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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1008/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung des Sanierungsbüros auf die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.01.2007
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●
Erledigt
|
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Magistrat
|
Entscheidung
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|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten, zu beschließen:
- Das beim Fachdienst 61 –
Stadtplanung – angesiedelte Sanierungsbüro, das Aufgaben im Rahmen der
Sanierung in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der
Universitätsstadt Marburg wahrnimmt, wird mit Wirkung zum 01. Februar 2007
auf die städtische Beteiligungsgesellschaft Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH
Marburg-Lahn übertragen. Hierzu wird der beigefügte Entwurf eines
Sanierungsträgervertrages beschlossen.
- Die derzeit im Sanierungsbüro
als Beschäftigte der Stadt Marburg mit den Aufgaben des Sanierungsbüros
betraute Person wird auf der Grundlage eines zwischen der Stadt Marburg
und der Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn entsprechend § 4 des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) abzuschließenden
Personalgestellungsvertrages an die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH
Marburg-Lahn gestellt.
Sachverhalt
Begründung:
Die
Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn (GeWoBau) nimmt seit vielen Jahren
als staatlich anerkannter Sanierungsträger Aufgaben i.S.d. §§ 157 ff.
Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Marburg in den durch Satzungsbeschluss
förmlich festgelegten Sanierungs-, Ersatz- und Ergänzungsgebieten wahr. Diese
Aufgaben werden bislang sowohl von städtischen Beschäftigten als auch durch
Personal der GeWoBau im sog. Sanierungsbüro, das im Gebäude des Fachbereichs 6
in der Barfüßerstr. 11 angesiedelt und dem Fachdienst 61 organisatorisch
zugeordnet ist, wahr genommen.
Diese
Aufgabenteilung hat in der Vergangenheit immer wieder zu Reibungsverlusten und
einem erhöhten Abstimmungsaufwand geführt. Es empfiehlt sich daher, wie in
vielen anderen Städten praktiziert, alle diesbezüglichen Aufgaben in einer Hand
zu bündeln. Da auch bislang schon der größte Teil der Sanierungsaufgaben durch
die GeWoBau als Sanierungsträger erbracht wird, soll sowohl die Aufgabe als
auch das damit betraute Personal zentral bei der GeWoBau angesiedelt werden.
Dadurch entsteht zudem die – noch zu klärende – Option, auch die Kosten für das
städtische Personal als Sanierungsaufwand bei Zuwendungsanträgen nach dem
Städtebauförderungsgesetz geltend zu machen.
Der
beigefügte Sanierungsträgervertrag regelt die näheren Modalitäten des
Aufgabenübergangs. Von Bedeutung dabei ist, dass künftig die GeWoBau im Rahmen
der Erfüllung sämtlicher Aufgaben als Sanierungsträger in eigenem Namen und auf
Rechnung der Stadt Marburg als deren Treuhänder auftritt, worauf er im
Rechtsverkehr mit Dritten entsprechend hinzuweisen hat. Da allerdings die Stadt
Marburg aufgrund der Bestimmungen des BauGB Aufgabenträger ist und bleibt,
behält sie als Letztverantwortliche ein grundsätzliches Weisungsrecht gegenüber
dem Sanierungsträger, der insoweit als Verwaltungshelfer für die Stadt Marburg,
nicht aber als Beliehener, tätig wird.
Neben der
Verwaltung des Treuhandvermögens gehört die Erbringung folgender Leistungen zu
den künftigen Aufgaben der GeWoBau als Sanierungsträger:
·
Finanztechnisches
Management und Büroorganisation;
·
Ingenieurtechnische
Leistungen;
·
Grundstücksverwaltung,
Rechnungswesen, Bilanzierung und Trägermanagement;
·
Projektplanung
und Projektförderung;
·
Haushaltswesen
und Genehmigungsverfahren;
·
Erteilung
von Bau-, Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Abbruchgeboten bzw.
Abbruchbescheiden;
·
Mitwirkung
und Durchführung von Maßnahmen zur Bodenordnung und zu Umlegungsverfahren;
·
Genehmigung
von Baumaßnahmen nach § 144 BauGB;
·
Bescheide
zur Ausgleichsbeitragserhebung;
·
Grundlagenbescheide
für die Kostenabsetzung gemäß EStG;
·
Genehmigungsbescheide
zur Grundschuldbestellung;
·
Löschungsbewilligungen
nach § 144 BauGB.
Mit der
Sanierungsträgerschaft verbunden sind insb. die in den Sanierungs-, Ersatz- und
Ergänzungsgebieten zu leistenden Aufgaben der Bodenordnung, der
Grundstückserwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Sozialplanung
und die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen. Insoweit unterstützt der
Sanierungsträger die Stadt Marburg auch in allen Fragen, die die Fortschreibung
von Sanierungszielen oder die Änderung und Aufhebung von förmlich festgelegten
Sanierungs-, Ersatz- und Ergänzungsgebieten betreffen.
Als
Vergütung wird vertraglich ein kalkulierter Betrag i.H.v. derzeit 177.000 EUR
brutto vereinbart, der nach Abschluss eines Geschäftsjahres durch die Vorlage
eines Betriebsabrechnungsbogens anhand der konkret erbrachten Leistungen spitz
abzurechnen ist. Hinsichtlich des Treuhandvermögens unterliegt die GeWoBau
zudem der jährlichen Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer, der auch den
Jahresabschluss der GeWoBau prüft und testiert.
Da von
den im Sanierungsbüro arbeitenden Personen eine Person Beschäftigte der Stadt
Marburg ist, soll aufgrund des Aufgabenübergangs von der Möglichkeit des § 4
TVöD Gebrauch gemacht werden, der in einem solchen Fall eine Gestellung an die
Einrichtung vorsieht, der die Aufgabe übertragen wird. An den
arbeitsvertraglichen Grundlagen und dem Beschäftigungsverhältnis zur Stadt
Marburg ändert sich dadurch nichts. Die gestellte Beschäftigte erhält daher,
nicht zuletzt aus umsatzsteuerlichen Gründen, auch weiterhin ihr Entgelt von
der Stadt Marburg. Analog der Verfahrensweise der an die Stadtwerke Marburg
GmbH gestellten Beschäftigten aus dem Bereich der Stadtentwässerung soll daher
zwischen der Stadt Marburg und der GeWoBau ein entsprechender
Personalgestellungsvertrag geschlossen werden.
Um
nunmehr die zum 01. Februar 2007 vorgesehene Aufgabenübertragung umzusetzen, in
deren Folge das Sanierungsbüro in die Räumlichkeiten des Sanierungsträgers
GeWoBau verlagert werden soll, wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Egon
Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
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