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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0784/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2006
Unterrichtung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 28 GemHVO
Entwicklung der Budgets 28.200 und 28.300 des FD Zentrale Jugendhilfedienste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.11.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
|
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Beschlussvorschlag
A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,
gem. § 28 GemHVO von folgenden Informationen zur Entwicklung der Budgets im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste Kenntnis zunehmen:
1.
Derzeit
werden Mehrausgaben im Budget „Jugend – Verwaltung“ für die
Hauptgruppen 5/6 (Sachkosten) in Höhe von 160.000 € (Budget 28 200)
erwartet.
2.
Derzeit
werden Mehrausgaben im Budget „Jugend – Verwaltung“ für die
Hauptgruppe 7 (Zuschüsse) in Höhe von 700.000 € (Budget 28 300) erwartet.
3.
Die
genannten Mehrausgaben sind nur der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren
Verlauf noch erheblich nach oben oder unten verändern.
4.
Eine
Deckung der Mehrausgaben im Budget des Fachbereiches 5 ist nach gegenwärtigem
Kenntnisstand ausgeschlossen.
5.
Ebenso
scheint derzeit eine Deckung aus den Budgets des Fachbereiches 6 und damit aus
dem Dezernatsbudget II insgesamt ausgeschlossen. Die überplanmäßigen Ausgaben
im Tiefbau sind dafür ein eindeutiges Indiz.
B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:
1. Zur Deckung der Mehrausgaben von 860.000 € in den Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28 200 und 28 300) wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und formal der fachbereichs- und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.
2. Zugegebener Zeit und wenn die Mehrausgaben konkret zu beziffern sind ist zu entscheiden, ob sie 2006 noch mit einer überplanmäßigen Ausgabe nach § 100 HGO gedeckt werden oder ob sie im Jahresabschluss 2006 durch Ausgleich innerhalb aller Dezernatsbudgets aufgefangen werden. In diesem Falle wäre dann auch zu entscheiden, ob die Budgets 2007 des FD Zentrale Jugendhilfedienste entsprechend vorbelastet werden sollen.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 28 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung
unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, daß der Haushaltsausgleich
gefährdet ist.
Tatsächlich ist der Ausgleich 2006 nicht gefährdet, weil verschiedene Faktoren, die bereits mehrfach und auch öffentlich kommuniziert worden sind, insgesamt ein erfreuliches Bild ergeben.
Der Magistrat hält es dennoch für seine Pflicht, den HFA über die im Tenor beschriebene Situation zu informieren.
Zur Entwicklung in den Budgets 28.200 (Sachkosten) und
28.300 (Zuschüsse) des FD Zentrale Jugendhilfedienste führt der Fachdienst u.
a. aus:
Die beiden Budgets „Jugend – Verwaltung“ (Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste) umfassen 57 Haushaltsstellen aus 22 Unterabschnitten mit einem Gesamtvolumen von 6.639.600,00 €.
Beide Budgets sind geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen, für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattungen an andere Jugendämter sowie – in geringerem Maße – durch Unterhaltsvorschussleistungen. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Nach überschlägiger Schätzung wird
mit einem Mehrausgabebedarf im Budget 28.200 von etwa 160.000 € und im
Budget 28.300 von ca. 700.000 € gerechnet. Die Erfahrungen aus den vergangenen
Jahren, insbesondere aus dem Jahr 2005, zeigen allerdings, dass sich dieser
Bedarf noch erheblich vermindern, aber auch deutlich erhöhen kann.
Der Mehrausgabebedarf ist
insbesondere der Tatsache geschuldet, dass sich Hilfe- und Unterstützungsbedarfe
und der soziale Problemdruck doch nicht in der Weise deutlich reduziert haben,
wie dies das Land Hessen mit seiner sozial- und finanzpolitischen Vorgabe im
Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ angenommen hatte und wie
dies somit die Stadt Marburg auch für ihre Haushaltsplanung 2006 hatte annehmen
dürfen. Zwar konnte eine Anzahl von Erziehungshilfen im laufenden Jahr beendet
werden, allerdings kamen neue Hilfe- und Unterstützungsbedarfe dazu, die so
nicht vorhersehbar waren. Weder berechen- noch vorhersehbar sind auch die 2005
erstmalig gesondert veranschlagten Erstattungsleistungen an andere Jugendämter,
die das Budget 28200 (Hauptgruppen 5 und 6) auch in diesem Jahr erheblich
stärker belasten als dies erwartet worden war.
Aufgrund der gesetzlich fixierten
Leistungsverpflichtung sind diese Mehrausgaben unabweisbar. Da sich die
Entwicklung individueller Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien nicht vorhersehen lässt, ebenso wenig die Fälligkeit und Höhe von
oftmals jahrelang strittigen Kostenerstattungsleistungen an andere Jugendämter,
sind die Mehrausgaben insofern auch unvorhergesehen.
Nach den Budgetregeln sind Mehrausgaben eines
Fachdienstbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann – mit Zustimmung
des Haupt- und Finanzausschusses – im Dezernat zu decken. Erst wenn das
nicht möglich ist kommt eine überplanmäßige Ausgabe in Betracht. Liegen deren
Voraussetzungen allerdings nicht vor, wird das Budget des Folgejahres mit der
Überschreitung belastet.
Derzeit zeichnet sich keine Deckung im Dezernatsbudget II
ab. Andererseits kommt z. Zt. auch noch keine überplanmäßige Ausgabe in
Betracht, weil die vorliegenden Zahlen noch zu wenig über den endgültigen Stand
aussagen.
Der Beschlussvorschlag hält deshalb beide Optionen offen. Die
Entscheidung muss dann später fallen.
Egon Vaupel
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