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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0974/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Reinhold Becker (Nr. 10 12/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
22.12.2006
|
Sachverhalt
Aufgrund
von Strafanzeigen mehrerer Privatpersonen gegen Oberbürgermeister Egon Vaupel
sowie Verantwortliche des Bauamtes der Stadt Marburg hat die Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Marburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Rechtsbeugung eingeleitet. Die Anzeigeerstatterinnen hatten den betreffenden
Personen vorgeworfen, „die Errichtung eines in der Öffentlichkeit stark
umstrittenen Bordells im Marburger Stadtteil Wehrda entgegen einem Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung nicht ernstlich zu verhindern versucht zu
haben“.
Im
Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft alle den Vorgang
betreffenden relevanten Maßnahmen und Entscheidungen unter dem Aspekt der
Rechtsbeugung als strafbarer Handlung untersucht. Dies betraf u.a. die Frage
· einer unterbliebenen Versagung des
Bauantrags wegen angeblicher Fristversäumnis,
· eines angeblich zu spät verhängten
Baustopps,
· eines angeblich zu spät
eingeleiteten Bußgeldverfahrens wegen Schwarzbau,
· der Nichtausübung eines angeblich
bestehenden Entscheidungsermessens hinsichtlich der erteilten Baugenehmigung,
· eines angeblich rechtswidrigen
Verhaltens im Hinblick auf die unterbliebene Änderung der
Sperrbezirksverordnung.
Mit
Bescheid vom 28.09.2006 stellt die Staatsanwaltschaft nunmehr fest, dass die
Beschuldigten nach dem Ergebnis der Ermittlungen unschuldig sind, was im
Hinblick auf die o.g. Punkte auch ausführlich begründet wird. In einer
Schlussbetrachtung resümiert die Staatsanwaltschaft das Ergebnis des
Ermittlungsverfahrens wie folgt:
„Die eingehende und umfassende Auswertung der
Vorgänge hat (...) zu dem Ergebnis geführt, dass die Beschuldigten sich von
Anfang an ernsthaft mit den Einwendungen aus Politik und Öffentlichkeit
auseinandergesetzt und alle rechtlichen Möglichkeiten, die Errichtung des
Bordells zu verhindern, sorgfältig und mit vertretbaren Ergebnissen geprüft
haben. Der Vorwurf der Rechtsbeugung ist damit nicht begründet. Für sonstige
Straftaten, insbesondere Korruptionsdelikte (...) fehlen überhaupt jegliche
Anhaltspunkte.“
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