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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0784/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gem. § 28 GemHVO von folgenden Informationen zur Entwicklung der Budgets im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste Kenntnis zunehmen:

 

1.      Derzeit werden Mehrausgaben im Budget „Jugend – Verwaltung“ für die Hauptgruppen 5/6 (Sachkosten) in Höhe von 160.000 € (Budget 28 200) erwartet.

 

2.      Derzeit werden Mehrausgaben im Budget „Jugend – Verwaltung“ für die Hauptgruppe 7 (Zuschüsse) in Höhe von 700.000 € (Budget 28 300) erwartet.

 

3.      Die genannten Mehrausgaben sind nur der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch erheblich nach oben oder unten verändern.

 

4.      Eine Deckung der Mehrausgaben im Budget des Fachbereiches 5 ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand ausgeschlossen.

 

5.      Ebenso scheint derzeit eine Deckung aus den Budgets des Fachbereiches 6 und damit aus dem Dezernatsbudget II insgesamt ausgeschlossen. Die überplanmäßigen Ausgaben im Tiefbau sind dafür ein eindeutiges Indiz.

 

 

B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

1.      Zur Deckung der Mehrausgaben von 860.000 € in den Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28 200 und 28 300) wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und formal der fachbereichs- und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.

 

2.      Zugegebener Zeit und wenn die Mehrausgaben konkret zu beziffern sind ist zu entscheiden, ob sie 2006 noch mit einer überplanmäßigen Ausgabe nach § 100 HGO gedeckt werden oder ob sie im Jahresabschluss 2006 durch Ausgleich innerhalb aller Dezernatsbudgets aufgefangen werden. In diesem Falle wäre dann auch zu entscheiden, ob die Budgets 2007 des FD Zentrale Jugendhilfedienste entsprechend vorbelastet werden sollen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 28 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, daß der Haushaltsausgleich gefährdet ist.

 

Tatsächlich ist der Ausgleich 2006 nicht gefährdet, weil verschiedene Faktoren, die bereits mehrfach und auch öffentlich kommuniziert worden sind, insgesamt ein erfreuliches Bild ergeben.

 

Der Magistrat hält es dennoch für seine Pflicht, den HFA über die im Tenor beschriebene Situation zu informieren.

 

Zur Entwicklung in den Budgets 28.200 (Sachkosten) und 28.300 (Zuschüsse) des FD Zentrale Jugendhilfedienste führt der Fachdienst u. a. aus:

 

Die beiden Budgets „Jugend – Verwaltung“ (Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste) umfassen 57 Haushaltsstellen aus 22 Unterabschnitten mit einem Gesamtvolumen von 6.639.600,00 €.

 

Beide Budgets sind geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen, für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattungen an andere Jugendämter sowie – in geringerem Maße – durch Unterhaltsvorschussleistungen. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

 

Nach überschlägiger Schätzung wird mit einem Mehrausgabebedarf im Budget 28.200 von etwa 160.000 € und im Budget 28.300 von ca. 700.000 € gerechnet. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, insbesondere aus dem Jahr 2005, zeigen allerdings, dass sich dieser Bedarf noch erheblich vermindern, aber auch deutlich erhöhen kann.

 

Der Mehrausgabebedarf ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass sich Hilfe- und Unterstützungsbedarfe und der soziale Problemdruck doch nicht in der Weise deutlich reduziert haben, wie dies das Land Hessen mit seiner sozial- und finanzpolitischen Vorgabe im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ angenommen hatte und wie dies somit die Stadt Marburg auch für ihre Haushaltsplanung 2006 hatte annehmen dürfen. Zwar konnte eine Anzahl von Erziehungshilfen im laufenden Jahr beendet werden, allerdings kamen neue Hilfe- und Unterstützungsbedarfe dazu, die so nicht vorhersehbar waren. Weder berechen- noch vorhersehbar sind auch die 2005 erstmalig gesondert veranschlagten Erstattungsleistungen an andere Jugendämter, die das Budget 28200 (Hauptgruppen 5 und 6) auch in diesem Jahr erheblich stärker belasten als dies erwartet worden war.

 

Aufgrund der gesetzlich fixierten Leistungsverpflichtung sind diese Mehrausgaben unabweisbar. Da sich die Entwicklung individueller Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nicht vorhersehen lässt, ebenso wenig die Fälligkeit und Höhe von oftmals jahrelang strittigen Kostenerstattungsleistungen an andere Jugendämter, sind die Mehrausgaben insofern auch unvorhergesehen.

 

Nach den Budgetregeln sind Mehrausgaben eines Fachdienstbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann – mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses – im Dezernat zu decken. Erst wenn das nicht möglich ist kommt eine überplanmäßige Ausgabe in Betracht. Liegen deren Voraussetzungen allerdings nicht vor, wird das Budget des Folgejahres mit der Überschreitung belastet.

 

Derzeit zeichnet sich keine Deckung im Dezernatsbudget II ab. Andererseits kommt z. Zt. auch noch keine überplanmäßige Ausgabe in Betracht, weil die vorliegenden Zahlen noch zu wenig über den endgültigen Stand aussagen.

 

Der Beschlussvorschlag hält deshalb beide Optionen offen. Die Entscheidung muss dann später fallen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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