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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1018/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

            Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/4, Klinikum Marburg, Partikeltherapie-Anlage, inklusive der externen Geltungsbereiche in der Gemarkung Bauerbach (Flur 9, Flurstück 3/1 teilweise) und den beiden Forstflächen (Abteilung 3132) und Knutsbachtal (Abteilung 3182), wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 (2) BauGB zugestimmt.

 

            Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/4 beinhaltet ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 11/2 (Klinikum II. Bauabschnitt); der Bebauungsplan-Entwurf wird um diesen Bereich erweitert.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Für die am 14. Juli 2006 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/4, Klinikum Marburg, Partikeltherapie-Anlage ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 (1) BauGB in Form eines öffentlichen Aushangs im Zeitraum 22.11. bis 22.12.2006 und zusätzlich mittels öffentlicher Informationsveranstaltung im Stadtverordnetensaal am 12.12.2006 durchgeführt worden. Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurden vorrangig Aspekte des Strahlenschutzes und der therapeutischen Wirkungen von geladenen Spezialisten des Hess. Umweltministeriums und des Klinikums vertieft präsentiert. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch den Ortsvorstehern von Bauerbach und Ginseldorf der Vorentwurf zur Stellungnahme zugesandt wurde.

 

Als wichtigstes Ergebnis dieser ersten Beteiligungsrunde im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens ist festzuhalten, dass weder von den Trägern öffentlicher Belange, sonstigen Interessengruppen und Verbänden noch von Bürgern grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Vorhaben bzw. der Planung geäußert wurden.

 

Erwartungsgemäß lassen sich bei diesem Projekt dagegen die meisten (Detail-) Anregungen trotz umfangreicher und aufwendiger Vorabstimmungen unter dem Themenkomplex arten- und naturschutzrechtlicher Ausgleich und Eingriffserheblichkeit subsumieren. Dementsprechend resultieren die meisten Änderungen bzw. Ergänzungen des Bebauungsplan-Entwurfs gegenüber dem Vorentwurf aus den Anregungen der Forst- und Naturschutzbehörden. Die Veränderungen/Anpassungen des Bebauungsplan-Entwurfs gegenüber der Vorentwurfsfassung von November 2006 sind im Folgenden näher erläutert.

 

1.      Geltungsbereich

Infolge der Anregungen der Oberen Forstbehörde wurde der Geltungsbereich geringfügig nach Westen erweitert – ohne dass es zu zusätzlichen Rodungen kommt – und die Ausgleichsfläche südlich des geplanten Gebäudes (Erhaltung und Förderung des Buchenbewuchses) aus dem Geltungsbereich genommen; der genannte Bereich bleibt weiterhin „Wald“ im Sinn des Forstgesetzes.

 

Um die Anbindung für Patienten und Personal von der Baldingerstraße zu ermöglichen, muss die Erschließungsstraße von derselben nach Norden abzweigen. Deshalb ist vom Einmündungsbereich bis zu dem im Zuge der Bebauungsplanaufstellung abgegrenzten Bereich zusätzlich ein Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 11/2, Klinikum, II. Bauabschnitt, mit einzubeziehen.

 

Die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 11/2 sind von dieser Teiländerung jedoch nicht berührt. Der für die Zufahrt notwendige Holzeinschlag ist bereits im Rodungsantrag berücksichtigt.

 

2.      Aufforstungsfläche

Der im Vorentwurf gemachte Vorschlag, eine Fläche in der Gemarkung Bortshausen als Aufforstungsfläche zu nutzen, lässt sich aufgrund der darauf lastenden langfristigen Pachtverträge nicht zeitnah umsetzen. Als Kompromissfläche hat sich nach weiteren Vorabstimmungen mit dem Forstamt Kirchhain und der Unteren Naturschutzbehörde in der Gemarkung Bauerbach, Flur 9, Teilfläche Flurstück Nr. 3/1, eine ca. 2 ha große Brache herauskristallisiert. Diese Fläche wird im Entwurf zur Festsetzung als Aufforstungsfläche vorgeschlagen. In der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf ist im Kapitel 6.4.2 detailliert nachzulesen, wie mit den auf dieser Fläche lastenden Naturschutzmaßnahmen umgegangen wird, so dass keine Nachteile für den Naturhaushalt zu befürchten sind.

 

Die in verschiedenen Anregungen in die Diskussion gebrachten alternativen Flächen in der Gemarkung Cappel (Wittstrauch) und in der Gemarkung Elnhausen (Flur 21, Flurstück 18/15) sind entweder längerfristig an Landwirte verpachtet oder für die Aufforstung im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Mitteldeutschen Hartstein-Industrie in Elnhausen vorgesehen.

 

3.      Altholzentwicklung

Zur Kompensation des Verlustes von Buchen-Altbeständen und der damit verbundenen Eingriffe in Lebensräume streng geschützter Tierarten (verschiedene Fledermaus- und Vogelarten) wurde eine Fläche auf den nördlichen Lahnbergen (Forstabteilung 3132) ausgewählt, auf der 60 geeignete alte Buchen für die Altholzentwicklung bestimmt und über die erreichte Hiebsreife hinaus in der Fläche belassen werden sollen. Von der Unteren Naturschutzbehörde und dem Naturschutzbeirat wurde eine dauerhafte Sicherung der ausgewählten Bäume und ein Ersatz nach deren Absterben gefordert. Als Ergebnis einer Besprechung am 05.12.2006 wird im Bebauungsplan die Sicherung von 60 Altbäumen auf dieser Fläche festgesetzt. Bis zum Absterben dieser Bäume werden mindestens 100 – 150 Jahre vergehen. Das Totholz der abgestorbenen Bäume ist auch danach in der Fläche zu belassen, so dass es dann noch als Lebensraum für zahlreiche darauf spezialisierte Tier- und Pflanzenarten zur Verfügung steht. Dadurch ist eine Aufwertung dieser Fläche für eine sehr lange Zeitspanne gewährleistet, die weit über den in der Kompensationsverordnung genannten Zeitraum der Funktionssicherungspflicht von Ausgleichsmaßnahmen (30 Jahre) hinausgeht, so dass der angeregten „Dauerhaftigkeit“ der Maßnahme ausreichend entsprochen sein dürfte.

 

4.      Strahlenschutz

Im Zuge der öffentlichen Informationsveranstaltung am 12.12.2006 wurden umfangreiche Informationen zum Themenkomplex Strahlenschutz von den Fachleuten des Hess. Umweltministeriums gegeben, so dass die Anregungen und Fragen des Fachdienstes Umweltmedizin beim Landkreis Marburg-Biedenkopf gewürdigt wurden.

 

Es ist geplant, den Bebauungsplan-Entwurf frühestmöglich nach Beschlussfassung offen zu legen. Von Seiten des Bauherren wird weiterhin am Baubeginn August 2007 festgehalten.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

 

Anlagen

- Bebauungsplan (Entwurf)

- Begründung zum Bebauungsplan (Entwurf)

 

 

 

 

FD 61

Fbl. 6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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