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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0894/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Alexandra Darabos (Nr. 16 11/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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24.11.2006
|
Sachverhalt
Nach
Auskunft des FD 33 betreibt die Stadt Marburg selbst keine Verkehrszählung im
Bereich der Beltershäuser Straße. Die aktuellsten vorliegenden Daten entstammen
der Verkehrsmengenkarte 2000, veröffentlicht am 16.08.2005, die vom Amt für
Straßen- und Verkehrswesen bzw. vom Land Hessen herausgegeben wird und die
diese Zählstelle betreiben. Diese weist für die Beltershäuser Straße am Knoten
Sonnenblickallee/Am Köppel/Beltershäuser Straße eine Belastung von 12657
Fahrzeugen/24 h mit einem Anteil von 398 Schwerverkehr-Kfz pro 24 h auf. Dies
sind Werte, wie sie vergleichbare Straßen im Stadtgebiet auch aufweisen.
Eine
Analyse über eventuelle Änderungen der Verkehrsmengen ist hier derzeit nicht
möglich, da andere Daten fehlen.
Die
Topographie und die Lage zur Bebauung geben aber keinen Anlass, die
Beltershäuser Straße als über das übliche Maß belastet anzusehen. Da die
Bebauung - anders als z. B. in der Universitätsstraße - nicht bis an den
Straßenrand heranreicht, werden Schadstoffe wie z. B. Feinstäube, Stickoxide
u.ä., durch die hier gut mögliche Durchlüftung schnell verteilt und damit die
Konzentrationen so gesenkt, dass im Normalfall daraus keine erhöhte
Gesundheitsbesorgnis zu erwarten ist. Trotzdem ist eine Absenkung der
Immissionsbelastungen durch Reduzierung des Verkehrs und durch stärkeren
Einsatz von gasbetriebenen und verbrauchsärmeren Fahrzeugen anzustreben.
Insofern wird auf das Umrüstprogramm und das Förderprogramm der Stadtwerke
bezüglich Gasfahrzeugen verwiesen.
Eine
Bearbeitung der Lärm- und Schadstoffsituation wird im Rahmen der noch
ausstehenden Lärmminderungsplanung erfolgen.
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