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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0809/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Neufassung der Marktordnung für den Flohmarkt in der Stadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da die Flohmarktordnung letztmalig im Jahr 1988 veröffentlicht wurde, erscheint es sinnvoll, anstelle eines Nachtrags eine komplette Neufassung zu beschließen und zu veröffentlichen. Durch die Veröffentlichung der Neufassung ist gewährleistet, dass für die Nutzerinnen und  Nutzer des Flohmarktes die Möglichkeit besteht, sich über alle Bestimmungen der Flohmarktordnung zu informieren.

 

Die Änderungen in der Neufassung sind fett gekennzeichnet.

 

Zu § 2 Abs. 1:

 

Die bisherige Formulierung „verkaufsoffener" Samstag erübrigt sich und wird daher gestrichen.

 

Ersatztage sollen nicht angeboten werden, wenn in seltenen Fällen der erste Samstag im Monat auf einen Feiertag fällt.

 

 

Zu § 2 Abs. 2:

 

Da in der Vergangenheit öfters festgestellt wurde, dass Erwachsene in Begleitung kleiner Kinder diese Flächen kostenfrei nutzten, soll mit der Festlegung des Lebensalters dieser Missbrauch verhindert werden. Die untere Altersbeschränkung richtet sich nach der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.

 

Notwendig ist es auch, die Größe der Fläche zu beschränken, um einer größeren Anzahl von Kindern und Jugendlichen die Nutzung der kostenfreien Flächen zu ermöglichen.

 

 

Zu § 2 Abs. 3

 

Mit der bisherigen Formulierung war es lediglich möglich, bei unberechtigter Erweiterung der Flächen oder gem. § 4 bei unberechtigter Benutzung einen Platzverweis auszusprechen.

 

Durch diese Neufassung der Verbotsbestimmung des § 2 Abs. 3 kann zukünftig in Verbindung mit dem § 8 „Zuwiderhandlungen" zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

 

 

 

Zu § 4 Abs. 2 - Standplätze und Gebühren :

 

Standflächen in einer Größe von lfd. 1,50 m existieren nach der Neueinteilung der Flächen nicht mehr, so dass sich auch die Gebühr hierfür erübrigt. Diese Änderung entsprach dem Wunsch der Flohmarkteilnehmer/-innen. Die kleineren Flächen wurden seit Jahren kaum genutzt.

 

Die Höhe der Gebühr für die Standplätze ist seit dem Jahr 1988 unverändert und beträgt nach der Euro-Umstellung 5,20 Euro. Praktikabel im Verwaltungsablauf ist allerdings eine Gebühr, die in Form von Geldscheinen beglichen werden kann, da der Geldbetrag fast ausschließlich per Post an uns gesandt wird.

 

Die von der Stadt Marburg für die Durchführung des Flohmarktes aufzubringenden Kosten betragen jährlich ca. 3.000,00 Euro (Reinigung und Toilettenwagen), dagegen wurden im Jahr 2005 lediglich 1.934,50 Euro an Gebühren eingenommen.

 

Flohmärkte werden hauptsächlich privat und nur noch in wenigen Fällen von den Kommunen organisiert. Die Stadt Hanau erhebt für eine geringfügig größere Fläche (Parkplatz) ebenfalls 10,00 Euro Gebühr.

Der private Anbieter des Flohmarktes im Afföller nimmt für einen Stand von 4 m 17,00 Euro und für 1 m bis 2 m je laufenden Meter 06,00 Euro.

 

Die Plätze für Kinder bleiben wie bisher gebührenfrei.

 

Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist die Gebührenanhebung durchaus gerechtfertigt.

 

 

Zu § 4 Abs. 3:

 

In der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass durch den Aufbau von Zelten und Pavillons Störungen für die benachbarten Standplätze entstanden. Die Größe der Flächen ist nicht ausreichend für die handelsüblichen Zelte und Pavillons sowie deren Befestigungen.

 

 

Zu § 8 Abs. 1:

 

Der § 5 dieser Satzung wurde als Bußgeldtatbestand aufgenommen, um Ordnungswidrig-keitsverfahren gegen Personen einleiten zu können, die den Anweisungen der Marktaufsicht nicht Folge leisten.

 

 

Weitere Änderungen des Satzungstextes ergeben sich aus der Neuorganisation der Verwaltung, Gender Mainstreaming und Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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