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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1056/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

         Die Ergebnisse der Überprüfungen der Standsicherheit der in der Anlage 1 aufgelisteten Gebäude werden zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

1) Bisherige Beschlusslage

Vor dem Hintergrund des Einsturzes der Eishalle in Bad Reichenhall fasste der Magistrat am 06. Februar 2006 den Beschluss, dass zukünftig Bauwerke mit großen Spannweiten und Flachdächer regelmäßig hinsichtlich ihrer Standsicherheit überprüft werden. Im Einzelnen wurde folgendes festgelegt:

 

1.      Zur Prüfung der Standsicherheit und Dokumentation der Gebäude wird ein Untersuchungsprogramm erarbeitet. Die darin festgelegten Kriterien werden von externen Prüfstatikern untersucht. Die Schwerpunkte der Prüfung sollten Aussagen zu folgenden Kriterien beinhalten:

 

-  Standsicherheitsnachweis

- Darstellung der baulichen Mängel mit Angabe der kurz- oder mittelfristigen  Maßnahmen zu deren Beseitigung einschließlich Kostenschätzung.

 

2.      Nach Vorlage und Dokumentation der jeweiligen Prüfergebnisse erfolgt eine Information des Magistrats und weiterer städtischer Gremien.

 

3.    Regelmäßige Prüfung der Standsicherheit der aufgelisteten Gebäude durch entsprechende Verträge mit Prüfstatikern. Die zeitlichen Abstände der Untersuchungen müssen für jeden Einzelfall festgelegt werden. Hierfür müssten allerdings die Mittel der jährlichen Bauunterhaltung erhöht werden. Die Kosten für die erstmaligen Überprüfungen wurden mit 70.000 € beziffert.

 

Gleichzeitig wurde am 10. Februar 2006 eine Anordnung über die Kontrolle der städtischen Hochbauten verbindlich eingeführt. Hierdurch werden alle vom Fachdienst Hochbau zu unterhaltenden Gebäude in regelmäßigen Zeitabständen (mindestens einmal jährlich) durch die zuständigen Sachbearbeiter kontrolliert und das Ergebnis wird dokumentiert.

Die Anordnung wurde am 06.03.2006 vom Magistrat zur Kenntnis genommen.

 

2) Untersuchungsprogramm

Die Kriterien der Standsicherheitsprüfung wurden nach der Checkliste der wiederkehrenden bauaufsichtlichen Sicherheitsüberprüfungen von Sonderbauten, gültig ab 01. März 2006, zusammengestellt (siehe Anlage 2).

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3) Ergebnisse der Standsicherheitsprüfungen

Auf Grund der erfolgten Untersuchungen der Gebäude ist festzustellen, dass kein unmittelbares Gefahrenpotential für die Standsicherheit besteht, jedoch sind bei einzelnen Gebäuden weitere Untersuchungen notwendig, um die festgestellten Schäden genauer zu prüfen und zu dokumentieren. Kleinere Schäden wurden mit Mitteln der Bauunterhaltung umgehend beseitigt bzw. werden in Kürze behoben.

 

Bei den untersuchten Gebäuden wurden von den jeweiligen Prüfstatikern folgende Mängel festgestellt, die jedoch in keinem der Fälle akute Standsicherheitsprobleme für die Tragkonstruktion aufwerfen.

 

Elisabethschule, Turnhalle

Die Holzkonstruktion weist Trocknungsrisse auf und durch Risse in der Gebäudehülle dringt teilweise Feuchtigkeit ins Gebäude. Die Verankerung des Daches für abhebende Windkräfte muss überprüft werden.

Der Gutachter hält für die Standsicherheit eine weitergehende Beurteilung für erforderlich, die in Kürze erfolgen wird.

 

Martin-Luther-Schule, Turnhalle

Über den gesamten Binderbereich sind in den Brettern kleine bis große Trocknungsrisse vorhanden, teilweise auch in den Leimfugen, die jedoch ohne Beeinträchtigung für die Standsicherheit sind. Beim Öffnen der abgehängten Decke wurden teilweise kleinere Feuchtigkeitsspuren an der Betonuntersicht sichtbar.

Teilweise sind Risse in der Gebäudehülle vorhanden, der Gutachter hält deshalb eine weitergehende Beurteilung der Standsicherheit für notwendig (u. a. durch Materialprüfungen).

 

Eingeleitete Sofortmaßnahmen: Abriss des instabilen Schornsteines mit einem Kostenaufwand von 20.000 € und der Austausch einer losen Glasscheibe.

 

Gymnasium Philippinum, Turnhalle

Nach Feststellungen des Gutachters bestand wegen Verformungen an der unteren Deckenverkleidung die Gefahr, dass sich die Verkleidungselemente lösen. Die Turnhalle wurde daraufhin geschlossen und von Mitte April bis Juni wurden folgende Arbeiten durchgeführt:

 

Einbau einer neuen Deckenunterkonstruktion

Dämmung der Decke

Einbau einer neuen abgehängten Decke

Erneuerung der Beleuchtungsanlage

 

Die Kosten hierfür betrugen 300.000 € und sind überplanmäßig im Verwaltungshaushalt,

Haushaltsstelle 88200.500000, Bauunterhaltung, am 19.09.2006 bewilligt worden.

 

Adolf-Reichwein-Schule, Parkdeck

Eine unmittelbare Gefährdung der Standsicherheit ist nicht gegeben. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und der Gebrauchsfähigkeit sind jedoch folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

- Dauerhafte Abdichtung des Bauwerks an den Dehnungsfugen.

- Sanierung der Abplatzungen in der massiven Brüstung des oberen Parkdecks.

- Sanierung der durchfeuchteten Stellen der Stahlbetondecke und der Unterzüge im Unter-

  geschoss.

 

Die Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten sollten innerhalb eines Jahres ausgeführt werden.

Wegen der problematischen Entwässerung der Parkfläche ist zu überprüfen, ob das Regenwasser besser in Fallrohren der Entwässerungsleitung zugeführt werden sollte.

 

Die Konstruktion sollte auch nach der Sanierung in angemessenen Abständen überprüft werden. Der Gutachter schlägt hierfür den Zeitraum von vier Jahren vor.

 

Ein Auftrag zur Planung der durchzuführenden Sanierungsarbeiten mit Ermittlung des Kostenumfangs wurde bereits erteilt.

 

Käthe-Kollwitz-Schule, Georg-Voigt-Straße, Parkdeck

Die Standsicherheit des Parkdecks ist gewährleistet. Die beschriebenen Mängel beeinträchtigen lediglich das äußere Erscheinungsbild.

Die tragenden Teile sind in einem augenscheinlich guten Zustand.

 

Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit sind folgende Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen:

 

-            Erneuerung des Anstriches aller Stahlteile (Rankgerüste und Geländer)

-              Erneuern der verformten Geländer an der Zufahrtseite.

 

Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft werden. Der Gutachter schlägt hierfür den Zeitraum von sechs Jahren vor.

 

Kaufmännische Schulen, Parkdeck

Eine unmittelbare Gefährdung der Standsicherheit ist nicht gegeben. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und der Gebrauchsfähigkeit sind jedoch folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

-             Befestigen der Anprallsicherung

-             Ersetzen der beschädigten PVC-Rinne über der Einfahrt

-             Sanierung der geschädigten Stahlbetonstützen des Obergeschosses

-             Dauerhafte Abdichtung des Bauwerks an den Dehnfugen

-             Sanierung des Unterzuges U3 in Achse 12 und der freiliegenden Bewehrung am

              Mittelunterzug sowie an der Deckenunterseite

 

Die beiden erstgenannten Maßnahmen sollten umgehend durchgeführt werden, die Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten sollten innerhalb eines Jahres ausgeführt werden.

 

Die Konstruktion sollte auch nach der Sanierung in angemessenen Abständen überprüft werden. Der Gutachter schlägt hierfür den Zeitraum von vier Jahren vor.

 

Ein Auftrag zur Planung der durchzuführenden Sanierungsarbeiten mit Ermittlung des Kostenumfangs wurde bereits erteilt.

 

Kaufmännische Schulen, Großsporthalle

Die Binder zeigen keine auffälligen Durchbiegungen und keine Risse. Der Trog ist durch Einzellager punktförmig auf dem Obergurt des Spannbettbinders aufgelegt.

Die Auflagerpunkte auf den Stahlbetonstützen sind augenscheinlich in Ordnung.

Die verfärbte Stelle am Lüftungsrohr im Bereich der Tribüne sollte beobachtet werden, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Die Standsicherheit der Dachkonstruktion ist soweit erkennbar gewährleistet.

 

Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft werden, der Gutachter schlägt hierfür den Zeitraum von vier Jahren vor. Beim Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B. Vandalismus oder Wassereintritt) sollte eine unmittelbare Kontrolle der tragenden Teile durchgeführt werden.

 

Kleine Sporthalle, Georg-Gaßmann-Stadion

Die erfolgten Untersuchungen bestätigen, dass die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet ist, vom Gutachter werden jedoch weitere Prüfungen an Gebäudeteilen und die Beseitigung folgender Mängel für notwendig erachtet:

 

Hauptdach

Instandsetzung der Schmutzfanggitter, Schnee und Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen Flächenlast (75 kg/qm = 100 cm Schneehöhe).

Prüfung des Wasserablaufverhaltens und Höhenlage der Einläufe durch Flächennivellement,

zur Einschätzung möglicher Zusatzlast aus stehendem Wasser oder Eis.

Detaillierte Nachprüfung der Dachhaut auf verdeckte Beschädigungen, Festlegung des Ist-Zustandes der Schweißbahnen und deren Restnutzungsdauer.

Erneuerung defekter Fassadenfugen und zukünftige regelmäßige Wartung.

Gegebenenfalls statische Beurteilung bzw. Nachrechnung geänderter oder nicht nachgewiesener Tragsysteme.

Bauphysikalische Überprüfung der Baukonstruktion hinsichtlich Schadenspotential (z.B.

Kondenswasserbildung, Dachraumlüftung etc).

 

Unterdecke Haupthalle

Eingehende statische und konstruktive Untersuchung und Beurteilung der Tragfähigkeit der

Unterdeckenkonstruktion.

 

Folgende festgestellte Mängel wurden im November 2006 beseitigt:

Sanierung der äußeren Fugen der Fassade

 

Stadthalle

Bei der ausgeklinkten Binderstrebe in Achse F handelt es sich um einen Druckstab der mit seiner Spannung für den ungeschwächten Querschnitt nahezu ausgenutzt ist. Durch die Querschnittsschwächung ist die zulässige Spannung unter Volllast überschritten, deshalb sind die Ausklinkungen durch Laschen zu verstärken.

Die Wirksamkeit des vorhandenen Brandschutzanstriches ist zu überprüfen und an den Fehlstellen ist entsprechender Anstrich neu auszuführen.

Die Risse am Übergang von Mauerwerk zum Stahlbeton sind als Schwindrisse einzustufen, sie haben keinen Einfluss auf die Tragfähigkeit. Sie befinden sich außerdem im nicht öffentlichen Bereich der Halle, so dass eine weitere Behandlung als nicht notwendig erachtet wird.

Korrodierte Schrauben am Kragbereich des Binders und im Bereich des Schnürbodens sollten ausgetauscht werden. Der verrostete Stahlrahmen an der Lüftungsluke ist instand zusetzen.

Die Fugen der Fassade sind zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu schließen.

Die Standsicherheit der Dachkonstruktion ist bei Beachtung von Punkt 1 gewährleistet.

 

Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft werden. Der Gutachter schlägt hierfür einen Zeitraum von vier Jahren vor. Beim Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B. Wassereintritt) sollte eine unmittelbare Kontrolle der tragenden Teile durchgeführt werden.

 

Auf Grund der festgestellten Mängel wurden folgende Arbeiten beauftragt:

 

Verstärkung der Binderstrebe in Achse F

Reparatur des Lukenrahmens über der Bühne einschließlich Anschluss der Dachhaut.

Die Ausführung erfolgte im Januar 2007.

 

Kunsthalle

Im Erdgeschoss sind am Nebenausgang auf der Süd-West-Seite auffällig große Diagonalrisse neben der Tür erkennbar. Ebenso sind Risse im Bereich der durchgehenden Trennwand

zur Ausstellungshalle zu sehen.

Im Bereich des innen liegenden Treppenhauses zum 1. OG sind in Höhe der Decke horizontale Risse erkennbar, ebenso ist ein horizontaler Riss ca. 3 cm unterhalb des Fensterbrettes sichtbar.

Im Archivraum des 1. OG sieht man in der Trennwand zum Multiplexkino einen Riss, dieser Riss zeigt sich an gleicher Stelle auch im Erdgeschoss.

 

Die Stahl-Glas-Fassade ist einwandfrei und weist keine Schäden auf.

 

Die Putzschäden seitlich der Nebeneingangstür sind wahrscheinlich gleichen Ursprungs wie die unter den Vorschäden beschriebenen Risse seitlich der Glas-Fassade. Durch eine Sanierung wie sie dort bereits im Zuge der Gewährleistung durchgeführt ist, sollten diese Risse zu sanieren sein.

Die weiteren angetroffenen Risse sind auf Setzungen zurückzuführen. Bei der unterschiedlichen Gründungsart von Multiplexkino und Kunsthalle sind geringe Setzungsunterschiede nicht zu vermeiden.

Die Risse sollten, zumindest in den nicht öffentlichen Bereichen, durch Gipsmarken beobachtet werden. Bei neu auftretenden Rissen oder bei beträchtlicher Vergrößerung der Risse sind weitergehende Untersuchungen durchzuführen.

 

Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft werden, der Gutachter schlägt hierfür einen Zeitraum von sechs Jahren vor. Beim Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B. Vandalismus oder Wassereintritt) sollte eine unmittelbare Kontrolle der tragenden Teile durchgeführt werden.

 

Theodor-Heuss-Schule, Turnhalle

Die Untersuchungen bestätigen, dass die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet ist, vom Gutachter werden jedoch weitere Prüfungen an Gebäudeteilen und die Beseitigung folgender Mängel für notwendig erachtet:

 

1.            Eingehende statische und konstruktive Untersuchung und Beurteilung der Tragfähig-

            keit der Unterdeckenkonstruktion im Bereich der Turnhalle. Überprüfung der ausge-

            führten Verbindungen und Anschlussdetails, unter Berücksichtigung deren Eignung

            für die Nutzung als Sporthalle.

2.            Schneeräumpflicht, sofern die Schneelast von 75 kg/qm überschritten wird.

3.         Abtrag loser Betonabplatzungen im Gehweg- und Aufenthaltsbereich.

4.            Weitergehende Untersuchung der Risse in Stahlbetonbauteilen und Mauerwerks-

            wänden.

5.            Weitergehende Überprüfung und anschließende Instandsetzung (Risse und Ab-

            platzungen) der Einfassung für die flächige Fassadenverglasung auf den Traufseiten.

6.             Detaillierte Überprüfung der Dachhaut (Schweißbahnen) der Turnhalle und des

            Anbaues, auf verdeckte Beschädigungen (Beulen oder Spannungen) oder

            Undichtigkeiten, Bestimmung der Restnutzungsdauer.

7.         Überprüfung und evtl. Überarbeitung der Anschlüsse (Kappleisten mit dauer-

            elastischer Abdichtung) des niedriger liegenden Daches des Hallenanbaues

            an die Traufwand der Turnhalle.

8.            Analyse der Durchfeuchtungen und Ausblühungen von Mauerwerks- und Stahl-

            betonbauteilen und anschließende Beseitigung der Ursachen.

9.            Zustandsanalyse und Sanierungskonzept für die Stahlbetonaußenbauteile hin-

            sichtlich einer Sanierung, dem Schutz und des Erhaltens der Bausubstanz und

            deren Standsicherheit.

10.            Statische Überprüfung geänderter oder nicht nachgewiesener Konstruktionen

            (zusätzliche Lasten aus den Unterdecken).

 

Erforderliche Sanierungsarbeiten werden in 2008 gemeinsam mit der anstehenden PCB-Sanierung der Turnhalle umgesetzt.

 

Als sofortige Maßnahme erfolgte im Januar 2007 die Sicherung der abgehängten Decke.

 

Waldschule Wehrda, Turnhalle

In der Halle und im Nebentrakt wurden keine Schäden an den Bindern, Gussbeton- und Dachplatten festgestellt.

Die Betonabdeckung auf der Galerieseite ist im Bereich der Dübellöcher gerissen und die

Mauerwerksfugen sind teilweise schadhaft. Weitere Schäden am Anstrich der Stahlkonstruktion und Fugen in der Nordwand.

Die abgehängte Decke in der Halle ist an mehreren Stellen aufgequollen, in Folge Dachundichtigkeiten. Treppenrisse im Mauerwerk und Schwundrisse in der Ortbetondecke im Bereich des Umkleidetraktes Mädchen.

Im Südbereich der Fassade Betonabplatzungen auf rostenden Bügeln.

An der Westseite der Halle Korrosionsschäden im Ortbeton im Sockelbereich sowie schadhafte Fugendichtungen der Waschbetonplatten.

 

Für die Dachfläche mit dem am Ortgang überstehenden Attiken sind dringend Notüberläufe oder zusätzliche Entwässerungen vorzusehen. Für die Ortbetonfläche außen empfiehlt der Gutacher eine Betonsanierung.

 

Die festgestellten Mängel des Daches wurden im November 2006 bereits behoben.

 

Richtsberg Gesamtschule, Turnhalle

Die Standsicherheit der Dachkonstruktion ist soweit erkennbar gewährleistet.

 

Zur Sicherstellung der Gebrauchsfähigkeit und der Dauerhaftigkeit sind jedoch folgende Instandsetzungsarbeiten erforderlich:

 

Die schadhaften Stellen des Betons sind fachgerecht zu sanieren, dies gilt insbesondere für die Abplatzungen an der Stütze und unter den Auflagern der Stahltrapezbleche und der Stahlträger. Auch die Betonabplatzungen an den Fassadenplatten und den Stützwänden sind zu sanieren.

Schadhafte Verschweißungen des Daches sind zu sanieren.

 

Die Stützmauer auf der Südseite wurde nur im Bereich außerhalb des Gebäudes in Augenschein genommen, hier sollte eine Überprüfung der Betonoberfläche im unmittelbaren Hallenbereich noch durchgeführt werden.

 

Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft werden, der Gutachter schlägt hier einen Zeitraum von vier Jahren vor. Beim Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B. Vandalismus oder Wassereintritt) sollte eine unmittelbare Kontrolle der tragenden

Teile durchgeführt werden.

 

Die festgestellten Schäden an Fassade und Dach wurden bereits im November 2006 beseitigt.

 

Bürgerhaus Cappel

Im Foyerbereich und Treppenhaus befinden sich Wandrisse, kleinere Betonabplatzungen und gelöste Fassadenplatten.

 

Die Akustikdecke sollte wenigstens an 3 Stellen in der Bindermitte geöffnet werden, um deren Befestigung zu prüfen, dies gilt analog für die Verankerung der Wandplatten.

Weiterhin sollten zusätzliche Notüberläufe oder Einläufe auf dem Dach eingebaut werden.

 

Als Sofortmaßnahme  wurden die geforderten zusätzlichen Dacheinläufe im November 2006 eingebaut.

 

Bürgerhaus Marbach

Die Fachwerkbinder im Dach sind entsprechend der statischen Berechnung zu überprüfen, die fehlenden Zangen sind durch geeignete Maßnahmen zu ersetzen. Weitere Berechnungen sind auch für die fehlerhaften Versätze, Anschlüsse und Unterdimensionierungen erforderlich. Auf der Ostseite ist die Schieferfläche zu reparieren, auf der Nordseite sind die rostenden Stahlteile zu sanieren.

 

Als Sofortmaßnahme wurden die statischen Mängel des Dachstuhls im Januar 2007 beseitigt.

 

Bürgerhaus Bauerbach

Um die Gasbeton-Dachplatten nochmals genauer untersuchen zu können, ist im mittleren Feld die Deckenverkleidung zu entfernen, ebenso im kleinen Saal in Raummitte.

Für die stark geschädigten Stützen ist eine Reprofilierung des Querschnittes mit geeignetem

Fließbeton vorzunehmen, darüber ist eine Betonsanierung erforderlich. Fugen der Attikaplatten schließen.

 

Als Sofortmaßnahmen wurden zusätzliche Dacheinläufe eingebaut und an der Decke des großen Saales die geforderten Deckenabfangungen eingebaut (November 2006). Die Sanierung der äußeren Fugen der Fassade wurde im Januar 2007 ausgeführt.

 

Bürgerhaus Michelbach

Teilweise sind Risse in der Gebäudehülle außen als auch innen erkennbar, die teilweise zur Korrosion führen. Die aufgezeigten Schäden sollten saniert werden.

 

Bürgerhaus Moischt (Mehrzweckhalle)

Teilweise sind Risse im Mauerwerk erkennbar und durch Betonausbrüche der Waschbetonfassade liegt teilweise die Befestigung frei. Durch die Risse im Mauerwerk dringt Feuchtigkeit ins Gebäude.

 

Die Sanierung der äußeren Fugen wurde im Januar 2007 durchgeführt.

 

Mehrzweckhalle Cyriaxweimar

Bei den festgestellten Rissen der Brettschichtbinder handelt es sich um Schwindrisse, deren Risstiefe unterhalb der zu tolerierenden Größe (b/6 = 30 mm) liegt.

Die Standsicherheit der Dachkonstruktion ist soweit erkennbar gewährleistet.

Die angetroffenen Schiefstellungen sind kleiner als L/300 und damit unbedenklich.

 

Zur Sicherstellung der Gebrauchsfähigkeit und der Dauerhaftigkeit sind jedoch Instandhaltungsarbeiten erforderlich:

 

Die Silikonfugen am Übergang der Holzstützen zum Blech sind zu erneuern. Die Dichtung an der Fassadenplatte ist sicherzustellen.

Die Verunreinigung der Hölzer im Außenbereich durch Vogelkot sollte durch geeignete Maßnahmen dauerhaft verhindert werden.

Im Bereich der verwitterten Holzlasur ist der Anstrich zu erneuern um ausreichenden Holzschutz sicherzustellen, die aufgezeigten Putzschäden sind zu sanieren.

Der Bereich des offenen Abstellplatzes soll nach Angabe des Hausmeisters demnächst überdacht werden, gleichzeitig muss der geschädigte Putz erneuert werden.

 

Der Gutachter schlägt für die nächste Prüfung einen Zeitraum von vier Jahren vor. Beim Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B. Vandalismus oder Wassereintritt) sollte eine unmittelbare Kontrolle der tragenden Teile durchgeführt werden.

 

Als Sofortmaßnahme erfolgte im November 2006 der Einbau von zusätzlichen Dacheinläufen.

 

Großsportfeld (Tribüne) Georg-Gaßmann-Stadion

Mit der Maßnahme An- und Umbau des Tribünengebäudes, die im I. Halbjahr 2007 fertig gestellt wird, erfolgt gleichzeitig die notwendige Betonsanierung. Sonstige Probleme der Standsicherheit wurden bei den Prüfungen nicht festgestellt.

 

Sicherungsmaßnahmen der Blechabdeckung des Daches durch zusätzliche Verschraubungen sind bereits beauftragt und werden im Januar/Februar 2007 ausgeführt.

 

Sporthalle Cappel

Hinsichtlich der Standsicherheit sind folgende Maßnahmen umzusetzen, die Reihenfolge entspricht der Dringlichkeit:

 

1.      Zusätzliche Sicherung oder Reparatur der Dachpfetten bzw. deren Anschlüsse und     Verbindungen, sowohl Verbindung mit den Stahlbindern, wie auch die Verbindungen der     Dachhaut auf den Pfetten. Statische Nachrechnung der Pfettenkonstruktion und der An-  schlüsse für Windsog. Überprüfung der Konstruktion für die Zusatzlast der Dachaufbau-  ten.

2.   Reparatur bzw. Auswechslung beschädigter Dacheindeckung.

3.   Abbruch loser Betonabplatzungen im Gehweg- bzw. Aufenthaltsbereich.

4.   Statische Beurteilung bzw. Nachrechnung geänderter oder nicht nachgewiesener Trag-    systeme (Pfetten, Verbindungsmittel, Stahlfachwerkbinder, Abstrebung der Turngeräte,    Aussteifungsverbände, Deckenabhängung).

5.       Zustandsanalyse und Sanierungskonzept für die Stahlbetonaußenbauteile hinsichtlich     der nachfolgenden Sanierung, dem Schutz und des Erhaltes der Bausubstanz und deren     Standsicherheit.

6. Bauphysikalische Überprüfung hinsichtlich Schadenspotential (z.B. Kondenswasser-    bildung, Dachraumlüftung etc.).

7.      Untersuchungen der Risse (z.B. Rissmonitoring) der Stahlbetonrückwand.

  

Der Gutachter hält weitere Untersuchungen für erforderlich, insbesondere die eingehende Untersuchung der Deckenabhängung hinsichtlich der Ballwurfsicherheit (z.B. geeignete Befestigungsmittel).

 

Die festgestellten Schäden an der Stahlbetonkonstruktion wurden im November 2006 bereits beseitigt. Die Überprüfung und Nachrechnung des Tragsystems wird umgehend durchgeführt.

 

Sporthalle Frankfurter Straße

Zur weitergehenden Beurteilung der Standsicherheit, schlägt der Gutachter wegen fehlender statischer Unterlagen (Halle wurde von der Bundeswehr übernommen) vor:

 

Erstellung einer Bestandsstatik zur Ermittlung der Beanspruchung der Bauteile unter der     jetzigen Last.

Sondierungsöffnungen und Aufmasse zur Bestimmung der Lastrahmen sowie Abmessungen

tragender Querschnitte und Ausbildung der Verbindungen.

Nachrechnung der vorhandenen Querschnitte unter jetziger Beanspruchung.

 

Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und der Gebrauchsfähigkeit sind folgende Maßnahmen umzusetzen, die Reihenfolge entspricht der Dringlichkeit:

 

Weitergehende Sicherung loser Platten oder Plattenteile z.B. durch Befestigung oder Demontage und Funktionsprüfung des Ballfangnetzes.

Detaillierte Nachprüfung der Dachhaut auf Beschädigungen und Festlegung des Ist-Zustandes der Dachhaut bzw. Abdichtung und deren Restnutzungsdauer.

Gegebenenfalls Demontage der Unterdecke zur Kontrolle verdeckter Schäden im Bereich der tragenden Holzkonstruktion (Sparren und Schalung).

Gegebenenfalls statische Beurteilung bzw. Nachrechnung nicht nachgewiesener Tragsysteme.

 

Als Sofortmaßnahme wurde im November 2006 die abgehängte Decke gesichert.

 

Sporthalle Stadtwald

Aufgrund der Untersuchungen bestätigt der Gutachter die Standsicherheit des Gebäudes, jedoch werden weitere Prüfungen an Gebäudeteilen und die Beseitigung folgender Mängel für notwendig erachtet:

 

Schnee/Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen Flächenlast von 75 kg/qm.

Prüfung des Wasserablaufverhaltens des Daches und der Höhenlage der Einläufe durch

Flächennivellement.

Detaillierte Nachprüfung der Dachhaut auf verdeckte Beschädigungen, Festlegung des Ist-Zustandes der Dachhaut bzw. der Abdichtung auf deren Restnutzungsdauer.

Erneuerung der defekten Fassadenfugen, zukünftige regelmäßige Wartung.

Durchführung einer Zustandsanalyse und Festlegung eines Sanierungskonzeptes für die

Stahlbetonaußenbauteile hinsichtlich der nachfolgenden Instandsetzung, zum Schutz und

Erhalt der Bausubstanz und deren Standsicherheit.

Untersuchung der Risse (z.B. Rissmonitoring) der Gründungsbauteile.

Statische Beurteilung bzw. Nachrechnung nicht nachgewiesener Tragsysteme.

 

Gartenhallenbad Wehrda

Bei dieser bautechnischen Untersuchung des Tragwerkes wurde festgestellt, dass Schäden weder an den Spannbetonbindern und Betonpfetten vorhanden sind.

Nur an den Schrauben der abgehängten Deckenkonstruktion und an den Stahlbetonstützen

sind Schäden vorhanden, die die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen. Als Sofortmaßnahme sollten die Risse im Bereich der Stahlbetonstützen geschlossen werden. Im übrigen muss die abgehängte Decke kurzfristig erneuert werden (2008).

Auf Grund des Alters der Halle ist das Tragwerk im Jahre 2008 als wiederkehrende Prüfung umfassend zu begutachten.

 

Niedrigenergiebad AquaMar

Die untersuchten Bereiche weisen hinsichtlich des Materialzustandes der Holzleimbinder keine augenscheinlich festgestellten Mängel auf. Die stichpunktartig gemessenen Holzfeuchten liegen weit unterhalb eines kritischen Bereichs. Da zum Zeitpunkt der Begutachtung warme und trockene Witterung herrschte, schlägt der Gutachter vor, die nächste turnusmäßige Untersuchung in die Wintermonate zu verlegen.

 

Sporthalle Schröck

Dringendster Handlungsbedarf besteht für die bereits verfaulten Holzbauteile. Alle befallenen Hölzer sind schnellstmöglich auszubauen und durch gesunde Hölzer zu ersetzen. Beim Ausbau ist zu überprüfen, ob die Feuchtigkeitssperre unter den Schwellen fachgerecht ausgeführt wurde und funktionsfähig ist.

Für den Traufknoten ist durch weitergehende Untersuchungen zu klären, welche Verbindungsmittel eingebaut wurden. Eventuell ist ein neuer statischer Nachweis zu führen und es sind entsprechende Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich.

Wegen der nicht vorhandenen Abspannung für die Klettertaue und Ringe sind diese Geräte auszubauen oder es müsste die vorgesehene Abspannung noch nachgerüstet werden.

Die gelösten Schrauben der Dacheindeckung deuten auf nicht fachgerechte Befestigung beim Einbau hin (genagelt statt geschraubt). Die Schrauben müssen entfernt und durch entsprechend längere Schrauben ersetzt werden.

 

Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft werden, der Gutachter schlägt hierfür den Zeitraum von drei Jahren vor.

 

Durch ein weiteres Gutachten müssen der Sanierungsumfang und die daraus resultierenden Kosten ermittelt werden. Der Auftrag hierfür wurde bereits erteilt.

 

Bürgerhaus Elnhausen (Mehrzweckhalle)

Die Konstruktion des Hallendaches erzeugt im Bereich der Krümmung Querzug in den Brettschichtbindern. Gemäß BS-Holz-Merkblatt vom April 2005 sind für solche Bereiche Risstiefen von max. b/8 mm zulässig. Dies bedeutet bei der vorhandenen Binderbreite von 15 cm eine tolerierbare Risstiefe von 18 mm, diese Grenzrisstiefe ist überschritten. Die festgestellten Risstiefen betragen 10 – 65 mm, der Mittelwert aller Messungen beträgt 45 mm. Die Risse verlaufen fast ausnahmslos entlang der Leimfugen.

Aufgrund der Rissbildung sind erforderliche Sanierungsmaßnahmen notwendig.

Durch eigene Berechnungen des Gutachters wurde nachgewiesen, dass die Standsicherheit für Eigenlasten noch gewährleistet ist. Für Schneebelastung sind die zulässigen Spannungen um ca. 15 % überschritten. Die Nachweise wurden auf Grundlage der derzeit gültigen DIN 1052 geführt. In der noch nicht eingeführten Neufassung der DIN 1052 gelten für Querzug verschärfte Regeln.

 

Folgendes weiteres Vorgehen wird empfohlen:

 

- Entnahme von Bohrkernen und Überprüfung im Labor, ob die Leimfuge die erforderliche

  Festigkeit aufweist

- Vollständige Rissaufnahme und Risskartierung von allen Bindern

- Verpressen aller Risse mit einer Risstiefe von t > 18 mm

- Verstärkung der querzugsbeanspruchten Bereiche

- Überprüfen der Bauphysik, insbesondere wird empfohlen, den Wärme- und Feuchteschutz

  der Konstruktion zu überprüfen

- Regelmäßige Überprüfung der Konstruktion

 

Durch ein weiteres Gutachten müssen der Sanierungsumfang und die daraus resultierenden

Kosten ermittelt werden. Der Auftrag hierfür wurde bereits erteilt.

 

Hauptfeuerwache, Fahrzeughalle mit Werkstatt

Fahrzeughalle

Schnee- und Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen Flächenlast von 75 kg/qm.

Überprüfung des Dachaufbaus und der Entwässerung

Prüfung des Wasserablaufsverhaltens des Daches, Einschätzung möglicher Zusatzlast aus stehendem Wasser bzw. Eis.

Klärung von Ursachen der Mangelerscheinungen (schwimmende Dämmung, Pfützenbildung,

stehendes Wasser)

Gegebenfalls statische Beurteilung bzw. Nachrechnung der Tragsysteme mit momentaner Belastung.

 

Atemschutzbereich

Ingenieurtechnische Untersuchungen der Risse (z.B. Rissmonitoring, Risskartierung).

 

Schlauchturm

Abbruch oder Sicherung loser Betonteile und loser Teile der Unterdecke (Unfallgefahr)

Durchführung einer Zustandsanalyse und Festlegung eines Sanierungskonzeptes für die Stahlbetonkonstruktion hinsichtlich der nachfolgenden Instandsetzung zum Erhalt der Dauerhaftigkeit und der Standsicherheit.

 

Dachterrasse (Zwischenbau Wohnhaus und Atemschutzbereich)

Schnee- und Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen Flächenlast von 75 kg/qm.

 

Folgende Arbeiten wurden im Januar 2007 beauftragt und bereits ausgeführt:

Betonsanierung loser Teile am Schlauchturm

 

Feuerwehrstützpunkt Cappel

Die Standsicherheit des Gebäudes ist gegeben, der Gutachter hält jedoch weitergehende Maßnahmen für erforderlich, diese sind im Einzelnen:

 

Fahrzeughalle

Lose Abdeckbleche der Attika befestigten bzw. überarbeiten.  Schnee- und Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen Flächenlast von 75 kg/qm.

 

Prüfung des Wasserablaufverhaltens und Höhenlage der Dacheinläufe zur Einschätzung möglicher Zusatzlasten aus stehendem Wasser oder Eis. Prüfen wie Notablauf des Wassers bei möglichem Versagen der Dacheinläufe gewährleistet ist.

 

Befestigung und Zustand (einschließlich der dauerelastischen Fugen) der Vorhangfassade (Stahlbetonfassadenelemente) überprüfen und falls erforderlich weitergehende Maßnahmen einleiten.

 

Weitergehende statische und konstruktive Untersuchung und Beurteilung der Anschluss- und

Verbindungsmittel der unteren Deckenverkleidung der Dachdecke.

 

Durchführung einer Zustandsanalyse und Festlegung eines Sanierungskonzeptes für die Stahlbetonkonstruktion hinsichtlich einer nachfolgenden Instandsetzung, zum Erhalt der Dauerhaftigkeit und der Standsicherheit.

 

Verwaltungs- und Seminargebäude

Dachhaut in Stand setzen um das Eindringen von Feuchtigkeit zu vermeiden.

 

Vorhandene Dachkonstruktion auf mögliche Schäden durch bereits eingedrungene Feuchtigkeit überprüfen.

 

Befestigung und Zustand (einschließlich der dauerelastischen Fugen) der Vorhangfassade (Stahlbetonfassadenelemente) überprüfen und falls erforderlich weitergehende Maßnahmen einleiten.

 

Durchführung einer Zustandsanalyse und ggfs. Festlegung eines Sanierungskonzeptes für Stahlbetonbauteile hinsichtlich einer nachfolgenden Instandsetzung, zum Erhalt der Dauerhaftigkeit und der Standsicherheit.

 

Überprüfung der Dachentwässerung und ggfs. deren Instandsetzung der Flachdächer des Verbindungsbaues (Zwischenbau mit Foyer im EG und Durchgang im OG). Schnee- und Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen Flächenlast.

 

Ein Auftrag zur Planung der durchzuführenden Sanierungsarbeiten mit Ermittlung des Kostenumfangs wurde bereits erteilt.

 

Friedhofskapelle Rotenberg

Die Untersuchung des Gebäudes erfolgt im 2. Halbjahr 2007,  mit der Umsetzung der Arbeiten zur Dacherneuerung.

 

 

3) Kosten der jährlichen Standsicherheitsprüfungen

Die Kosten für die erstmaligen Prüfungen der Standsicherheit der Gebäude und die Behebung kleinerer festgestellter Schäden wurden aus Mitteln der Bauunterhaltung Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle 88200.500000 finanziert, hierfür wurde am 19. September 2006 eine überplanmäßige Ausgabe von 75.000 € bewilligt.

Durch die turnusmäßigen Untersuchungen der Gebäude und deren Finanzierung aus Mitteln der Bauunterhaltung, ist eine Erhöhung des Gesamtansatzes um 50.000 € erforderlich.

 

In Gebäuden wo Schäden festgestellt wurden und die von den Gutachtern nochmals untersucht werden müssen, um den genauen Schadensumfang und deren Kosten zu ermitteln (BH Elnhausen, Turnhalle Schröck), können über die Kostenhöhe erst dann exakte Angaben erteilt werden, wenn die weiteren Gutachten mit Sanierungsvorschlägen vorliegen. Für die Umsetzung dieser nicht aufschiebbaren Maßnahmen, müssen die Haushaltsmittel außerplanmäßig im Vermögenshaushalt bereitgestellt werden.

 

Bei diesen Untersuchungen festgestellte geringe Schäden und deren umgehende Behebung sollten zukünftig aus dem Vermögenshaushalt Haushaltsstelle 1110.940000 Beseitigung von brandschutz- und sicherheitstechnischen Mängel in Gebäuden finanziert werden. Für den Haushaltsplan 2007 war hierfür ein Betrag von 120.000 € beantragt worden. Aufgrund von Einsparungen im Vermögenshaushalt wurde der Betrag nicht im Haushaltsplan veranschlagt.

Deshalb können die Kosten für die Schadensbehebung nur aus Mitteln der Bauunterhaltung gezahlt werden, dies bedeutet wiederum, dass eine überplanmäßige Ausgabe für die Bauunterhaltung in 2007 notwendig wird.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen

Anlage 1            Gebäudeauflistung

Anlage 2            Objektdatenblatt

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FBL 6

FDL 60

FD 65

 

 

K

K

B

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

Beschlussfolgeabschätzung

 

1. Entstehen durch die Vorlage finanzielle Auswirkungen für die Stadt?

 

    NEIN

 

2. Entstehen durch die Vorlage weitere Auswirkungen?

 

    NEIN

 

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Finanz. Auswirkung

 

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