Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0808/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:XV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungsangelegenheiten u. Wahlen
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Gotthard Seim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
21.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
15.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
24.11.2006
|
Sachverhalt
Begründung:
Im
BAMBINI-Programm der Hessischen Landesregierung wird die Freistellung der
Eltern von den Kindergartengebühren im letzten Jahr vor der Einschulung
geregelt.
Die
Rechtsverordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Die
Finanzierung - das Land sieht für das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr rd.
65 Mill. Euro vor - soll durch Umwidmung von Sonderzuweisungen für die Kommunen
im Sozialbe-reich innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs erfolgen.
Die
Kommunen erhalten pro anspruchsberechtigtem Kind und Monat 100,00 € als
Förderung.
Die
Zuweisung wird auf Antrag gewährt.
Lt.
Zahlen der Jugendhilfeplanung gehen wir von ca. 540 Kindern aus, die jedoch
unter-schiedliche Angebote in den Tageseinrichtungen beanspruchen:
- den
Halbtagsplatz mit Gebühren in Höhe von 91,00 €
- den
14-Uhr-Platz mit Gebühren in Höhe von 119,00
€
- den
Tagesstättenplatz mit Gebühren in Höhe von 139,00
€
Zwischen
der Landesförderung und den städtischen Gebühren für einen Halbtagsplatz
ent-steht ein Differenzbetrag von 9,00 € zugunsten der Stadt Marburg.
Bei
den Gebühren, die den Förderbetrag von 100,00 € übersteigen, wird die
Differenz von den Eltern getragen.
Finanzielle
Auswirkungen für die Stadt Marburg:
Bei
der Umsetzung des Förderprogrammes BAMBINI entstehen der Stadt Marburg keine
Kosten.
Von
den 540 anspruchsberechtigten Kindern besuchen 227 Kinder städtische
Tagesein-richtungen und 313 Kinder Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft.
Mehreinnahmen:
Es
ist davon auszugehen, dass von den 227 Kindern, die die städtischen
Tageseinrichtun-gen besuchen, 50% den Halbtagsplatz in Anspruch nehmen. Hieraus
würden sich folgende Mehreinnahmen ergeben:
50 %
Halbtagsplätze = 113,5 Plätze x 9,00 € x 11 Monate = 11.236,50
€
Einsparungen:
Diese
Mehreinnahmen werden auch die freien Träger für ihre 313 Plätze erhalten, was
dazu führt, dass sich die Betriebskostenzuschüsse für die freien Träger um den
folgenden Betrag verringern werden:
313
Plätze, davon 50 % = 156,5 Plätze x 9,00 € x 11 Monate = 15.493,50
€
Weitere
Einsparungen werden sich bei der Haushaltsstelle „Zuschüsse zu
Kindergartenge-bühren" ergeben.
Es
ist grundsätzlich davon auszugehen, dass für 30 % der Kinder die Übernahme der
Ge-bühren beantragt werden. Somit belaufen sich die Einsparungen auf:
30 %
von 540 Kindern = 162 Kinder x 100,00 € x 11 Monate = 178.200,00
€
Mit
der Freistellung der Kindergartengebühren ein Jahr vor der Einschulung werden
zum einen die Eltern finanziell entlastet und zum anderen soll dadurch ein
Anreiz geschaffen und gewährleistet werden, dass alle Kinder wenigstens ein
Jahr vor der Schule eine Tagesein-richtung besuchen, um evtl. notwendige
Fördermaßnahmen einleiten und durchführen zu können.
Egon
Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen