Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0977/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Wie viele Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren, wurden in den letzten 3 Jahren in Marburg geboren und bei welchen wurde kein Vater angegeben bzw. festgestellt?

Reduzieren

Sachverhalt

Dem Magistrat liegen hierzu keine Zahlen vor.

 

Das Standesamt, das für die Beurkundung aller Geburten im Gebiet der Stadt Marburg zuständig ist - also auch für die Geburt von Kindern, deren Eltern bzw. Mütter außerhalb Marburgs wohnen - führt keine differenzierte Statistik darüber, wie viele Eltern der in Marburg geborenen Kinder zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind oder nicht.

 

Eine Ermittlung dieser Zahlen würde die Durchsicht von knapp 6.000 Einträgen im Geburtenbuch notwendig machen. Der damit verbundene Arbeitsaufwand ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht leistbar.

 

Für die in Marburg und auch andernorts geborenen Kinder, deren Eltern in Marburg wohnen und die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, erhält das städtische Jugendamt eine Geburtsmitteilung, damit dieses sodann gemäß § 52 a SGB VIII der Mutter des Kindes Beratung anbietet u.a. über die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, über die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt und bei welchen Stellen sie anerkannt werden kann, und welche Unterstützung das Jugendamt dabei leisten kann.

 

Das Jugendamt führt ebenfalls keine Statistik über die jährliche Zahl dieser von den Standesämtern erhaltenen Geburtsmitteilungen.

 

Mit Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform zum 01.07.1998 ist die „zwangsweise" gesetzliche Vertretung der seinerzeit noch als „nichtehelich" bezeichneten Kinder u.a. mit dem Wirkungskreis der Vaterschaftsfeststellung entfallen und durch das Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII sowie die freiwillige Beistandschaft ersetzt worden.

 

Mit der vom Gesetzgeber gewünschten weitestgehenden Gleichstellung von Kindern verheirateter und nicht verheirateter Eltern findet auch keine „Kontrolle" der Mütter darüber statt, ob sie die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Jugendamtes mit dem Ziel der Vaterschaftsfeststellung tatsächlich in Anspruch nehmen, eine Vaterschaftsfeststellung anderweitig oder überhaupt nicht betreiben.

 

Da die Wahrnehmung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes des Jugendamtes seit 01.07.1998 somit ebenso freiwilliger Natur ist wie die Inanspruchnahme der gesetzlichen Vertretung des Kindes zur Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft, kann folglich auch durch das Jugendamt keine Zahl der Kinder genannt werden, für die kein Vater angegeben bzw. letztlich rechtswirksam festgestellt wurde.

 

Die (freiwillige) Anerkennung der Vaterschaft kann im Übrigen sowohl bei den Standesämtern, bei allen Jugendämtern in Deutschland und auch bei Notaren erfolgen.

 

Zwar wird eine Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung bei den Standesämtern registriert, nicht aber zahlenmäßig erfasst, in wie vielen Fällen eine Vaterschaft weder anerkannt noch gerichtlich festgestellt wurde.

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen