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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0808/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügte XV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im BAMBINI-Programm der Hessischen Landesregierung wird die Freistellung der Eltern von den Kindergartengebühren im letzten Jahr vor der Einschulung geregelt.

Die Rechtsverordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

 

Die Finanzierung - das Land sieht für das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr rd. 65 Mill. Euro vor - soll durch Umwidmung von Sonderzuweisungen für die Kommunen im Sozialbe-reich innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs erfolgen.

 

Die Kommunen erhalten pro anspruchsberechtigtem Kind und Monat 100,00 € als Förderung.

Die Zuweisung wird auf Antrag gewährt.

 

Lt. Zahlen der Jugendhilfeplanung gehen wir von ca. 540 Kindern aus, die jedoch unter-schiedliche Angebote in den Tageseinrichtungen beanspruchen:

 

-           den Halbtagsplatz mit Gebühren in Höhe von                  91,00 €

-           den 14-Uhr-Platz mit Gebühren in Höhe von                  119,00 €

-           den Tagesstättenplatz mit Gebühren in Höhe von         139,00 €

 

Zwischen der Landesförderung und den städtischen Gebühren für einen Halbtagsplatz ent-steht ein Differenzbetrag von 9,00 € zugunsten der Stadt Marburg.

 

Bei den Gebühren, die den Förderbetrag von 100,00 € übersteigen, wird die Differenz von den Eltern getragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Marburg:

 

Bei der Umsetzung des Förderprogrammes BAMBINI entstehen der Stadt Marburg keine Kosten.

 

Von den 540 anspruchsberechtigten Kindern besuchen 227 Kinder städtische Tagesein-richtungen und 313 Kinder Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft.

 

Mehreinnahmen:

 

Es ist davon auszugehen, dass von den 227 Kindern, die die städtischen Tageseinrichtun-gen besuchen, 50% den Halbtagsplatz in Anspruch nehmen. Hieraus würden sich folgende Mehreinnahmen ergeben:

 

50 % Halbtagsplätze = 113,5 Plätze x 9,00 € x 11 Monate                =          11.236,50 €

 

Einsparungen:

 

Diese Mehreinnahmen werden auch die freien Träger für ihre 313 Plätze erhalten, was dazu führt, dass sich die Betriebskostenzuschüsse für die freien Träger um den folgenden Betrag verringern werden:

 

313 Plätze, davon 50 % = 156,5 Plätze x 9,00 € x 11 Monate           =          15.493,50 €

 

 

Weitere Einsparungen werden sich bei der Haushaltsstelle „Zuschüsse zu Kindergartenge-bühren" ergeben.

 

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass für 30 % der Kinder die Übernahme der Ge-bühren beantragt werden. Somit belaufen sich die Einsparungen auf:

 

30 % von 540 Kindern = 162 Kinder x 100,00 € x 11 Monate =          178.200,00 €

 

Mit der Freistellung der Kindergartengebühren ein Jahr vor der Einschulung werden zum einen die Eltern finanziell entlastet und zum anderen soll dadurch ein Anreiz geschaffen und gewährleistet werden, dass alle Kinder wenigstens ein Jahr vor der Schule eine Tagesein-richtung besuchen, um evtl. notwendige Fördermaßnahmen einleiten und durchführen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                            Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                 Bürgermeister

 

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