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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0934/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der IV. Nachtrag zur Satzung über den Marktverkehr in der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Gebühren für den Stromverbrauch der Marktbeschicker unserer Wochenmärkte wurden im Jahr 1992 nach der Höhe der damaligen Kosten festgesetzt und sind seit dem in der Höhe unverändert. Es handelt sich um Verbrauchskosten, für die die Stadt Marburg in Vorleistung tritt.

Die allgemeine Steigerung der Stromkosten macht es notwendig, die Höhe der Gebühren anzupassen.

In diesem Zusammenhang wurden zusätzlich die durch die Satzung festgelegten Abrechnungsmodalitäten der bereits praktizierten Form angepasst.

 

Die Gebühr für die Nutzung der Marktstände wird nicht angehoben.

 

 

1.         Zu § 10 Abs. 1 (Gebührenberechnung):

 

Die Gebühren werden seit Jahren nicht mehr als Tages- und Quartalsgebühren erhoben, sondern monatlich abgerechnet. Eine allgemeine Formulierung erscheint sinnvoll, da bei einer Änderung der Abrechnungsformalitäten eine erneute Änderung der Satzung nicht notwendig ist.

 

Die bisherige Formulierung des § 10 Abs. 1 lautet:

 

Die Gebühren werden als Tages- und Quartalsgebühren erhoben.

 

 

2.         Zu § 11  Abs. 1 Satz 3 (Zahlung der Gebühren):

 

Die monatliche Zahlung der Gebühr wird seit Jahren praktiziert. Eine besondere Aufforderung erfolgt nicht und ist zu dem nicht praktikabel.

 

Die bisherige Formulierung des § 11 Abs. 1 Satz 3 lautet:

 

Marktbenutzer, denen ein ständiger Standplatz zugeteilt wurde, haben die Gebühr nach besonderer Aufforderung vierteljährlich im Voraus auf ein Konto der Stadt Marburg einzuzahlen.

 

 

3.         Zu § 12 Abs. 2 und 3 (Höhe der Gebühren):

 

Die Höhe der Stromgebühren wurde seit Jahren den aktuellen Verbrauchskosten, für die die Stadt Marburg in Vorleistung tritt, nicht angepasst.

Die Berechnung erfolgte auf Basis der Abschlagsrechnung der Stadtwerke (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer) für das Jahr 2006. Nach Auskunft der Stadtwerke ist für das Jahr 2007 nicht mit einer wesentlichen Erhöhung zu rechnen.

Es ergeben sich durchschnittlich für jeden Stand, der Strom nutzt, pro Marktag Kosten in Höhe von 0,90 €.

 

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wurde bisher für die Stromgebühren nicht erhoben. Nach dem Umsatzsteuerrecht ist dies jedoch erforderlich.

Durch die Änderung der Reihenfolge der Absätze bezieht sich der Hinweis, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt, auf die Stand- und Stromgebühren.

 

 

Die bisherige Formulierung des § 12 Abs. 2 und 3 lautet:

 

2.         Soweit der Benutzer/die Benutzerin umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer/Unternehmerin ist, kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

 

3.         Je Markttag beträgt die Gebühr für die Bereitstellung des Stromanschlusses 0,80 EUR.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Anlage    

IV. Nachtrag zur Satzung über den Marktverkehr in der Universitätsstadt Marburg

 

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