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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0977/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Severin (Nr. 26 12/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.12.2006
|
Sachverhalt
Dem
Magistrat liegen hierzu keine Zahlen vor.
Das
Standesamt, das für die Beurkundung aller Geburten im Gebiet der Stadt Marburg
zuständig ist - also auch für die Geburt von Kindern, deren Eltern bzw. Mütter
außerhalb Marburgs wohnen - führt keine differenzierte Statistik darüber, wie
viele Eltern der in Marburg geborenen Kinder zum Zeitpunkt der Geburt
miteinander verheiratet sind oder nicht.
Eine
Ermittlung dieser Zahlen würde die Durchsicht von knapp 6.000 Einträgen im
Geburtenbuch notwendig machen. Der damit verbundene Arbeitsaufwand ist mit den
vorhandenen Ressourcen nicht leistbar.
Für
die in Marburg und auch andernorts geborenen Kinder, deren Eltern in Marburg
wohnen und die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet
sind, erhält das städtische Jugendamt eine Geburtsmitteilung, damit dieses
sodann gemäß § 52 a SGB VIII der Mutter des Kindes Beratung anbietet u.a. über
die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, über die Möglichkeiten, wie die
Vaterschaft festgestellt und bei welchen Stellen sie anerkannt werden kann, und
welche Unterstützung das Jugendamt dabei leisten kann.
Das
Jugendamt führt ebenfalls keine Statistik über die jährliche Zahl dieser von
den Standesämtern erhaltenen Geburtsmitteilungen.
Mit
Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft im Rahmen der
Kindschaftsrechtsreform zum 01.07.1998 ist die „zwangsweise" gesetzliche
Vertretung der seinerzeit noch als „nichtehelich" bezeichneten Kinder u.a.
mit dem Wirkungskreis der Vaterschaftsfeststellung entfallen und durch das
Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII sowie die freiwillige Beistandschaft
ersetzt worden.
Mit
der vom Gesetzgeber gewünschten weitestgehenden Gleichstellung von Kindern
verheirateter und nicht verheirateter Eltern findet auch keine „Kontrolle"
der Mütter darüber statt, ob sie die Beratungs- und Unterstützungsangebote des
Jugendamtes mit dem Ziel der Vaterschaftsfeststellung tatsächlich in Anspruch
nehmen, eine Vaterschaftsfeststellung anderweitig oder überhaupt nicht betreiben.
Da
die Wahrnehmung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes des Jugendamtes seit
01.07.1998 somit ebenso freiwilliger Natur ist wie die Inanspruchnahme der
gesetzlichen Vertretung des Kindes zur Feststellung der Vaterschaft durch das
Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft, kann folglich auch durch das
Jugendamt keine Zahl der Kinder genannt werden, für die kein Vater angegeben
bzw. letztlich rechtswirksam festgestellt wurde.
Die
(freiwillige) Anerkennung der Vaterschaft kann im Übrigen sowohl bei den Standesämtern,
bei allen Jugendämtern in Deutschland und auch bei Notaren erfolgen.
Zwar
wird eine Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung bei den Standesämtern
registriert, nicht aber zahlenmäßig erfasst, in wie vielen Fällen eine
Vaterschaft weder anerkannt noch gerichtlich festgestellt wurde.
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