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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0785/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die beigefügte Neufassung der Gebührenordnung für die öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg (Parkgebührenordnung)

 

zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die derzeit geltende Parkgebührenordnung wurde im Jahre 1994 beschlossen und ist seitdem – abgesehen von kleineren Gebührenänderungen und der Euro-Umstellung – weitgehend unverändert geblieben. Zwischenzeitlich wurde aber die Parkraumbewirtschaftung mit der vertraglichen Übertragung sowohl der öffentlichen als auch der gewerblichen städtischen Parkflächen auf die Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) völlig neu geordnet. Auch wurde mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums am Parkhaus Pilgrimstein ein weiterer wesentlicher Baustein städtischer Parkraumbewirtschaftung auf die SWM übertragen, die in der Folge die dringend notwendige Sanierung durchführt, die noch in diesem Jahr abgeschlossen sein wird.

 

Aber auch aus Gründen einer stärkeren Lenkungswirkung, die Parkgebühren auf den ruhenden Verkehr und den Parksuchverkehr haben, ist eine grundlegende Überarbeitung der Parkgebührenordnung notwendig geworden. Hier kommt einer entsprechend differenzierten Parkgebührenregelung die Aufgabe zu, das begrenzte Angebot an Parkflächen im Innenstadtbereich dergestalt ausgewogen zu bewirtschaften, dass dort für eine Mehrfachnutzung gesorgt und die Erreichbarkeit der Innenstadt sichergestellt wird. Die Parkplätze im Einkaufsbereich sollen möglichst vielen Kunden der Oberstadt und der umgebenden Einkaufsgebiete dienen. Pendler hingegen sollen möglichst auf weniger zentrale Parkplätze verwiesen werden oder sollen die Möglichkeiten des ÖPNV der Stadt Marburg einschließlich des P + R-Angebotes nutzen.

 

Neben einer modifizierten Gebührenanhebung der seit dem 01.01.2002 unverändert geltenden Parkgebühren sieht die neue Parkgebührenordnung daher auch ein in 5 Parkzonen differenziertes Parkgebührensystem vor. Mit der unterschiedlichen Staffelung der jeweiligen Höchstparkdauer und einer entsprechenden Regelung der der jeweiligen Parkzone zugeordneten Parkgebühr pro halbe Stunde Parkdauer wird der „Wert“ einer Parkfläche zum Ausdruck gebracht und aufgrund des insbesondere im Innenstadtbereich bestehenden Parkdrucks der gewünschte Effekt einer erhöhten Umschlaghäufigkeit erzielt. Die neue Parkgebührenordnung sieht daher erstmalig eine konkrete Zuordnung der jeweiligen Parkflächen zu einer bestimmten Parkzone vor. Da hinsichtlich der Festlegung einer Höchstparkdauer und dem gebührenpflichtigen Tageszeitraum im Einzelfall vorrangig die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen gelten, ist in der neuen Parkgebührenordnung ein entsprechender Vorbehalt mit aufgenommen worden.

 

Das in der bisherigen Parkgebührenordnung noch enthaltene Parkhaus Pilgrimstein ist in der neuen Gebührenordnung nicht mehr enthalten, da dessen Parkflächen nicht dem öffentlichen Straßenraum zugerechnet werden können und das Parkhaus Pilgrimstein zudem in unmittelbarem Wettbewerb zu den anderen – privaten – Parkhäusern im Innenstadtbereich steht. Hier ist daher seitens des Betreibers SWM eine flexible, den Marktbedingungen angepasste Preisregelung erforderlich.

 

Aus Gründen einer weiteren Verbesserung der Verkehrslenkung des ruhenden Verkehrs und des Parksuchverkehrs wird daher gebeten, die beigefügte Neufassung der Parkgebührenordnung zu beschließen.

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                     Bürgermeister

 

 

 

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