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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0955/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

            von den Auswirkungen des Entwurfes der Kommunalen Stellenobergrenzenverordnung (KStVO) auf den Stellenplan der Stadt Marburg Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die derzeitige Stellenobergrenzenverordnung tritt am 01.07.2007 außer Kraft. Hat das Land bis dahin keine neue Regelung getroffen, gelten die Bestimmungen des § 26 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) auch für die Kommunen uneingeschränkt.

 

Der jetzt vorliegende Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung von Stellenobergrenzen im kommunalen Bereich (Kommunale Stellenobergrenzenverordnung – KStVO) sieht für Städte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern Obergrenzen nur noch insoweit vor, als maximal 2 Ämter der Besoldungsgruppe A 16 zulässig sind.

 

Darüber hinaus sieht der Entwurf keine Begrenzungen hinsichtlich Obergrenzen mehr vor und wird damit der von den Kommunen seit langem geforderten funktionsgerechten Besoldung gerecht, wie sie in § 18 des BBesG, aber auch in der KStVO gefordert wird.

 

Die Ausweisung der Planstellen ist jedoch nicht beliebig, sondern die Bewertung einer Stelle und die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe hat sich an dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung zu orientieren, die eine sachgerechte Bewertung der Funktionen im Einzelfall voraussetzt. Diese Voraussetzung ist bei der Stadt Marburg gegeben, da seit 2000 alle Beamtenstellen einem analytischen Bewertungsverfahren (nach KGSt) unterzogen und die Funktionen sachgerecht bewertet wurden. Diese Bewertung hatte ergeben, dass 2 Stellen des höheren Dienstes nach A 16 (Fachbereichsleitungen 1 und 6) zu bewerten waren, so dass die einzige existierende Obergrenze nicht überschritten wird. Der Verzicht auf weitere Obergrenzen lässt es zu, dass auch die restlichen Stellenbewertungen, die bisher an den Stellenobergrenzen scheiterten, umgesetzt werden können.

 

Sollten sich beim Beschluss des Verordnungsentwurfes Änderungen ergeben, erfolgt eine entsprechende Information.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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