Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0990/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Nach welchen Kriterien, vor allem im Bereich von Treppenanlagen, werden nach 23:30 Uhr Straßenlaternen abgeschaltet ?

Reduzieren

Sachverhalt

Die Kriterien und Vorgaben für die Festlegung der Halbnachtschaltung werden von der Stadt Marburg festgelegt.

 

Die Halbnachtschaltung wird mit einlampigen Leuchten in Anlieger- und Nebenstraßen sowie bei Fußwegen und Treppenanlagen realisiert.

In der Regel ist jede 2. Leuchte halbnächtig (Abschaltzeitraum 23:30 Uhr bis 06:00 Uhr) geschaltet.

 

Fußwege oder Treppenanlagen, die untergeordneten Charakter haben, sind komplett halbnächtig geschaltet, wenn beleuchtete Alternativen (z.B. zumutbare Umwege) zur Verfügung stehen.

Loading...
Mobile Navigation schliessen