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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0777/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtrag zur Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
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●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
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21.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
24.11.2006
|
Sachverhalt
Begründung:
Die Abfallsatzung der Universitätsstadt
Marburg wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2002 zum
01.01.2003 beschlossen. Darin geregelt sind in § 20 auch die
Benutzungsgebühren, die seitdem unverändert geblieben sind. Aufgrund der
zwischenzeitlich eingetretenen Kostenentwicklung insbesondere für die
Entsorgung der Abfälle ist nunmehr eine Anhebung der Abfallgebühren
erforderlich, wie sie im I. Nachtrag mit einer entsprechenden Änderung des § 20
enthalten ist.
Nachfolgende Darstellung zeigt die
Entwicklung anhand der Rechnungsergebnisse der vergangenen vier Haushaltsjahre:
|
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
Einnahmen |
6.594.774 € |
6.773.790 € |
7.022.544 € |
6.766.345 € |
Ausgaben |
6.594.774 € |
6.773.790 € |
7.022.544 € |
6.766.345 € |
Zuschussbedarf |
-,- |
-,- |
-,- |
-,- |
Kostendeckung |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
Während in 2005 die Einsammlungspauschale, also die pauschale Erstattung
der Einsammlungs- und Transportleistungen gegenüber DBM, knapp 2,5 Mio. €
betrug, stellten die Beseitigungskosten mit rd. 3,9 Mio. € den größten
Kostenfaktor dar. Hierfür waren im Haushalt 2005 eigentlich 4 Mio. €
veranschlagt, die jedoch aufgrund von Ausgabeabsetzungen aus Forderungen
gegenüber DBM aus den Vorjahren nicht voll ausgeschöpft wurden. Da andererseits
die Einnahmen leicht über dem veranschlagten Ansatz ausfielen, entstand nach
Abschluss des Haushalts 2005 ein Überschuss i.H.v. rd. 127.000 €, die der
Ausgleichsrücklage zugeflossen sind; diese hat derzeit einen Bestand i.H.v. rd.
135.000 €.
Auf der Grundlage der Spitzabrechnung der Entsorgungskosten durch DBM für
das Jahr 2005, also der Berechnung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen
insb. gegenüber dem Kreis und der MEG, hat der DBM einen noch offenen
Rückerstattungsanspruch gegenüber dem städt. Haushalt i.H.v. 170.000 €.
Das heißt, dass der UA 7200 in 2005 zumindest nach betriebswirtschaftlicher
Betrachtung keinen Überschuss i.H.v. 127.000 € (wie im kameralen
Abschluss) hätte ausweisen können, sondern vielmehr eine Unterdeckung i.H.v.
43.000 € hätte ausweisen müssen. Diese Entwicklung wird sich auch im Vollzug
des Haushalts 2006 fortsetzen, so dass für den Haushalt 2007 anhand der derzeit
verfügbaren Daten und bei unveränderten Gebühren folgende Entwicklung zu
erwarten sein würde:
Einnahmen:
prognostizierten Ergebnisses 2006 |
6.725.000 € |
·
Zinsen Rücklage |
3.000 € |
Summe |
6.728.000 € |
Ausgaben:
|
2.496.000 € |
|
|
4.180.000 € |
|
|
340.000 € |
|
|
67.000 € |
|
|
167.000 € |
|
Summe |
7.250.000 € |
|
|
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|
Zuschussbedarf bzw. Unterdeckung: |
522.000 € |
Um diese prognostizierte Unterdeckung des UA 7200 im
Haushalt 2007 auszugleichen und eine ansonsten erforderliche Finanzierung aus
allgemeinen Deckungsmitteln zu verhindern, ist eine Anhebung der Abfallgebühren
um 8 % erforderlich. Der beigefügte I. Nachtrag beinhaltet insoweit eine
entsprechende gleichmäßige Anhebung aller in § 20 der Abfallsatzung seit dem
01.01.2003 unverändert geltenden Gebührentatbestände zum 01.01.2007. Dies
bedeutet beispielsweise bei einer 14-täglichen Abfuhr des Restmülls eine Mehrbelastung
i.H.v. 6,48 EUR pro Person und Jahr bzw. von 5,16 EUR bei einer 4-wöchentlichen
Restmülleinsammlung.
Die Summe der Gebühreneinnahmen hat sich in den letzten fünf Jahren wie
folgt dargestellt:
2002: 6.195.570 €
2003: 6.668.872 €
2004: 6.781.367 €
2005: 6.766.186 €
2006
(Prognose): 6.725.000 €
Lag die Gebührenanhebung zum
01.01.2003 noch hauptsächlich in dem massiven Abwandern von Gewerbebetrieben in
die private Entsorgung begründet, die zu einem deutlichen Absinken der
Gebühreneinnahmen bei kaum veränderbaren Fixkosten geführt hatte, so ist
nunmehr die in den letzten 4 Jahren eingetretene Kostensituation insbesondere
bei den Beseitigungskosten - also Betrieb für Abfallwirtschaft des Kreises für
Rest- und Sperrmüll und MEG für Bioabfälle - Hauptursache der Gebührenanhebung.
Daneben ist auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 %-punkte als ein
Kostenfaktor zu nennen, der das Ergebnis zusätzlich belasten wird.
Zur Sicherstellung sowohl der
Kostendeckung der kostenrechnenden Einrichtung Müllabfuhr als auch der
professionellen und reibungslos funktionierenden Dienstleistungen der
Abfalleinsammlung und –beseitigung wird daher gebeten, den beigefügten I.
Nachtrag zur Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.
Egon Vaupel Dr. Franz Kahle Kerstin Weinbach
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
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