdeckung des UA 7200 im Haushalt 2007 auszugleichen und eine ansonsten erforderliche Finanzierung aus allgemeinen Deckungsmitteln zu verhindern, ist eine Anhebung der Abfallgebühren um 8 % erforderlich. Der beigefügte I. Nachtrag beinhaltet insoweit eine entsprechende gleichmäßige Anhebung aller in § 20 der Abfallsatzung seit dem 01.01.2003 unverändert geltenden Gebührentatbestände zum 01.01.2007. Dies bedeutet beispielsweise bei einer 14-täglichen Abfuhr des Restmülls eine Mehrbelastung i.H.v. 6,48 EUR pro Person und Jahr bzw. von 5,16 EUR bei einer 4-wöchentlichen Restmülleinsammlung.

 

Die Summe der Gebühreneinnahmen hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt dargestellt:

 

2002:                           6.195.570 €

2003:                           6.668.872 €

2004:                           6.781.367 €

2005:                           6.766.186 €

2006 (Prognose):        6.725.000 €

 

Lag die Gebührenanhebung zum 01.01.2003 noch hauptsächlich in dem massiven Abwandern von Gewerbebetrieben in die private Entsorgung begründet, die zu einem deutlichen Absinken der Gebühreneinnahmen bei kaum veränderbaren Fixkosten geführt hatte, so ist nunmehr die in den letzten 4 Jahren eingetretene Kostensituation insbesondere bei den Beseitigungskosten - also Betrieb für Abfallwirtschaft des Kreises für Rest- und Sperrmüll und MEG für Bioabfälle - Hauptursache der Gebührenanhebung. Daneben ist auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 %-punkte als ein Kostenfaktor zu nennen, der das Ergebnis zusätzlich belasten wird.

 

Zur Sicherstellung sowohl der Kostendeckung der kostenrechnenden Einrichtung Müllabfuhr als auch der professionellen und reibungslos funktionierenden Dienstleistungen der Abfalleinsammlung und –beseitigung wird daher gebeten, den beigefügten I. Nachtrag zur Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                            Dr. Franz Kahle                                  Kerstin Weinbach

Oberbürgermeister                 Bürgermeister                                     Stadträtin

 

 

 

Anlage

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen