Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0800/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

1. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 1110/9351 „Fahrzeuge und Geräte“ bis zu einer Höhe von 18.000 € zugestimmt.

 

2. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über Mehreinnahmen bei der Hst. 8800/3404 „Verkauf DBM Gelände“

 

3. Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4. Der Stadtverordnetenversammlung ist von dem Beschluss nachträglich Kenntnis zu geben.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Der Fachdienst Gefahrenabwehr, Gewerbe und Bußgeld begründet den Antrag für die außerplanmäßige Ausgabe wie folgt:

 

Das im Außendienst des Ordnungsamtes eingesetzte Fahrzeug, Ford Transit, mit dem Kennzeichen, MR-2181, ist nicht durch die HU gekommen. Die festgestellten Mängel und damit verbundenen Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 5.000 Euro. Der derzeitige Wert des Fahrzeugs liegt nach Auskunft der Werkstatt bei 500 Euro. Hinzu kommt, dass lt. TÜV-Sachverständigen mit dem Durchrosten des Untergestells (ca. ½ Jahr) zu rechnen ist.

 

Aufgrund dieses Sachverhalts sollte aus Kostengründen von einer Reparatur abgesehen werden.

 

Da die Aufgaben des Ordnungsamtes ohne ein entsprechend großes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können (Transport von Tieren in entsprechend großen Tierboxen, Plakate, Fahrräder etc.) ist eine umgehende Ersatzbeschaffung unumgänglich. Ein den Anforderungen entsprechendes Gebrauchtfahrzeug ist zum Preis von 18.000 Euro zu bekommen.

 

Da das Fahrzeug noch in diesem Jahr, möglichst umgehend, benötigt wird, ist die Bereitstellung der Finanzmittel als außerplanmäßige Ausgabe erforderlich. Zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe sollen die erzielten Mehreinnahmen aus dem Verkauf des DBM-Geländes herangezogen werden. Die Deckung ist gewährleistet.

 

Die Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar, somit sind die Voraussetzungen des § 100 HGO erfüllt.

 

Gem. § 7 der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 ist der Magistrat für die Beschlussfassung zuständig.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Auswirkungen

 

Die Vorlage hat die nachfolgenden Auswirkungen:

 

1. Einmalkosten:

 

Ausgaben

Vermögenshaushalt

 

Hst. 1110/9351 "Fahrzeuge und Geräte"

18.000 €

Summe

Ausgaben VMH

18.000 €

 

 

Einnahmen

Vermögenshaushalt

 

8800/3404 "Verkauf DBM Gelände"

18.000 €

Summe

Einnahmen VMH

18.000 €

 

 

2. Folgekosten:

    keine

 

 

3. Weitere Auswirkungen:

    keine

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen