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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0994/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie viele Kinder (in welchem Alter) wurden in den letzten drei Jahren wegen Kindeswohlgefährdung oder aus anderen Gründen (z. B. auf Antrag der Eltern) vom Jugendamt anderweitig untergebracht?

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Sachverhalt

Zunächst ist zur Begriffsklärung zu erläutern, dass mit Kindern im rechtlichen Sinne junge Menschen mit einem Lebensalter bis einschließlich 13 Jahren zu verstehen sind. Diese Altersgruppe kann allerdings in den statistischen Auswertungen für einen Berichtszeitraum von drei Jahren nicht einzeln ausgewiesen werden. Es können nur die Hilfen für junge Menschen unter 18 Jahren ausgewertet werden, da solchermaßen differenzierte Erfassungen, die eine Darstellung in Altersgruppen erlauben, nicht für den gesamten Berichtszeitraum vorhanden sind.

Das Jahr 2006 ist statistisch noch nicht vollständig ausgewertet, so dass hier der Zeitraum von Jahr 2003 bis zum Jahr 2005 dargestellt wird.

 

 

 

 

2003

2004

2005

3 Jahre

neu insgesamt

89

89

67

245

neu Inpflegegabe

6

13

13

32

neu Unterbringung in Einrichtung

27

26

21

74

neu Eingliederungshilfe stationär

11

5

7

23

neu Unbegleitete  Minderjährige Flüchtlinge

4

3

0

7

neu Inobhutnahmen

41

42

26

109

 

 

Die in der Fragestellung verwendete offene Formulierung „ oder aus anderen Gründen“ macht es notwendig, letztendlich alle Fälle von stationärer Jugendhilfe im genannten Zeitraum in Betracht zu ziehen. Eine Unterscheidung von Kindeswohlgefährdung und Antrag der Eltern ist nicht wirklich trennscharf, da auch Kindeswohlgefährdungen zu einem beträchtlichen Anteil, nach entsprechender intensiver Beratung zu einer Antragsstellung der Erziehungsberechtigten führen. Auch ist eine Tätigkeit des Familiengerichtes nicht in allen Fällen mit dem Hintergrund von Kindeswohlgefährdung gegeben, da dies nur dort angerufen wird, wo die Mitarbeit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nicht im notwendigen Maße vorzufinden oder herzustellen ist.

 

 

Für das Jahr 2005 sind in gewissen Bereichen differenziertere Aussagen möglich.

Für den Bereich der Unterbringungen in Einrichtungen lässt sich feststellen, dass es sich im Wesentlichen um Jugendliche handelt, die eine solche Hilfe erhielten. Von den 21 neu begonnenen Hilfen entfielen 15 Hilfen auf 14- 17 jährige Jugendliche, 5 Hilfen auf 10- 13 jährige Kinder und 1 Hilfe auf die Altersgruppe unter 10 Jahre. Das Vorliegen von Kindeswohlgefährdung ist in diesem Bereich auch aufgrund des eher schon fortgeschrittenen Lebensalters der Betroffenen nicht so stark ausgeprägt. Hier handelt es sich eher um Adoleszenz- und Autonomiekonflikte bzw. um Auffälligkeiten in der Entwicklung die oft in Verbindung zu den Schwierigkeiten von Eltern stehen, mit diesen Problematiken ihrer jugendlichen Kinder umzugehen. Inobhutnahmen im Bereich von Jugendlichen geschehen häufig indem diese als so genannte „Selbstmelder“ von sich aus auf das Jugendamt zukommen und um Inobhutnahme bitten. Hier ist als Ursache oft ein starker Problemdruck in der Familie auszumachen, der aber nicht unbedingt die Kriterien einer Kindeswohlgefährdung erfüllt.

 

Im Bereich der neu eingerichteten Pflegeverhältnisse ist eine andere Altersschichtung vorzufinden. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Kinder unter 14 Jahren, wobei der Schwerpunkt auf der Altersgruppe 0- 6 Jahre liegt. 0-3 jährige Kinder und 4-6 jährige Kinder halten sich hierbei die Waage. Der Aspekt der Kindeswohlgefährdung als Anlass für die Einleitung von Hilfen ist in diesem Bereich stärker ausgeprägt. Von den etwa 50 Pflegekindern die im Verlauf des Jahres 2005 in Pflegefamilien untergebracht gewesen sind, waren in elf Fällen die Familiengerichte bei der Einleitung der Hilfen tätig geworden. Ebenso ist auffällig, dass in dieser Hilfeform auch stärker Geschwisterpaare oder Geschwisterreihen vertreten sind, was sich als klarer Hinweis auf Funktionsverluste auf Seiten der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einordnen lässt.

 

Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge lässt sich feststellen, dass hier die Fallzahlen von der Zuweisungspraxis abhängen. Ein Bezug zur Kindeswohlgefährdung lässt sich kaum herleiten. Der erzieherische Bedarf entsteht hier durch den altersbedingten Betreuungsbedarf und die Abwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

 

Bei den stationären Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sind vor allem ältere Jugendliche zu finden. Diese Hilfen entstehen oft unter Beteiligung der Kinder- und Jugendpsychiatrie und gerade in diesem Bereich ist ein starkes Interesse von Erziehungsberechtigten vorhanden Hilfen zu installieren. Kindeswohlgefährdung kommt in diesem Bereich nur selten vor.

 

Ganz anders stellt sich die Situation im Bereich der Inobhutnahmen dar, da diese ja als das Instrument gelten, akuten Kindeswohlgefährdungen schnell begegnen zu können. Dies trifft auch sicherlich für den Bereich von jüngeren Kindern zu. Im Bereich von Jugendlichen haben aber Inobhutnahmen oft den zuvor beschriebenen „Selbstmelderhintergrund“. Dies deutet dann auf anders gelagerte Problematiken hin, wie sie bereits beschrieben worden sind. Von den 26 in 2005 durchgeführten Inobhutnahmen waren etwa zu 40 % Kinder unter 14 Jahren und zu 60 % Jugendliche betroffen.

 

Die Inobhutnahme ist allerdings nicht die Standardreaktion der Jugendhilfe im Bereich der Kindeswohlgefährdungen, sondern eine Krisenintervention für akute und schwere Fälle. Vielmehr geht es darum den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Beratung und Hilfe anzubieten. Hilfe wird häufig in Form von Familienhilfen unterschiedlichster Intensität geleistet. Ebenso wird versucht notwendige Unterbringungen im Einvernehmen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in die Wege zu leiten.

 

Es ist daher hilfreich den Bereich der Kindeswohlgefährdungen ohne strikten Bezug zu erzieherischen Hilfen zu betrachten. Hierzu liegen Zahlen aus den Jahren 2005 und 2006 vor, die auf einem 2005 eingeführten internen Melde- und Bearbeitungsverfahren für solche Fälle beruhen.

 

Insgesamt sind in diesem Zeitraum 62 Meldungen eingegangen wovon 19 auf das 2005 und 43 auf das Jahr 2006 entfallen. Es waren 91 Kinder und Jugendliche davon betroffen. Hier liegt klar ein Schwerpunkt bei den Kindern, vor allem bei denen bis einschließlich 10 Jahre, die etwa 2/3 der Betroffenen ausmachen. Als Gefährdungslagen sind vor allen Dingen Vernachlässigung, körperliche Gewalt und Sucht bzw. psychische Erkrankung von Eltern zu nennen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu gleichen Anteilen bei beiden Eltern oder bei der allein erziehenden Mutter gelebt.

 

In 4 dieser Fälle musste eine Inobhutnahme erfolgen und das Familiengericht wurde ebenfalls in 4 Fällen eingeschaltet. Des Weiteren wurden Beratungen und erzieherische Hilfen angeboten und umgesetzt.

 

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