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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0935/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügten Satzung über die Betreuung von Tageskindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit den Änderungen im SGB VIII durch das TAG und das KICK wird zumindest für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren die Tagespflege mit der Kindertagesbetreuung in Einrichtungen – z.B. Krippen, alterserweiterten Gruppen – gleichgestellt. Als Folge soll die Leistungsabwicklung bei der Tagespflege zukünftig ähnlich wie bei den KiTas erfolgen. Nach einem DIJuF-Rechtsgutachten (Deutsches Institut für Jugend- und Familienrecht) stellt das Jugendamt den in § 24.3 SGB VIII gesetzlich definierten Bedarf fest und trägt dann unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern die Kosten der im Einzelfall bedarfsgerechten und notwendigen Tagespflege und zieht die Eltern dann zu Kostenbeiträgen heran.

 

Die Kostenbeteiligung wird nunmehr in § 90 SGB VIII gleichermaßen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wie auch in Kindertagespflege geregelt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat daher Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege festzusetzen, zumindest dann, wenn die Tagespflege den Bedarfskriterien entspricht. Für die Beitragsfestsetzung ist eine Satzung erforderlich. Die Höhe der Kostenbeiträge orientiert sich an den Beiträgen für die drei verschiedenen Betreuungsdauern (Halbtags-, Mittags- und Ganztagsplatz) in städtischen Kindertageseinrichtungen. Der Grundsatz ist, dass für vergleichbare Betreuungszeiten unabhängig davon, ob diese Betreuung in einer KiTa oder einer Tagespflege erbracht wird, für die Eltern ein gleicher Kostenbeitrag entsteht.

 

Die Sonderstatusstädte Gießen und Wetzlar haben bereits im Sommer 2006 eine Tagespflege-Satzung verabschiedet. In Marburg hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 30. November der vorliegenden Satzung zugestimmt, der Sozialausschuss hat am 15. November den Satzungsentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Mit den Tagespflegepersonen, die Kinder unter 3 Jahren nach Maßgabe dieser Satzung betreuen, soll eine Zuwendungs- und Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der neben der Aufnahme von anspruchsberechtigten Kindern auch die Zuschüsse der Stadt Marburg an die Tagespflegepersonen für verschiedene Betreuungsdauern geregelt werden. Der Entwurf dieser Vereinbarung sowie die von uns vorgesehenen städtischen Zuschussbeträge an die Tagespflegepersonen sind ebenfalls als Anlage zur Kenntnis beigefügt. Die von uns vorgeschlagene Zuwendungshöhe orientiert sich an den Empfehlungen des HLT sowie an bisher abgeschlossenen Vereinbarungen anderer Städte.

In Verhandlungen mit dem Vorstand des Tagesmütter-Vereins e.V. konnte jedoch insbesondere noch keine Einigung über die Höhe der städtischen Zuschüsse erzielt werden, die Forderungen des Tagesmütter-Vereins liegen für einen Ganztagsplatz rd. 100 bis 120 € über dem Angebot der Stadt Marburg. Die Stadt Marburg sollte dennoch an ihrem Angebot festhalten, um die Bezahlung der Tagespflegepersonen in Marburg auf das vergleichbare regionale Entgeltniveau zu begrenzen. Dies wird sicherlich dazu führen, dass nicht alle Tagespflegepersonen diese Vereinbarung abschließen werden, so dass wir im Moment nur grob die Zahl der Tagespflegeverhältnisse abschätzen können, für die wir ab 2007 nach Maßgabe dieser Satzung Gebühreneinnahmen und Tagespflege-Zuwendungen aufbringen müssen.

 

Bislang wurden die Kosten und Regelungen der Tagespflege ausschließlich privat zwischen Eltern und Tagespflegepersonen ausgehandelt, es gab hierzu keine Vorgaben der Stadt Marburg. Aufgrund der gesetzlichen Änderung erhalten wir nunmehr für einen Teil der Tagespflege eine Finanzierungsverpflichtung, mit der wir Neuland betreten, so dass wir die praktische Anwendbarkeit der vorgeschlagenen Satzung und Kooperationsvereinbarung sowie die Auswirkungen auf den gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung unter 3 Jahren noch nicht im Detail absehen können und schlagen daher eine Überprüfung dieser beiden Regelungen zur Jahresmitte 2007 vor.

 

Auswirkungen:

 

1. Kosten

Wir gehen von 80 Tagespflegeverhältnissen aus, die entsprechend der Satzung finanziert werden. Es entstehen keine Einmalkosten. Wir gehen von folgenden laufenden Kosten im Verwaltungshaushalt aus: Den städtischen Zahlungen an die Tagespflegepersonen stehen teilweise Einnahmen aus Elternbeiträgen gegenüber, so dass die nicht-gedeckten und von der Stadt zu tragenden Kosten im Durchschnitt bei rd. 120 € je Platz und Monat für Kinder U3 liegen werden (der geringste Zuschussbetrag liegt bei 49 € für eine Halbtagsbetreuung ohne Altersvorsorge, der höchste Zuschuss bei 182.67 € für einen Ganztagsplatz mit Altersvorsorge). Daraus ergeben sich voraussichtlich folgende laufende Kosten pro Jahr ab 2007:

 

80 Tagespflegeverhältnisse X 120 € durchschnittlicher Zuschuss X 12 Mon. = 115.200 €

 

Die Mittel stehen in der Hhst. 01.45420.760000 zur Verfügung.

 

2. Auswirkungen auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Maßnahme verbessert deutlich die Betreuungsmöglichkeiten und insbesondere deren Finanzierbarkeit für Eltern bzw. allein erziehende Elternteile mit Kindern unter 3 Jahren, ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt zu einer familienfreundlichen Lebenssituation in Marburg bei.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                        Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                             Bürgermeister

 

 

 

Anlagen:          Kindertagespflegesatzung

                        Zuwendungsvereinbarung mit Tagespflegepersonen (zur Kenntnis)

                        Übersicht: Finanzierung Kindertagespflege (zur Kenntnis)

 

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