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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0801/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

                  1.   Das Schreiben des Trägers öffentlicher Belange mit Anregungen wird zur Kenntnis genommen. Dem angeführten Abwägungsvorschlag wird gemäß Einzelstellungnahme zugestimmt.

 

                  2.   Der Teiländerung Nr. 20/5 des Flächennutzungsplans und Begründung im Bereich Marburg-Cyriaxweimar wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Für die am 14. Oktober 2005 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 20/3 in Marburg-Cyriaxweimar wurde im März 2006 die Bürger-/Trägeranhörung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) und vom 7. August bis 8. September 2006 die Offenlage gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt; die entsprechende „Amtliche Bekanntmachung“ in der „Marburger Neuen Zeitung“ und der „Oberhessischen Presse“ zur Frist der Offenlage erfolgte am 29. Juli 2006. Im Zuge der Offenlage ging eine abwägungsrelevante Anregung ein:

 

Landkreis Marburg, FB „Ländlicher Raum“: Mit Schreiben vom 8. September 2006 wird angeregt, die Grenze des Geltungsbereichs nach Westen bis zum Feldweg auszuweiten, da, so wird argumentiert, eine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung der Restflächen nicht mehr möglich sei und zudem der naturschutzrechtliche Ausgleich im Plangebiet durchgeführt werden könnte.

 

Stellungnahme:

Die Planung und Abgrenzung des Baugebietes wurde von Anfang an mit dem Eigentümer, der als Vollerwerbslandwirt auch Bewirtschafter seiner Grundstücke ist, abgestimmt; die Dimensionierung des Baugebiets ist zudem Folge vorangegangener Stadtverordnetenbeschlüsse zur „Baulandentwicklung in den Außenstadtteilen“. Der Vollerwerber als „Hauptbetroffener“ der Planung sieht keine gravierenden Nachteile bei der Bewirtschaftung seiner Restflächen (90 m x 60 m).

Flächen und Maßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich sind primär an funktionalen Notwendigkeiten zu orientieren und nur mittelbar an Flächenverfügbarkeiten. Infolgedessen wurde die extern gelegene Fläche - zusätzlich zu denen im Plangebiet - ausgewählt, um die in diesem Falle notwendigen ungestörten Rückzugsräume für Rebhühner festzusetzen.

Eine Ausweitung des Plangebietes und Neuorganisation der Ausgleichsflächen wird aus vorgenannter Erläuterung nicht empfohlen.

Gegenüber dem Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 20/3 wurde lediglich eine klarstellende Darstellung im Bereich der nördlich gelegenen Grünfläche (Überlagerung mit Planzeichen zur „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“) vorgenommen.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen

- Anregung in Kopie

- FNP und Begründung

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