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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0809/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:Neufassung der Marktordnung für den Flohmarkt der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungsangelegenheiten u. Wahlen
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Gotthard Seim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.11.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.11.2006
|
Sachverhalt
Begründung:
Da die Flohmarktordnung letztmalig im Jahr 1988 veröffentlicht
wurde, erscheint es sinnvoll, anstelle eines Nachtrags eine komplette
Neufassung zu beschließen und zu veröffentlichen. Durch die Veröffentlichung
der Neufassung ist gewährleistet, dass für die Nutzerinnen und Nutzer des Flohmarktes die Möglichkeit
besteht, sich über alle Bestimmungen der Flohmarktordnung zu informieren.
Die Änderungen in der
Neufassung sind fett gekennzeichnet.
Zu § 2 Abs. 1:
Die bisherige Formulierung „verkaufsoffener" Samstag
erübrigt sich und wird daher gestrichen.
Ersatztage sollen nicht angeboten werden, wenn in seltenen Fällen
der erste Samstag im Monat auf einen Feiertag fällt.
Zu § 2 Abs. 2:
Da in der Vergangenheit öfters festgestellt wurde, dass Erwachsene
in Begleitung kleiner Kinder diese Flächen kostenfrei nutzten, soll mit der
Festlegung des Lebensalters dieser Missbrauch verhindert werden. Die untere
Altersbeschränkung richtet sich nach der beschränkten Geschäftsfähigkeit von
Kindern und Jugendlichen.
Notwendig ist es auch, die Größe der Fläche zu beschränken, um
einer größeren Anzahl von Kindern und Jugendlichen die Nutzung der kostenfreien
Flächen zu ermöglichen.
Zu § 2 Abs. 3
Mit der bisherigen Formulierung war es lediglich möglich, bei
unberechtigter Erweiterung der Flächen oder gem. § 4 bei unberechtigter
Benutzung einen Platzverweis auszusprechen.
Durch diese Neufassung der Verbotsbestimmung des § 2 Abs. 3 kann
zukünftig in Verbindung mit dem § 8 „Zuwiderhandlungen" zusätzlich
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Zu § 4 Abs. 2 - Standplätze und Gebühren :
Standflächen in einer Größe von lfd. 1,50 m existieren nach der
Neueinteilung der Flächen nicht mehr, so dass sich auch die Gebühr hierfür
erübrigt. Diese Änderung entsprach dem Wunsch der Flohmarkteilnehmer/-innen.
Die kleineren Flächen wurden seit Jahren kaum genutzt.
Die Höhe der Gebühr für die Standplätze ist seit dem Jahr 1988
unverändert und beträgt nach der Euro-Umstellung 5,20 Euro. Praktikabel im
Verwaltungsablauf ist allerdings eine Gebühr, die in Form von Geldscheinen
beglichen werden kann, da der Geldbetrag fast ausschließlich per Post an uns
gesandt wird.
Die von der Stadt Marburg für die Durchführung des Flohmarktes
aufzubringenden Kosten betragen jährlich ca. 3.000,00 Euro (Reinigung und
Toilettenwagen), dagegen wurden im Jahr 2005 lediglich 1.934,50 Euro an
Gebühren eingenommen.
Flohmärkte werden hauptsächlich privat und nur noch in wenigen
Fällen von den Kommunen organisiert. Die Stadt Hanau erhebt für eine
geringfügig größere Fläche (Parkplatz) ebenfalls 10,00 Euro Gebühr.
Der private Anbieter des Flohmarktes im Afföller nimmt für einen
Stand von 4 m 17,00 Euro und für 1 m bis 2 m je laufenden Meter 06,00 Euro.
Die Plätze für Kinder bleiben wie bisher gebührenfrei.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist die Gebührenanhebung
durchaus gerechtfertigt.
Zu § 4 Abs. 3:
In der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass durch
den Aufbau von Zelten und Pavillons Störungen für die benachbarten Standplätze
entstanden. Die Größe der Flächen ist nicht ausreichend für die handelsüblichen
Zelte und Pavillons sowie deren Befestigungen.
Zu § 8 Abs. 1:
Der § 5 dieser Satzung wurde als Bußgeldtatbestand aufgenommen, um
Ordnungswidrig-keitsverfahren gegen Personen einleiten zu können, die den
Anweisungen der Marktaufsicht nicht Folge leisten.
Weitere Änderungen des Satzungstextes ergeben sich aus der
Neuorganisation der Verwaltung, Gender Mainstreaming und Aktualisierung der
gesetzlichen Grundlagen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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