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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0800/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2006
hier: Hst. 1110/9351 "Fahrzeuge und Geräte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Michael Hagenbring
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
|
|
|
21.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Anhörung
|
|
|
22.12.2006
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Gem.
§ 100 Abs. 1 HGO wird einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 1110/9351
„Fahrzeuge und Geräte“ bis zu einer Höhe von 18.000 € zugestimmt.
2. Die
Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über Mehreinnahmen bei der Hst.
8800/3404 „Verkauf DBM Gelände“
3. Mit
dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
4. Der
Stadtverordnetenversammlung ist von dem Beschluss nachträglich Kenntnis zu
geben.
Sachverhalt
Begründung
Der
Fachdienst Gefahrenabwehr, Gewerbe und Bußgeld begründet den Antrag für die
außerplanmäßige Ausgabe wie folgt:
Das im Außendienst des Ordnungsamtes eingesetzte Fahrzeug, Ford
Transit, mit dem Kennzeichen, MR-2181, ist nicht durch die HU gekommen. Die
festgestellten Mängel und damit verbundenen Reparaturkosten belaufen sich auf
ca. 5.000 Euro. Der derzeitige Wert des Fahrzeugs liegt nach Auskunft der
Werkstatt bei 500 Euro. Hinzu kommt, dass lt. TÜV-Sachverständigen mit dem
Durchrosten des Untergestells (ca. ½ Jahr) zu rechnen ist.
Aufgrund dieses Sachverhalts sollte aus Kostengründen von
einer Reparatur abgesehen werden.
Da die Aufgaben des Ordnungsamtes ohne ein entsprechend
großes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können (Transport von
Tieren in entsprechend großen Tierboxen, Plakate, Fahrräder etc.) ist eine
umgehende Ersatzbeschaffung unumgänglich. Ein den Anforderungen entsprechendes
Gebrauchtfahrzeug ist zum Preis von 18.000 Euro zu bekommen.
Da
das Fahrzeug noch in diesem Jahr, möglichst umgehend, benötigt wird, ist die
Bereitstellung der Finanzmittel als außerplanmäßige Ausgabe erforderlich. Zur
Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe sollen die erzielten Mehreinnahmen aus dem
Verkauf des DBM-Geländes herangezogen werden. Die Deckung ist gewährleistet.
Die
Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar, somit sind die Voraussetzungen des
§ 100 HGO erfüllt.
Gem.
§ 7 der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 ist der Magistrat für die
Beschlussfassung zuständig.
Dr.
Franz Kahle
Bürgermeister
Finanz. Auswirkung
Auswirkungen
Die
Vorlage hat die nachfolgenden Auswirkungen:
1.
Einmalkosten:
Ausgaben Vermögenshaushalt |
|
Hst.
1110/9351 "Fahrzeuge und Geräte" |
18.000 € |
Summe Ausgaben
VMH |
18.000 € |
Einnahmen Vermögenshaushalt |
|
8800/3404
"Verkauf DBM Gelände" |
18.000 € |
Summe Einnahmen
VMH |
18.000 € |
2.
Folgekosten:
keine
3.
Weitere Auswirkungen:
keine
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- eigenes Amt zuständig
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