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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0908/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsbericht 2006 der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.12.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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22.12.2006
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Sachverhalt
Begründung:
Mit der Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts im
Jahre 2005 wurde auch die Verpflichtung zur Erstellung eines
Beteiligungsberichtes gesetzlich verankert. Nach dem neu in die Hessische
Gemeindeordnung (HGO) eingefügten § 123 a hat „die Gemeinde zur Information der
Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre
Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde
mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt.“
Neben der grundsätzlichen Verpflichtung zur Erstellung
eines Beteiligungsberichtes werden in § 123a HGO auch die folgenden
inhaltlichen Anforderungen formuliert, zu denen der Bericht Angaben enthalten
soll:
·
Gegenstand des
Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die
Beteiligungen des Unternehmens;
·
Stand der Erfüllung des
öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen;
·
Grundzüge des
Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und
–entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft,
die Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten Sicherheiten;
·
Das Vorliegen der
Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO für das Unternehmen (also Zulässigkeit der
wirtschaftlichen Betätigung im Hinblick auf einen rechtfertigenden öffentlichen
Zweck, Angemessenheit der Betätigung im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und
zum voraussichtlichen Bedarf sowie der Voraussetzung, dass der Zweck nicht ebenso
gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt
werden kann);
·
Angaben über die Höhe
der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Mitglieder des
Aufsichtsrates und der Geschäftsführung des Unternehmens.
Der
hiermit vorgelegte Beteiligungsbericht 2006 ist der nunmehr sechste
Beteiligungsbericht der Universitätsstadt Marburg und der zweite auf der
Grundlage der genannten gesetzlichen Bestimmungen. Er beinhaltet neben der
Berichterstattung über die privatrechtlichen Beteiligungen der Stadt Marburg
auch Informationen über die in einem erweiterten Beteiligungsverständnis
vorhandenen „Beteiligungen“ an öffentlich-rechtlichen Körperschaften, also den
verschiedenen Zweckverbänden, der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, der Stiftung
St. Jakob oder dem Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg. Erst dadurch wird
ein umfassenderer Überblick über den „Konzern Stadt Marburg“ möglich.
Wie
in den Jahren zuvor enthält der Beteiligungsbericht aufgrund des engen
Sachzusammenhangs auch die nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 der
Gemeindehaushaltsverordnung zu veröffentlichenden Wirtschaftspläne und
Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden
sowie für die Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an
denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist.
Nach
§ 123a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht „in der Gemeindevertretung in
öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das
Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die
Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen.“ Nach der
Befassung der Stadtverordnetenversammlung mit dem Beteiligungsbericht 2006 ist
daher - wie bereits mit dem Beteiligungsbericht 2005 praktiziert - dessen
Veröffentlichung im Internet-Auftritt der Stadt Marburg vorgesehen.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
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