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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0922/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen,

 

Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. m. § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 750.000 €.

 

Die Bürgschaft dient zur Absicherung der Finanzierung zum Erwerb des Turnergartens in Marburg.

 

Für die Bürgschaft hat die GeWoBau jährlich eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Um den in der Lutherstraße gelegenen Turnergarten mit seiner besonderen sozial- und baugeschichtlichen Bedeutung als Denkmal in seiner jetzigen Baustruktur für die Marburger Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, wurde die GeWoBau beauftragt das Gebäude zu erwerben.

 

Nach einer Kostenschätzung der GeWOBau betragen die Gesamtkosten für den Erwerb und die Instandsetzung des Gebäudes, inkl. der Erwerbsnebenkosten, 750.000 €, die zu 100% fremdfinanziert werden müssen.

 

Da es sich bei dem Turnergarten um ein gewerblich zu betreibendes Objekt mit niedrigen Ertragsraten handelt, ist eine grundbuchliche Absicherung des Darlehens nicht möglich. Um die Finanzierung der Maßnahme dennoch zu sichern und am Kapitalmarkt günstige Kondition erzielen zu können, ist die GeWoBau auf die Erteilung der Kommunalbürgschaft angewiesen.

 

Ein Risiko für die Stadt Marburg ist nicht erkennbar, eine Zahlungsunfähigkeit der GeWoBau ist nicht zu befürchten. Die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft ist außerdem durch das 95%ige Eigentum der Stadt Marburg als Gesellschafterin der GeWoBau grundsätzlich gegeben. Das reale Vermögen der Gesellschaft übersteigt die Bürgschaft um ein Vielfaches.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Anlage:

 -Entwurf der Bürgschafterklärung

 

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Finanz. Auswirkung

 

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