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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0785/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Gebührenordnung für die öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.11.2006
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.11.2006
|
Sachverhalt
Begründung:
Die
derzeit geltende Parkgebührenordnung wurde im Jahre 1994 beschlossen und ist
seitdem – abgesehen von kleineren Gebührenänderungen und der
Euro-Umstellung – weitgehend unverändert geblieben. Zwischenzeitlich
wurde aber die Parkraumbewirtschaftung mit der vertraglichen Übertragung sowohl
der öffentlichen als auch der gewerblichen städtischen Parkflächen auf die
Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) völlig neu geordnet. Auch wurde mit der Übertragung
des wirtschaftlichen Eigentums am Parkhaus Pilgrimstein ein weiterer
wesentlicher Baustein städtischer Parkraumbewirtschaftung auf die SWM
übertragen, die in der Folge die dringend notwendige Sanierung durchführt, die
noch in diesem Jahr abgeschlossen sein wird.
Aber auch
aus Gründen einer stärkeren Lenkungswirkung, die Parkgebühren auf den ruhenden
Verkehr und den Parksuchverkehr haben, ist eine grundlegende Überarbeitung der
Parkgebührenordnung notwendig geworden. Hier kommt einer entsprechend differenzierten
Parkgebührenregelung die Aufgabe zu, das begrenzte Angebot an Parkflächen im
Innenstadtbereich dergestalt ausgewogen zu bewirtschaften, dass dort für eine
Mehrfachnutzung gesorgt und die Erreichbarkeit der Innenstadt sichergestellt
wird. Die Parkplätze im Einkaufsbereich sollen möglichst vielen Kunden der
Oberstadt und der umgebenden Einkaufsgebiete dienen. Pendler hingegen sollen
möglichst auf weniger zentrale Parkplätze verwiesen werden oder sollen die
Möglichkeiten des ÖPNV der Stadt Marburg einschließlich des P + R-Angebotes
nutzen.
Neben
einer modifizierten Gebührenanhebung der seit dem 01.01.2002 unverändert geltenden
Parkgebühren sieht die neue Parkgebührenordnung daher auch ein in 5 Parkzonen
differenziertes Parkgebührensystem vor. Mit der unterschiedlichen Staffelung
der jeweiligen Höchstparkdauer und einer entsprechenden Regelung der der
jeweiligen Parkzone zugeordneten Parkgebühr pro halbe Stunde Parkdauer wird der
„Wert“ einer Parkfläche zum Ausdruck gebracht und aufgrund des
insbesondere im Innenstadtbereich bestehenden Parkdrucks der gewünschte Effekt
einer erhöhten Umschlaghäufigkeit erzielt. Die neue Parkgebührenordnung sieht
daher erstmalig eine konkrete Zuordnung der jeweiligen Parkflächen zu einer
bestimmten Parkzone vor. Da hinsichtlich der Festlegung einer Höchstparkdauer
und dem gebührenpflichtigen Tageszeitraum im Einzelfall vorrangig die
Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde aufgrund straßenverkehrsrechtlicher
Bestimmungen gelten, ist in der neuen Parkgebührenordnung ein entsprechender
Vorbehalt mit aufgenommen worden.
Das in
der bisherigen Parkgebührenordnung noch enthaltene Parkhaus Pilgrimstein ist in
der neuen Gebührenordnung nicht mehr enthalten, da dessen Parkflächen nicht dem
öffentlichen Straßenraum zugerechnet werden können und das Parkhaus
Pilgrimstein zudem in unmittelbarem Wettbewerb zu den anderen – privaten
– Parkhäusern im Innenstadtbereich steht. Hier ist daher seitens des
Betreibers SWM eine flexible, den Marktbedingungen angepasste Preisregelung
erforderlich.
Aus
Gründen einer weiteren Verbesserung der Verkehrslenkung des ruhenden Verkehrs
und des Parksuchverkehrs wird daher gebeten, die beigefügte Neufassung der
Parkgebührenordnung zu beschließen.
Egon
Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
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