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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0974/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Was ist aus der Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister im Zusammenhang mit dem Bordell geworden?

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Sachverhalt

Aufgrund von Strafanzeigen mehrerer Privatpersonen gegen Oberbürgermeister Egon Vaupel sowie Verantwortliche des Bauamtes der Stadt Marburg hat die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingeleitet. Die Anzeigeerstatterinnen hatten den betreffenden Personen vorgeworfen, „die Errichtung eines in der Öffentlichkeit stark umstrittenen Bordells im Marburger Stadtteil Wehrda entgegen einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht ernstlich zu verhindern versucht zu haben“.

 

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft alle den Vorgang betreffenden relevanten Maßnahmen und Entscheidungen unter dem Aspekt der Rechtsbeugung als strafbarer Handlung untersucht. Dies betraf u.a. die Frage

·     einer unterbliebenen Versagung des Bauantrags wegen angeblicher Fristversäumnis,

·     eines angeblich zu spät verhängten Baustopps,

·     eines angeblich zu spät eingeleiteten Bußgeldverfahrens wegen Schwarzbau,

·     der Nichtausübung eines angeblich bestehenden Entscheidungsermessens hinsichtlich der erteilten Baugenehmigung,

·     eines angeblich rechtswidrigen Verhaltens im Hinblick auf die unterbliebene Änderung der Sperrbezirksverordnung.

 

 

Mit Bescheid vom 28.09.2006 stellt die Staatsanwaltschaft nunmehr fest, dass die Beschuldigten nach dem Ergebnis der Ermittlungen unschuldig sind, was im Hinblick auf die o.g. Punkte auch ausführlich begründet wird. In einer Schlussbetrachtung resümiert die Staatsanwaltschaft das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens wie folgt:

 

„Die eingehende und umfassende Auswertung der Vorgänge hat (...) zu dem Ergebnis geführt, dass die Beschuldigten sich von Anfang an ernsthaft mit den Einwendungen aus Politik und Öffentlichkeit auseinandergesetzt und alle rechtlichen Möglichkeiten, die Errichtung des Bordells zu verhindern, sorgfältig und mit vertretbaren Ergebnissen geprüft haben. Der Vorwurf der Rechtsbeugung ist damit nicht begründet. Für sonstige Straftaten, insbesondere Korruptionsdelikte (...) fehlen überhaupt jegliche Anhaltspunkte.“

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