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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0782/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 7000/969910 „Kanalauswechslung Marbacher Weg“ von 190.000 € zugestimmt.

 

2.      Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei

 

6020 / 9400        Vorbereitung von Baumaßnahmen                        15.000 €

6300 / 9600        Straßenbau Neubaugebiet Buchenrot                25.000 €

6300 / 969975        Erneuerung Dürerstr.                                        80.000 €

6600/9601        Erneuerung Bereich Biegenstr./Rudolphsplatz        60.000 €

6900/9610        Gewässerausbau                                        10.000 €

 

3.      Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4.      Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Fachdienst Tiefbau begründet die Abweichung vom Haushaltsplan 2006 wie folgt:

 

Der Haushaltsansatz für dieses Jahr und die Höhe der VE entsprechen der Haushaltsanmeldung aus 2005. Im Rahmen der damaligen Kostenschätzung erschien die Aufteilung für den HH-Ansatz und die VE realistisch. Bei der Submission am 21.02.2006 wurde für den Ausbau des Marbacher Weges (Straßen- und Kanalbau) eine Auftragssumme von 1.992.716,81 erzielt. Im Vergleich zur Kostenberechnung mit veranschlagten Kosten in Höhe von 2,1 Mio € ergab sich eine Einsparung von rd. 100.000 €. Allerdings

 

·         gab es intern eine Kostenverschiebung in Höhe von rd. 100.000 € zu ungunsten des Kanals,

 

·         haben mehrere Nachträge zu einer Auftragserhöhung von rd. 47.000 € geführt,

 

·         führte die günstige Witterung zu (gewünschtem) Baufortschritt, d.h. der Kanal konnte auf einer Länge von ca. 30 m über das geplante Soll hinaus ausgeführt werden.

 

Eine günstigere Aufteilung zwischen Ansatz und VE im HH 2006 wäre aus heutiger Sicht natürlich wünschenswert gewesen. Submissionsergebnis, Witterung oder Bauverlauf z.B. sind aber zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung nicht kalkulierbar.

 

Die VE für 2007 kann – die überplanmäßige Ausgabe vorausgesetzt - um 190.000 € gekürzt werden.

 

Es handelt sich also im Grunde nur um eine Verschiebung von der Verpflichtungsermächtigung zum Ansatz, die den nicht exakt planbaren Faktoren Submissionsergebnis, Witterung und Bauverlauf geschuldet ist. Eine tatsächliche Kostenerhöhung ist damit nicht verbunden.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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