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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0887/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
? Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 18/8 für den Bereich ?Rentmeisterstraße?
? Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18/8, 3. Änderung, ?Rentmeisterstraße?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Rose Michelsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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14.12.2006
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.12.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
- Die
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marburg Nr. 18/8
„Rentmeisterstraße“ wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
- Die
Aufstellung des Bebauungsplanes 18/8, 3. Änderung, „Rentmeisterstraße“
wird gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 11 BauGB als Aktualisierung des
Aufstellungsbeschlusses vom 22. Januar 1993 beschlossen
Sachverhalt
Begründung:
Der im Lageplan dargestellte Planungsbereich
„Rentmeisterstraße“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/8, 1.
Änderung, aus dem Jahr 1977 und ist als Fläche für den Gemeinbedarf –
Behördenzentrum ausgewiesen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist
entsprechend.
Es existiert ein Beschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich „Rentmeisterstraße“ vom 22. Januar 1993. Die
damals vorgesehene Plankonzeption – eine gemischte Nutzung mit den Bausteinen
Rettungswache, Tagungszentrum und Wohnen – konnte nicht realisiert werden. Das
Bauleitplanverfahren wurde daher nicht weiter geführt. Der damalige
Aufstellungsbeschluss wird mit einer kleinen Erweiterung des Geltungsbereiches
sowie einer geänderten Planungskonzeption aktualisiert.
Das Plangebiet ist nicht bebaut und wird als Rasenfläche mit
regelmäßiger Mahd gepflegt. Westlich angrenzend befindet sich die
Polizeidirektion, nördlich das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV). Beide
Grundstücke befinden sich ebenso wie der Planungsbereich in der ausgewiesenen
Behördenfläche, die für eine Neuansiedlung oder Ausweitung der in der
Nachbarschaft ansässigen Behörden nicht mehr vorgesehen ist.
Östlich des Plangebietes befindet sich Wohnungsbau sowie ein
Verwaltungsgebäude der Bundes- und Landesvereinigung Lebenshilfe. Südlich wird
das Gebiet durch die „Rentmeisterstraße“ begrenzt. Jenseits der Straße schließt
ein als Wohngebiet ausgewiesener Bereich an, der derzeit noch als Ackerfläche
genutzt wird
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung bzw. des
aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst im Wesentlichen das Flurstück 7/5 des
Landes Hessen mit einer Größe von xx m² sowie das Flurstück 7/6 der
Bundesvereinigung Lebenshilfe mit einer Größe von xx m². Eine Neuansiedlung
oder Ausweitung der in der Nachbarschaft ansässigen Behörden ist nicht mehr
vorgesehen.
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Hessen (GWH)
beabsichtigt, das landeseigene Grundstück zu erwerben und plant hier eine
Wohnanlage im geförderten Wohnungsbau mit 57 Wohnungen. Das Bauvorhaben soll in
Bauabschnitten realisiert werden. Der erste Bauabschnitt ist im nördlichen
Grundstücksbereich in direkter Nachbarschaft zum ASV geplant. Die Baumaßnahme
soll in der 2. Jahreshälfte 2007 begonnen werden. Der 2. Bauabschnitt, die
Bebauung entlang der „Rentmeisterstraße“, ist ab 2008 geplant. Die Gebäude des
2. Bauabschnitts sollen in allen Etagen barrierefrei ausgebaut werden – die
höheren Baukosten müssten über eine Erhöhung des kommunalen Anteils aufgefangen
werden.
Das Wohnungsbauvorhaben wurde auf der Grundlage eines von
der GWH erstellten Lageplanes und der Vorstellung des inhaltlichen Konzeptes
mit dem Fachbereich 6 – Planen, Bauen, Umwelt - besprochen. Grundsätzlich wird
dem städtebaulichen Konzept und der vorgesehenen Nutzung zugestimmt, wobei die
konkrete Abstimmung des Wohnungsbauprojektes im Verfahren erfolgen muss.
Parallel zur Ausarbeitung der Erschließungs-, Freiflächen-
und Gebäudeplanung soll das Bauleitverfahren durchgeführt werden. Der
erforderliche Bebauungsplan wird in enger Zusammenarbeit zwischen der GWH und
Fachdienst 61 erarbeitet. Teilbereiche zur Vorbereitung und Ausführung der
städtebaulichen Maßnahme werden entsprechend eines Magistratsbeschlusses vom 9.
Oktober 2006 an die GWH übertragen. Die GWH wird die Ausarbeitung des
erforderlichen Umweltberichtes sowie die Erarbeitung der
Eingriffs-/Ausgleichsplanung übernehmen.
In die Flächennutzungsplanänderung und die
Bebauungsplanerstellung werden die Flurstücke des Landes Hessen und der
Lebenshilfe einbezogen, um die zusammenhängenden Grundstücke mit einem
gemeinsamen städtebaulichen Konzept zu überplanen.
Vertretern der Bundesvereinigung Lebenshilfe wurde bereits
im Vorfeld die vorgesehene Bauleitplanung sowie das zugrunde liegende
städtebauliche und inhaltliche Konzept erläutert. Die Bundesvereinigung
Lebenshilfe steht der vorgesehenen Planänderung positiv gegenüber – eine
Einbeziehung in die weitere Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde vereinbart.
Aufgrund der räumlichen Lage, der guten Erreichbarkeit und
der umgebenden städtebaulichen Struktur ist das Wohnungsbauprojekt der GWH
sowohl inhaltlich als auch städtebaulich ein geeigneter Baustein für diesen
Bereich.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
FD 61 |
Fbl. 6 |
|
|
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