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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0530/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Schulen beabsichtigt der Magistrat als Ganztagsschulen und / oder als weitere Schulen mit Ganztagsangeboten in Marburg einzurichten und welchen Stellenwert misst er in diesem Zusammenhang der Zusage der Landesregierung bei, für solche kommunalen Initiativen 50 weitere LehrerInnenstellen zur Verfügung zu stellen?

 

Es antwortet der Bürgermeister.

 

Die Voraussetzungen hinsichtlich der Einrichtung von Ganztagsangeboten sind in einem Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 21.05.1992 geregelt. Danach wird unterschieden in Schulen mit Ganztagsangeboten an drei Nachmittagen und zusätzlicher Lehrerversorgung und einer pädagogischen Mittagsbetreuung als ein zusätzliches schulisches Angebot in der Regel ohne ergänzende Personalunterstützung. In beiden Fällen muss eine pädagogische Konzeption vorliegen, die sich auf die Entwicklung und Organisation der Schule bezieht.

Der Erlass regelt dann auch das Verfahren zur Antragsstellung durch die Schule und die Beteiligung der Gremien des Schulträgers.

 

Ein entsprechender Antrag liegt uns bisher nur von der Friedrich-Ebert-Schule vor, der vom Magistrat unterstützt wird.

Der Magistrat konzentriert seine Bemühungen derzeit darauf, dass zunächst dieser Antrag der Friedrich-Ebert-Schule positiv beschieden wird. Weitere Anträge anderer Marburger Schulen werden wir natürlich auch positiv begleiten.

 

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Aufrechterhaltung aller städtischen Betreuungsangebote trotz erheblich zurückgehender Landesfinanzierung bereits einen deutlichen Beitrag der Stadt Marburg zur Entwicklung der Schulen als verlässliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen darstellt.

 

Eine konkrete Information, dass das Land Hessen 50 Stellen für kommunale Initiativen zur Verfügung stellt, ist uns nicht bekannt.

 

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