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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0990/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich Rausch (Nr. 17 12/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
22.12.2006
|
Sachverhalt
Die
Kriterien und Vorgaben für die Festlegung der Halbnachtschaltung werden von der
Stadt Marburg festgelegt.
Die
Halbnachtschaltung wird mit einlampigen Leuchten in Anlieger- und Nebenstraßen
sowie bei Fußwegen und Treppenanlagen realisiert.
In
der Regel ist jede 2. Leuchte halbnächtig (Abschaltzeitraum 23:30 Uhr bis 06:00
Uhr) geschaltet.
Fußwege
oder Treppenanlagen, die untergeordneten Charakter haben, sind komplett
halbnächtig geschaltet, wenn beleuchtete Alternativen (z.B. zumutbare Umwege)
zur Verfügung stehen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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