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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0955/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Stellenobergrenzenverodnung (KStVO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Erwin Schnabel
- Verfasser*in:
- Erwin Schnabel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.12.2006
|
Sachverhalt
Begründung
Die
derzeitige Stellenobergrenzenverordnung tritt am 01.07.2007 außer Kraft. Hat
das Land bis dahin keine neue Regelung getroffen, gelten die Bestimmungen des §
26 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) auch für die Kommunen uneingeschränkt.
Der jetzt
vorliegende Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung von Stellenobergrenzen im
kommunalen Bereich (Kommunale Stellenobergrenzenverordnung – KStVO) sieht für
Städte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern Obergrenzen nur noch insoweit
vor, als maximal 2 Ämter der Besoldungsgruppe A 16 zulässig sind.
Darüber
hinaus sieht der Entwurf keine Begrenzungen hinsichtlich Obergrenzen mehr vor
und wird damit der von den Kommunen seit langem geforderten funktionsgerechten
Besoldung gerecht, wie sie in § 18 des BBesG, aber auch in der KStVO gefordert
wird.
Die
Ausweisung der Planstellen ist jedoch nicht beliebig, sondern die Bewertung
einer Stelle und die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe hat sich an dem
Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung zu orientieren, die eine
sachgerechte Bewertung der Funktionen im Einzelfall voraussetzt. Diese
Voraussetzung ist bei der Stadt Marburg gegeben, da seit 2000 alle
Beamtenstellen einem analytischen Bewertungsverfahren (nach KGSt) unterzogen
und die Funktionen sachgerecht bewertet wurden. Diese Bewertung hatte ergeben,
dass 2 Stellen des höheren Dienstes nach A 16 (Fachbereichsleitungen 1 und 6)
zu bewerten waren, so dass die einzige existierende Obergrenze nicht
überschritten wird. Der Verzicht auf weitere Obergrenzen lässt es zu, dass auch
die restlichen Stellenbewertungen, die bisher an den Stellenobergrenzen
scheiterten, umgesetzt werden können.
Sollten
sich beim Beschluss des Verordnungsentwurfes Änderungen ergeben, erfolgt eine
entsprechende Information.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister