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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0922/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBau
hier: Ankauf des Turnergartens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Michael Hagenbring
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.12.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen,
Die
Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. m. § 51 Ziff. 15 HGO eine
Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe
von 750.000 €.
Die
Bürgschaft dient zur Absicherung der Finanzierung zum Erwerb des Turnergartens
in Marburg.
Für
die Bürgschaft hat die GeWoBau jährlich eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des
jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die
Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt
Begründung
Um den in
der Lutherstraße gelegenen Turnergarten mit seiner besonderen sozial- und
baugeschichtlichen Bedeutung als Denkmal in seiner jetzigen Baustruktur für die
Marburger Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, wurde die GeWoBau beauftragt das
Gebäude zu erwerben.
Nach
einer Kostenschätzung der GeWOBau betragen die Gesamtkosten für den Erwerb und
die Instandsetzung des Gebäudes, inkl. der Erwerbsnebenkosten, 750.000 €, die
zu 100% fremdfinanziert werden müssen.
Da es
sich bei dem Turnergarten um ein gewerblich zu betreibendes Objekt mit
niedrigen Ertragsraten handelt, ist eine grundbuchliche Absicherung des
Darlehens nicht möglich. Um die Finanzierung der Maßnahme dennoch zu sichern
und am Kapitalmarkt günstige Kondition erzielen zu können, ist die GeWoBau auf
die Erteilung der Kommunalbürgschaft angewiesen.
Ein
Risiko für die Stadt Marburg ist nicht erkennbar, eine Zahlungsunfähigkeit der
GeWoBau ist nicht zu befürchten. Die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft ist
außerdem durch das 95%ige Eigentum der Stadt Marburg als Gesellschafterin der
GeWoBau grundsätzlich gegeben. Das reale Vermögen der Gesellschaft übersteigt
die Bürgschaft um ein Vielfaches.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
Anlage:
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