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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0873/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

„Wann steht das Kataster für historisch wertvolle und erhaltenswerte Gebäude zur Verfügung?"

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Sachverhalt

Die Erstellung der Denkmaltopografie Marburg II („Kataster") erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Nach Auskunft der zuständigen Außenstelle hier in Marburg wird voraussichtlich die wissenschaftliche Ausarbeitung den Gremien der Stadt zur abschließenden Zustimmung im März 2007 vorgelegt. Wann das gedruckte Werk zur Verfügung steht, konnte von dort noch nicht gesagt werden. Der Magistrat der Stadt Marburg hat bereits in 1996 seinen finanziellen und fachlichen Beitrag (Erarbeitung der Denkmalkartei, Fotos und Beschreibungen etc.) geleistet und abschließend alle Unterlagen 2003 dem LfDH übergeben. Die Denkmalkartei (Denkmalfachschale) als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSchB) nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG) kann dort eingesehen werden bzw. können betroffene und interessierte Bürger entsprechende Auszüge (Plan und Text) erhalten.

 

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