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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0935/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagespflegesatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 51 - Zentrale Jugendhilfedienste
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Werner Meyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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13.12.2006
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.12.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.12.2006
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Sachverhalt
Begründung:
Mit den Änderungen im SGB VIII durch das TAG und das KICK
wird zumindest für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren die Tagespflege mit
der Kindertagesbetreuung in Einrichtungen – z.B. Krippen, alterserweiterten
Gruppen – gleichgestellt. Als Folge soll die Leistungsabwicklung bei der
Tagespflege zukünftig ähnlich wie bei den KiTas erfolgen. Nach einem
DIJuF-Rechtsgutachten (Deutsches Institut für Jugend- und Familienrecht) stellt
das Jugendamt den in § 24.3 SGB VIII gesetzlich definierten Bedarf fest und
trägt dann unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern die Kosten der im
Einzelfall bedarfsgerechten und notwendigen Tagespflege und zieht die Eltern
dann zu Kostenbeiträgen heran.
Die Kostenbeteiligung wird nunmehr in § 90 SGB VIII
gleichermaßen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wie auch in
Kindertagespflege geregelt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat daher
Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege festzusetzen,
zumindest dann, wenn die Tagespflege den Bedarfskriterien entspricht. Für die
Beitragsfestsetzung ist eine Satzung erforderlich. Die Höhe der Kostenbeiträge
orientiert sich an den Beiträgen für die drei verschiedenen Betreuungsdauern
(Halbtags-, Mittags- und Ganztagsplatz) in städtischen
Kindertageseinrichtungen. Der Grundsatz ist, dass für vergleichbare
Betreuungszeiten unabhängig davon, ob diese Betreuung in einer KiTa oder einer
Tagespflege erbracht wird, für die Eltern ein gleicher Kostenbeitrag entsteht.
Die Sonderstatusstädte Gießen und Wetzlar haben bereits im
Sommer 2006 eine Tagespflege-Satzung verabschiedet. In Marburg hat der
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 30. November der vorliegenden Satzung
zugestimmt, der Sozialausschuss hat am 15. November den Satzungsentwurf
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Mit den Tagespflegepersonen, die Kinder unter 3 Jahren nach
Maßgabe dieser Satzung betreuen, soll eine Zuwendungs- und
Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der neben der Aufnahme von
anspruchsberechtigten Kindern auch die Zuschüsse der Stadt Marburg an die
Tagespflegepersonen für verschiedene Betreuungsdauern geregelt werden. Der
Entwurf dieser Vereinbarung sowie die von uns vorgesehenen städtischen
Zuschussbeträge an die Tagespflegepersonen sind ebenfalls als Anlage zur
Kenntnis beigefügt. Die von uns vorgeschlagene Zuwendungshöhe orientiert sich
an den Empfehlungen des HLT sowie an bisher abgeschlossenen Vereinbarungen
anderer Städte.
In Verhandlungen mit dem Vorstand des Tagesmütter-Vereins
e.V. konnte jedoch insbesondere noch keine Einigung über die Höhe der
städtischen Zuschüsse erzielt werden, die Forderungen des Tagesmütter-Vereins
liegen für einen Ganztagsplatz rd. 100 bis 120 € über dem Angebot der Stadt
Marburg. Die Stadt Marburg sollte dennoch an ihrem Angebot festhalten, um die Bezahlung
der Tagespflegepersonen in Marburg auf das vergleichbare regionale
Entgeltniveau zu begrenzen. Dies wird sicherlich dazu führen, dass nicht alle
Tagespflegepersonen diese Vereinbarung abschließen werden, so dass wir im
Moment nur grob die Zahl der Tagespflegeverhältnisse abschätzen können, für die
wir ab 2007 nach Maßgabe dieser Satzung Gebühreneinnahmen und
Tagespflege-Zuwendungen aufbringen müssen.
Bislang wurden die Kosten und Regelungen der Tagespflege
ausschließlich privat zwischen Eltern und Tagespflegepersonen ausgehandelt, es
gab hierzu keine Vorgaben der Stadt Marburg. Aufgrund der gesetzlichen Änderung
erhalten wir nunmehr für einen Teil der Tagespflege eine
Finanzierungsverpflichtung, mit der wir Neuland betreten, so dass wir die
praktische Anwendbarkeit der vorgeschlagenen Satzung und
Kooperationsvereinbarung sowie die Auswirkungen auf den gesamten Bereich der
Kindertagesbetreuung unter 3 Jahren noch nicht im Detail absehen können und
schlagen daher eine Überprüfung dieser beiden Regelungen zur Jahresmitte 2007
vor.
Auswirkungen:
1. Kosten
Wir gehen von 80 Tagespflegeverhältnissen aus, die
entsprechend der Satzung finanziert werden. Es entstehen keine Einmalkosten.
Wir gehen von folgenden laufenden Kosten im Verwaltungshaushalt aus: Den
städtischen Zahlungen an die Tagespflegepersonen stehen teilweise Einnahmen aus
Elternbeiträgen gegenüber, so dass die nicht-gedeckten und von der Stadt zu
tragenden Kosten im Durchschnitt bei rd. 120 € je Platz und Monat für Kinder U3
liegen werden (der geringste Zuschussbetrag liegt bei 49 € für eine
Halbtagsbetreuung ohne Altersvorsorge, der höchste Zuschuss bei 182.67 € für
einen Ganztagsplatz mit Altersvorsorge). Daraus ergeben sich voraussichtlich
folgende laufende Kosten pro Jahr ab 2007:
80 Tagespflegeverhältnisse X 120 € durchschnittlicher
Zuschuss X 12 Mon. = 115.200 €
Die Mittel stehen in der Hhst. 01.45420.760000 zur
Verfügung.
2. Auswirkungen auf Vereinbarkeit von Familie und
Beruf
Die Maßnahme verbessert deutlich die Betreuungsmöglichkeiten
und insbesondere deren Finanzierbarkeit für Eltern bzw. allein erziehende
Elternteile mit Kindern unter 3 Jahren, ermöglicht die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und trägt zu einer familienfreundlichen Lebenssituation in
Marburg bei.
Egon Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlagen: Kindertagespflegesatzung
Zuwendungsvereinbarung
mit Tagespflegepersonen (zur Kenntnis)
Übersicht:
Finanzierung Kindertagespflege (zur Kenntnis)
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