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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1056/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Standsicherheit von städtischen Gebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Verfasser*in:
- Pache, Manfred (60.2)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
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15.02.2007
| |||
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.02.2007
|
Sachverhalt
Begründung:
1) Bisherige Beschlusslage
Vor dem Hintergrund des Einsturzes der Eishalle in Bad
Reichenhall fasste der Magistrat am 06. Februar 2006 den Beschluss, dass zukünftig
Bauwerke mit großen Spannweiten und Flachdächer regelmäßig hinsichtlich ihrer
Standsicherheit überprüft werden. Im Einzelnen wurde folgendes festgelegt:
1. Zur Prüfung der
Standsicherheit und Dokumentation der Gebäude wird ein Untersuchungsprogramm
erarbeitet. Die darin festgelegten Kriterien werden von externen Prüfstatikern
untersucht. Die Schwerpunkte der Prüfung sollten Aussagen zu folgenden
Kriterien beinhalten:
- Standsicherheitsnachweis
-
Darstellung der baulichen Mängel mit Angabe der kurz- oder mittelfristigen Maßnahmen zu deren Beseitigung
einschließlich Kostenschätzung.
2. Nach Vorlage und
Dokumentation der jeweiligen Prüfergebnisse erfolgt eine Information des
Magistrats und weiterer städtischer Gremien.
3. Regelmäßige Prüfung der Standsicherheit
der aufgelisteten Gebäude durch entsprechende Verträge mit Prüfstatikern. Die
zeitlichen Abstände der Untersuchungen müssen für jeden Einzelfall festgelegt
werden. Hierfür müssten allerdings die Mittel der jährlichen Bauunterhaltung
erhöht werden. Die Kosten für die erstmaligen Überprüfungen wurden mit 70.000 €
beziffert.
Gleichzeitig wurde am 10. Februar 2006 eine Anordnung über
die Kontrolle der städtischen Hochbauten verbindlich eingeführt. Hierdurch
werden alle vom Fachdienst Hochbau zu unterhaltenden Gebäude in regelmäßigen
Zeitabständen (mindestens einmal jährlich) durch die zuständigen Sachbearbeiter
kontrolliert und das Ergebnis wird dokumentiert.
Die Anordnung wurde am 06.03.2006 vom Magistrat zur Kenntnis
genommen.
2) Untersuchungsprogramm
Die Kriterien der Standsicherheitsprüfung wurden nach der
Checkliste der wiederkehrenden bauaufsichtlichen Sicherheitsüberprüfungen von
Sonderbauten, gültig ab 01. März 2006, zusammengestellt (siehe Anlage 2).
3) Ergebnisse der Standsicherheitsprüfungen
Auf Grund der erfolgten Untersuchungen der Gebäude ist
festzustellen, dass kein unmittelbares Gefahrenpotential für die
Standsicherheit besteht, jedoch sind bei einzelnen Gebäuden weitere
Untersuchungen notwendig, um die festgestellten Schäden genauer zu prüfen und
zu dokumentieren. Kleinere Schäden wurden mit Mitteln der Bauunterhaltung
umgehend beseitigt bzw. werden in Kürze behoben.
Bei den untersuchten Gebäuden wurden von den jeweiligen
Prüfstatikern folgende Mängel festgestellt, die jedoch in keinem der Fälle
akute Standsicherheitsprobleme für die Tragkonstruktion aufwerfen.
Elisabethschule, Turnhalle
Die Holzkonstruktion weist Trocknungsrisse auf und durch
Risse in der Gebäudehülle dringt teilweise Feuchtigkeit ins Gebäude. Die
Verankerung des Daches für abhebende Windkräfte muss überprüft werden.
Der Gutachter hält für die Standsicherheit eine
weitergehende Beurteilung für erforderlich, die in Kürze erfolgen wird.
Martin-Luther-Schule, Turnhalle
Über den gesamten Binderbereich sind in den Brettern kleine
bis große Trocknungsrisse vorhanden, teilweise auch in den Leimfugen, die
jedoch ohne Beeinträchtigung für die Standsicherheit sind. Beim Öffnen der
abgehängten Decke wurden teilweise kleinere Feuchtigkeitsspuren an der Betonuntersicht
sichtbar.
Teilweise sind Risse in der Gebäudehülle vorhanden, der
Gutachter hält deshalb eine weitergehende Beurteilung der Standsicherheit für
notwendig (u. a. durch Materialprüfungen).
Eingeleitete Sofortmaßnahmen: Abriss des instabilen Schornsteines
mit einem Kostenaufwand von 20.000 € und der Austausch einer losen Glasscheibe.
Gymnasium Philippinum, Turnhalle
Nach Feststellungen des Gutachters bestand wegen
Verformungen an der unteren Deckenverkleidung die Gefahr, dass sich die
Verkleidungselemente lösen. Die Turnhalle wurde daraufhin geschlossen und von
Mitte April bis Juni wurden folgende Arbeiten durchgeführt:
Einbau einer neuen Deckenunterkonstruktion
Dämmung der Decke
Einbau einer neuen abgehängten Decke
Erneuerung der Beleuchtungsanlage
Die Kosten hierfür betrugen 300.000 € und sind überplanmäßig
im Verwaltungshaushalt,
Haushaltsstelle 88200.500000, Bauunterhaltung, am 19.09.2006
bewilligt worden.
Adolf-Reichwein-Schule, Parkdeck
Eine unmittelbare Gefährdung der Standsicherheit ist nicht
gegeben. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und der Gebrauchsfähigkeit sind
jedoch folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Dauerhafte Abdichtung des Bauwerks an den Dehnungsfugen.
- Sanierung der Abplatzungen in der massiven Brüstung des
oberen Parkdecks.
- Sanierung der durchfeuchteten Stellen der Stahlbetondecke
und der Unterzüge im Unter-
geschoss.
Die Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten sollten innerhalb
eines Jahres ausgeführt werden.
Wegen der problematischen Entwässerung der Parkfläche ist zu
überprüfen, ob das Regenwasser besser in Fallrohren der Entwässerungsleitung
zugeführt werden sollte.
Die Konstruktion sollte auch nach der Sanierung in
angemessenen Abständen überprüft werden. Der Gutachter schlägt hierfür den
Zeitraum von vier Jahren vor.
Ein Auftrag zur Planung der durchzuführenden
Sanierungsarbeiten mit Ermittlung des Kostenumfangs wurde bereits erteilt.
Käthe-Kollwitz-Schule, Georg-Voigt-Straße, Parkdeck
Die Standsicherheit des Parkdecks ist gewährleistet. Die
beschriebenen Mängel beeinträchtigen lediglich das äußere Erscheinungsbild.
Die tragenden Teile sind in einem augenscheinlich guten
Zustand.
Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit sind folgende
Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen:
- Erneuerung
des Anstriches aller Stahlteile (Rankgerüste und Geländer)
- Erneuern
der verformten Geländer an der Zufahrtseite.
Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft
werden. Der Gutachter schlägt hierfür den Zeitraum von sechs Jahren vor.
Kaufmännische Schulen, Parkdeck
Eine unmittelbare Gefährdung der Standsicherheit ist nicht
gegeben. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und der Gebrauchsfähigkeit sind
jedoch folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Befestigen
der Anprallsicherung
- Ersetzen
der beschädigten PVC-Rinne über der Einfahrt
- Sanierung
der geschädigten Stahlbetonstützen des Obergeschosses
- Dauerhafte
Abdichtung des Bauwerks an den Dehnfugen
- Sanierung
des Unterzuges U3 in Achse 12 und der freiliegenden Bewehrung am
Mittelunterzug
sowie an der Deckenunterseite
Die beiden erstgenannten Maßnahmen sollten umgehend
durchgeführt werden, die Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten sollten innerhalb
eines Jahres ausgeführt werden.
Die Konstruktion sollte auch nach der Sanierung in
angemessenen Abständen überprüft werden. Der Gutachter schlägt hierfür den
Zeitraum von vier Jahren vor.
Ein Auftrag zur Planung der durchzuführenden
Sanierungsarbeiten mit Ermittlung des Kostenumfangs wurde bereits erteilt.
Kaufmännische Schulen, Großsporthalle
Die Binder zeigen keine auffälligen Durchbiegungen und keine
Risse. Der Trog ist durch Einzellager punktförmig auf dem Obergurt des
Spannbettbinders aufgelegt.
Die Auflagerpunkte auf den Stahlbetonstützen sind
augenscheinlich in Ordnung.
Die verfärbte Stelle am Lüftungsrohr im Bereich der Tribüne
sollte beobachtet werden, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
Die Standsicherheit der Dachkonstruktion ist soweit
erkennbar gewährleistet.
Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft
werden, der Gutachter schlägt hierfür den Zeitraum von vier Jahren vor. Beim
Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B. Vandalismus oder
Wassereintritt) sollte eine unmittelbare Kontrolle der tragenden Teile
durchgeführt werden.
Kleine Sporthalle, Georg-Gaßmann-Stadion
Die erfolgten Untersuchungen bestätigen, dass die
Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet ist, vom Gutachter werden jedoch
weitere Prüfungen an Gebäudeteilen und die Beseitigung folgender Mängel für
notwendig erachtet:
Hauptdach
Instandsetzung der Schmutzfanggitter, Schnee und Eisräumung
bei Überschreiten der zulässigen Flächenlast (75 kg/qm = 100 cm Schneehöhe).
Prüfung des Wasserablaufverhaltens und Höhenlage der
Einläufe durch Flächennivellement,
zur Einschätzung möglicher Zusatzlast aus stehendem Wasser
oder Eis.
Detaillierte Nachprüfung der Dachhaut auf verdeckte
Beschädigungen, Festlegung des Ist-Zustandes der Schweißbahnen und deren
Restnutzungsdauer.
Erneuerung defekter Fassadenfugen und zukünftige regelmäßige
Wartung.
Gegebenenfalls statische Beurteilung bzw. Nachrechnung
geänderter oder nicht nachgewiesener Tragsysteme.
Bauphysikalische Überprüfung der Baukonstruktion
hinsichtlich Schadenspotential (z.B.
Kondenswasserbildung, Dachraumlüftung etc).
Unterdecke Haupthalle
Eingehende statische und konstruktive Untersuchung und
Beurteilung der Tragfähigkeit der
Unterdeckenkonstruktion.
Folgende festgestellte Mängel wurden im November 2006
beseitigt:
Sanierung der äußeren Fugen der Fassade
Stadthalle
Bei der ausgeklinkten Binderstrebe in Achse F handelt es
sich um einen Druckstab der mit seiner Spannung für den ungeschwächten
Querschnitt nahezu ausgenutzt ist. Durch die Querschnittsschwächung ist die
zulässige Spannung unter Volllast überschritten, deshalb sind die Ausklinkungen
durch Laschen zu verstärken.
Die Wirksamkeit des vorhandenen Brandschutzanstriches ist zu
überprüfen und an den Fehlstellen ist entsprechender Anstrich neu auszuführen.
Die Risse am Übergang von Mauerwerk zum Stahlbeton sind als
Schwindrisse einzustufen, sie haben keinen Einfluss auf die Tragfähigkeit. Sie
befinden sich außerdem im nicht öffentlichen Bereich der Halle, so dass eine
weitere Behandlung als nicht notwendig erachtet wird.
Korrodierte Schrauben am Kragbereich des Binders und im
Bereich des Schnürbodens sollten ausgetauscht werden. Der verrostete
Stahlrahmen an der Lüftungsluke ist instand zusetzen.
Die Fugen der Fassade sind zu überprüfen und gegebenenfalls
neu zu schließen.
Die Standsicherheit der Dachkonstruktion ist bei Beachtung
von Punkt 1 gewährleistet.
Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft
werden. Der Gutachter schlägt hierfür einen Zeitraum von vier Jahren vor. Beim
Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B. Wassereintritt) sollte eine unmittelbare
Kontrolle der tragenden Teile durchgeführt werden.
Auf Grund der festgestellten Mängel wurden folgende Arbeiten
beauftragt:
Verstärkung der Binderstrebe in Achse F
Reparatur des Lukenrahmens über der Bühne einschließlich
Anschluss der Dachhaut.
Die Ausführung erfolgte im Januar 2007.
Kunsthalle
Im Erdgeschoss sind am Nebenausgang auf der Süd-West-Seite
auffällig große Diagonalrisse neben der Tür erkennbar. Ebenso sind Risse im
Bereich der durchgehenden Trennwand
zur Ausstellungshalle zu sehen.
Im Bereich des innen liegenden Treppenhauses zum 1. OG sind
in Höhe der Decke horizontale Risse erkennbar, ebenso ist ein horizontaler Riss
ca. 3 cm unterhalb des Fensterbrettes sichtbar.
Im Archivraum des 1. OG sieht man in der Trennwand zum
Multiplexkino einen Riss, dieser Riss zeigt sich an gleicher Stelle auch im
Erdgeschoss.
Die Stahl-Glas-Fassade ist einwandfrei und weist keine
Schäden auf.
Die Putzschäden seitlich der Nebeneingangstür sind
wahrscheinlich gleichen Ursprungs wie die unter den Vorschäden beschriebenen
Risse seitlich der Glas-Fassade. Durch eine Sanierung wie sie dort bereits im
Zuge der Gewährleistung durchgeführt ist, sollten diese Risse zu sanieren sein.
Die weiteren angetroffenen Risse sind auf Setzungen
zurückzuführen. Bei der unterschiedlichen Gründungsart von Multiplexkino und
Kunsthalle sind geringe Setzungsunterschiede nicht zu vermeiden.
Die Risse sollten, zumindest in den nicht öffentlichen
Bereichen, durch Gipsmarken beobachtet werden. Bei neu auftretenden Rissen oder
bei beträchtlicher Vergrößerung der Risse sind weitergehende Untersuchungen
durchzuführen.
Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft
werden, der Gutachter schlägt hierfür einen Zeitraum von sechs Jahren vor. Beim
Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B. Vandalismus oder
Wassereintritt) sollte eine unmittelbare Kontrolle der tragenden Teile
durchgeführt werden.
Theodor-Heuss-Schule, Turnhalle
Die Untersuchungen bestätigen, dass die Standsicherheit des
Gebäudes gewährleistet ist, vom Gutachter werden jedoch weitere Prüfungen an
Gebäudeteilen und die Beseitigung folgender Mängel für notwendig erachtet:
1. Eingehende
statische und konstruktive Untersuchung und Beurteilung der Tragfähig-
keit
der Unterdeckenkonstruktion im Bereich der Turnhalle. Überprüfung der ausge-
führten
Verbindungen und Anschlussdetails, unter Berücksichtigung deren Eignung
für
die Nutzung als Sporthalle.
2. Schneeräumpflicht,
sofern die Schneelast von 75 kg/qm überschritten wird.
3. Abtrag
loser Betonabplatzungen im Gehweg- und Aufenthaltsbereich.
4. Weitergehende
Untersuchung der Risse in Stahlbetonbauteilen und Mauerwerks-
wänden.
5. Weitergehende
Überprüfung und anschließende Instandsetzung (Risse und Ab-
platzungen)
der Einfassung für die flächige Fassadenverglasung auf den Traufseiten.
6. Detaillierte
Überprüfung der Dachhaut (Schweißbahnen) der Turnhalle und des
Anbaues,
auf verdeckte Beschädigungen (Beulen oder Spannungen) oder
Undichtigkeiten,
Bestimmung der Restnutzungsdauer.
7. Überprüfung und
evtl. Überarbeitung der Anschlüsse (Kappleisten mit dauer-
elastischer Abdichtung) des
niedriger liegenden Daches des Hallenanbaues
an
die Traufwand der Turnhalle.
8. Analyse
der Durchfeuchtungen und Ausblühungen von Mauerwerks- und Stahl-
betonbauteilen
und anschließende Beseitigung der Ursachen.
9. Zustandsanalyse
und Sanierungskonzept für die Stahlbetonaußenbauteile hin-
sichtlich
einer Sanierung, dem Schutz und des Erhaltens der Bausubstanz und
deren
Standsicherheit.
10. Statische
Überprüfung geänderter oder nicht nachgewiesener Konstruktionen
(zusätzliche
Lasten aus den Unterdecken).
Erforderliche Sanierungsarbeiten werden in 2008 gemeinsam
mit der anstehenden PCB-Sanierung der Turnhalle umgesetzt.
Als sofortige Maßnahme erfolgte im Januar 2007 die Sicherung
der abgehängten Decke.
Waldschule Wehrda, Turnhalle
In der Halle und im Nebentrakt wurden keine Schäden an den
Bindern, Gussbeton- und Dachplatten festgestellt.
Die Betonabdeckung auf der Galerieseite ist im Bereich der
Dübellöcher gerissen und die
Mauerwerksfugen sind teilweise schadhaft. Weitere Schäden am
Anstrich der Stahlkonstruktion und Fugen in der Nordwand.
Die abgehängte Decke in der Halle ist an mehreren Stellen
aufgequollen, in Folge Dachundichtigkeiten. Treppenrisse im Mauerwerk und
Schwundrisse in der Ortbetondecke im Bereich des Umkleidetraktes Mädchen.
Im Südbereich der Fassade Betonabplatzungen auf rostenden
Bügeln.
An der Westseite der Halle Korrosionsschäden im Ortbeton im
Sockelbereich sowie schadhafte Fugendichtungen der Waschbetonplatten.
Für die Dachfläche mit dem am Ortgang überstehenden Attiken
sind dringend Notüberläufe oder zusätzliche Entwässerungen vorzusehen. Für die
Ortbetonfläche außen empfiehlt der Gutacher eine Betonsanierung.
Die festgestellten Mängel des Daches wurden im November 2006
bereits behoben.
Richtsberg Gesamtschule, Turnhalle
Die Standsicherheit der Dachkonstruktion ist soweit
erkennbar gewährleistet.
Zur Sicherstellung der Gebrauchsfähigkeit und der
Dauerhaftigkeit sind jedoch folgende Instandsetzungsarbeiten erforderlich:
Die schadhaften Stellen des Betons sind fachgerecht zu
sanieren, dies gilt insbesondere für die Abplatzungen an der Stütze und unter
den Auflagern der Stahltrapezbleche und der Stahlträger. Auch die
Betonabplatzungen an den Fassadenplatten und den Stützwänden sind zu sanieren.
Schadhafte Verschweißungen des Daches sind zu sanieren.
Die Stützmauer auf der Südseite wurde nur im Bereich
außerhalb des Gebäudes in Augenschein genommen, hier sollte eine Überprüfung
der Betonoberfläche im unmittelbaren Hallenbereich noch durchgeführt werden.
Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft
werden, der Gutachter schlägt hier einen Zeitraum von vier Jahren vor. Beim
Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B. Vandalismus oder
Wassereintritt) sollte eine unmittelbare Kontrolle der tragenden
Teile durchgeführt werden.
Die festgestellten Schäden an Fassade und Dach wurden
bereits im November 2006 beseitigt.
Bürgerhaus Cappel
Im Foyerbereich und Treppenhaus befinden sich Wandrisse,
kleinere Betonabplatzungen und gelöste Fassadenplatten.
Die Akustikdecke sollte wenigstens an 3 Stellen in der
Bindermitte geöffnet werden, um deren Befestigung zu prüfen, dies gilt analog
für die Verankerung der Wandplatten.
Weiterhin sollten zusätzliche Notüberläufe oder Einläufe auf
dem Dach eingebaut werden.
Als Sofortmaßnahme
wurden die geforderten zusätzlichen Dacheinläufe im November 2006
eingebaut.
Bürgerhaus Marbach
Die Fachwerkbinder im Dach sind entsprechend der statischen
Berechnung zu überprüfen, die fehlenden Zangen sind durch geeignete Maßnahmen
zu ersetzen. Weitere Berechnungen sind auch für die fehlerhaften Versätze,
Anschlüsse und Unterdimensionierungen erforderlich. Auf der Ostseite ist die
Schieferfläche zu reparieren, auf der Nordseite sind die rostenden Stahlteile
zu sanieren.
Als Sofortmaßnahme wurden die statischen Mängel des
Dachstuhls im Januar 2007 beseitigt.
Bürgerhaus Bauerbach
Um die Gasbeton-Dachplatten nochmals genauer untersuchen zu
können, ist im mittleren Feld die Deckenverkleidung zu entfernen, ebenso im
kleinen Saal in Raummitte.
Für die stark geschädigten Stützen ist eine Reprofilierung
des Querschnittes mit geeignetem
Fließbeton vorzunehmen, darüber ist eine Betonsanierung
erforderlich. Fugen der Attikaplatten schließen.
Als Sofortmaßnahmen wurden zusätzliche Dacheinläufe
eingebaut und an der Decke des großen Saales die geforderten Deckenabfangungen
eingebaut (November 2006). Die Sanierung der äußeren Fugen der Fassade wurde im
Januar 2007 ausgeführt.
Bürgerhaus Michelbach
Teilweise sind Risse in der Gebäudehülle außen als auch
innen erkennbar, die teilweise zur Korrosion führen. Die aufgezeigten Schäden
sollten saniert werden.
Bürgerhaus Moischt (Mehrzweckhalle)
Teilweise sind Risse im Mauerwerk erkennbar und durch
Betonausbrüche der Waschbetonfassade liegt teilweise die Befestigung frei.
Durch die Risse im Mauerwerk dringt Feuchtigkeit ins Gebäude.
Die Sanierung der äußeren Fugen wurde im Januar 2007
durchgeführt.
Mehrzweckhalle Cyriaxweimar
Bei den festgestellten Rissen der Brettschichtbinder handelt
es sich um Schwindrisse, deren Risstiefe unterhalb der zu tolerierenden Größe
(b/6 = 30 mm) liegt.
Die Standsicherheit der Dachkonstruktion ist soweit
erkennbar gewährleistet.
Die angetroffenen Schiefstellungen sind kleiner als L/300
und damit unbedenklich.
Zur Sicherstellung der Gebrauchsfähigkeit und der
Dauerhaftigkeit sind jedoch Instandhaltungsarbeiten erforderlich:
Die Silikonfugen am Übergang der Holzstützen zum Blech sind
zu erneuern. Die Dichtung an der Fassadenplatte ist sicherzustellen.
Die Verunreinigung der Hölzer im Außenbereich durch Vogelkot
sollte durch geeignete Maßnahmen dauerhaft verhindert werden.
Im Bereich der verwitterten Holzlasur ist der Anstrich zu
erneuern um ausreichenden Holzschutz sicherzustellen, die aufgezeigten
Putzschäden sind zu sanieren.
Der Bereich des offenen Abstellplatzes soll nach Angabe des
Hausmeisters demnächst überdacht werden, gleichzeitig muss der geschädigte Putz
erneuert werden.
Der Gutachter schlägt für die nächste Prüfung einen Zeitraum
von vier Jahren vor. Beim Eintreten von besonderen Schadensereignissen (z.B.
Vandalismus oder Wassereintritt) sollte eine unmittelbare Kontrolle der
tragenden Teile durchgeführt werden.
Als Sofortmaßnahme erfolgte im November 2006 der Einbau von
zusätzlichen Dacheinläufen.
Großsportfeld (Tribüne) Georg-Gaßmann-Stadion
Mit der Maßnahme An- und Umbau des Tribünengebäudes, die im
I. Halbjahr 2007 fertig gestellt wird, erfolgt gleichzeitig die notwendige
Betonsanierung. Sonstige Probleme der Standsicherheit wurden bei den Prüfungen
nicht festgestellt.
Sicherungsmaßnahmen der Blechabdeckung des Daches durch
zusätzliche Verschraubungen sind bereits beauftragt und werden im
Januar/Februar 2007 ausgeführt.
Sporthalle Cappel
Hinsichtlich der Standsicherheit sind folgende Maßnahmen
umzusetzen, die Reihenfolge entspricht der Dringlichkeit:
1. Zusätzliche
Sicherung oder Reparatur der Dachpfetten bzw. deren Anschlüsse und Verbindungen, sowohl
Verbindung mit den Stahlbindern, wie auch die Verbindungen der Dachhaut auf den
Pfetten. Statische Nachrechnung der Pfettenkonstruktion und der An- schlüsse für Windsog. Überprüfung der
Konstruktion für die Zusatzlast der Dachaufbau- ten.
2. Reparatur bzw. Auswechslung beschädigter
Dacheindeckung.
3. Abbruch loser Betonabplatzungen im
Gehweg- bzw. Aufenthaltsbereich.
4. Statische Beurteilung bzw. Nachrechnung
geänderter oder nicht nachgewiesener Trag- systeme (Pfetten, Verbindungsmittel,
Stahlfachwerkbinder, Abstrebung der Turngeräte, Aussteifungsverbände, Deckenabhängung).
5. Zustandsanalyse
und Sanierungskonzept für die Stahlbetonaußenbauteile hinsichtlich der nachfolgenden
Sanierung, dem Schutz und des Erhaltes der Bausubstanz und deren Standsicherheit.
6.
Bauphysikalische Überprüfung hinsichtlich Schadenspotential (z.B.
Kondenswasser-
bildung, Dachraumlüftung etc.).
7. Untersuchungen
der Risse (z.B. Rissmonitoring) der Stahlbetonrückwand.
Der Gutachter hält weitere Untersuchungen für erforderlich,
insbesondere die eingehende Untersuchung der Deckenabhängung hinsichtlich der
Ballwurfsicherheit (z.B. geeignete Befestigungsmittel).
Die festgestellten Schäden an der Stahlbetonkonstruktion
wurden im November 2006 bereits beseitigt. Die Überprüfung und Nachrechnung des
Tragsystems wird umgehend durchgeführt.
Sporthalle Frankfurter Straße
Zur weitergehenden Beurteilung der Standsicherheit, schlägt
der Gutachter wegen fehlender statischer Unterlagen (Halle wurde von der
Bundeswehr übernommen) vor:
Erstellung einer Bestandsstatik zur Ermittlung der
Beanspruchung der Bauteile unter der jetzigen Last.
Sondierungsöffnungen und Aufmasse zur Bestimmung der Lastrahmen
sowie Abmessungen
tragender Querschnitte und Ausbildung der Verbindungen.
Nachrechnung der vorhandenen Querschnitte unter jetziger
Beanspruchung.
Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und der
Gebrauchsfähigkeit sind folgende Maßnahmen umzusetzen, die Reihenfolge
entspricht der Dringlichkeit:
Weitergehende Sicherung loser Platten oder Plattenteile z.B.
durch Befestigung oder Demontage und Funktionsprüfung des Ballfangnetzes.
Detaillierte Nachprüfung der Dachhaut auf Beschädigungen und
Festlegung des Ist-Zustandes der Dachhaut bzw. Abdichtung und deren
Restnutzungsdauer.
Gegebenenfalls Demontage der Unterdecke zur Kontrolle
verdeckter Schäden im Bereich der tragenden Holzkonstruktion (Sparren und
Schalung).
Gegebenenfalls statische Beurteilung bzw. Nachrechnung nicht
nachgewiesener Tragsysteme.
Als Sofortmaßnahme wurde im November 2006 die abgehängte
Decke gesichert.
Sporthalle Stadtwald
Aufgrund der Untersuchungen bestätigt der Gutachter die
Standsicherheit des Gebäudes, jedoch werden weitere Prüfungen an Gebäudeteilen
und die Beseitigung folgender Mängel für notwendig erachtet:
Schnee/Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen
Flächenlast von 75 kg/qm.
Prüfung des Wasserablaufverhaltens des Daches und der
Höhenlage der Einläufe durch
Flächennivellement.
Detaillierte Nachprüfung der Dachhaut auf verdeckte
Beschädigungen, Festlegung des Ist-Zustandes der Dachhaut bzw. der Abdichtung
auf deren Restnutzungsdauer.
Erneuerung der defekten Fassadenfugen, zukünftige
regelmäßige Wartung.
Durchführung einer Zustandsanalyse und Festlegung eines
Sanierungskonzeptes für die
Stahlbetonaußenbauteile hinsichtlich der nachfolgenden
Instandsetzung, zum Schutz und
Erhalt der Bausubstanz und deren Standsicherheit.
Untersuchung der Risse (z.B. Rissmonitoring) der
Gründungsbauteile.
Statische Beurteilung bzw. Nachrechnung nicht nachgewiesener
Tragsysteme.
Gartenhallenbad Wehrda
Bei dieser bautechnischen Untersuchung des Tragwerkes wurde
festgestellt, dass Schäden weder an den Spannbetonbindern und Betonpfetten
vorhanden sind.
Nur an den Schrauben der abgehängten Deckenkonstruktion und
an den Stahlbetonstützen
sind Schäden vorhanden, die die Dauerhaftigkeit
beeinträchtigen. Als Sofortmaßnahme sollten die Risse im Bereich der
Stahlbetonstützen geschlossen werden. Im übrigen muss die abgehängte Decke
kurzfristig erneuert werden (2008).
Auf Grund des Alters der Halle ist das Tragwerk im Jahre
2008 als wiederkehrende Prüfung umfassend zu begutachten.
Niedrigenergiebad AquaMar
Die untersuchten Bereiche weisen hinsichtlich des
Materialzustandes der Holzleimbinder keine augenscheinlich festgestellten
Mängel auf. Die stichpunktartig gemessenen Holzfeuchten liegen weit unterhalb
eines kritischen Bereichs. Da zum Zeitpunkt der Begutachtung warme und trockene
Witterung herrschte, schlägt der Gutachter vor, die nächste turnusmäßige
Untersuchung in die Wintermonate zu verlegen.
Sporthalle Schröck
Dringendster Handlungsbedarf besteht für die bereits
verfaulten Holzbauteile. Alle befallenen Hölzer sind schnellstmöglich
auszubauen und durch gesunde Hölzer zu ersetzen. Beim Ausbau ist zu überprüfen,
ob die Feuchtigkeitssperre unter den Schwellen fachgerecht ausgeführt wurde und
funktionsfähig ist.
Für den Traufknoten ist durch weitergehende Untersuchungen
zu klären, welche Verbindungsmittel eingebaut wurden. Eventuell ist ein neuer
statischer Nachweis zu führen und es sind entsprechende Ertüchtigungsmaßnahmen
erforderlich.
Wegen der nicht vorhandenen Abspannung für die Klettertaue
und Ringe sind diese Geräte auszubauen oder es müsste die vorgesehene
Abspannung noch nachgerüstet werden.
Die gelösten Schrauben der Dacheindeckung deuten auf nicht
fachgerechte Befestigung beim Einbau hin (genagelt statt geschraubt). Die
Schrauben müssen entfernt und durch entsprechend längere Schrauben ersetzt
werden.
Die Konstruktion sollte in angemessenen Abständen überprüft
werden, der Gutachter schlägt hierfür den Zeitraum von drei Jahren vor.
Durch ein weiteres Gutachten müssen der Sanierungsumfang und
die daraus resultierenden Kosten ermittelt werden. Der Auftrag hierfür wurde
bereits erteilt.
Bürgerhaus Elnhausen (Mehrzweckhalle)
Die Konstruktion des Hallendaches erzeugt im Bereich der
Krümmung Querzug in den Brettschichtbindern. Gemäß BS-Holz-Merkblatt vom April
2005 sind für solche Bereiche Risstiefen von max. b/8 mm zulässig. Dies
bedeutet bei der vorhandenen Binderbreite von 15 cm eine tolerierbare Risstiefe
von 18 mm, diese Grenzrisstiefe ist überschritten. Die festgestellten
Risstiefen betragen 10 – 65 mm, der Mittelwert aller Messungen beträgt 45 mm.
Die Risse verlaufen fast ausnahmslos entlang der Leimfugen.
Aufgrund der Rissbildung sind erforderliche
Sanierungsmaßnahmen notwendig.
Durch eigene Berechnungen des Gutachters wurde nachgewiesen,
dass die Standsicherheit für Eigenlasten noch gewährleistet ist. Für
Schneebelastung sind die zulässigen Spannungen um ca. 15 % überschritten. Die
Nachweise wurden auf Grundlage der derzeit gültigen DIN 1052 geführt. In der
noch nicht eingeführten Neufassung der DIN 1052 gelten für Querzug verschärfte
Regeln.
Folgendes weiteres Vorgehen wird empfohlen:
- Entnahme von Bohrkernen und Überprüfung im Labor, ob die
Leimfuge die erforderliche
Festigkeit aufweist
- Vollständige Rissaufnahme und Risskartierung von allen
Bindern
- Verpressen aller Risse mit einer Risstiefe von t > 18
mm
- Verstärkung der querzugsbeanspruchten Bereiche
- Überprüfen der Bauphysik, insbesondere wird empfohlen, den
Wärme- und Feuchteschutz
der
Konstruktion zu überprüfen
- Regelmäßige Überprüfung der Konstruktion
Durch ein weiteres Gutachten müssen der Sanierungsumfang und
die daraus resultierenden
Kosten ermittelt werden. Der Auftrag hierfür wurde bereits
erteilt.
Hauptfeuerwache, Fahrzeughalle mit Werkstatt
Fahrzeughalle
Schnee- und Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen
Flächenlast von 75 kg/qm.
Überprüfung des Dachaufbaus und der Entwässerung
Prüfung des Wasserablaufsverhaltens des Daches, Einschätzung
möglicher Zusatzlast aus stehendem Wasser bzw. Eis.
Klärung von Ursachen der Mangelerscheinungen (schwimmende
Dämmung, Pfützenbildung,
stehendes Wasser)
Gegebenfalls statische Beurteilung bzw. Nachrechnung der
Tragsysteme mit momentaner Belastung.
Atemschutzbereich
Ingenieurtechnische Untersuchungen der Risse (z.B.
Rissmonitoring, Risskartierung).
Schlauchturm
Abbruch oder Sicherung loser Betonteile und loser Teile der
Unterdecke (Unfallgefahr)
Durchführung einer Zustandsanalyse und Festlegung eines
Sanierungskonzeptes für die Stahlbetonkonstruktion hinsichtlich der
nachfolgenden Instandsetzung zum Erhalt der Dauerhaftigkeit und der
Standsicherheit.
Dachterrasse (Zwischenbau Wohnhaus und Atemschutzbereich)
Schnee- und Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen
Flächenlast von 75 kg/qm.
Folgende Arbeiten wurden im Januar 2007 beauftragt und
bereits ausgeführt:
Betonsanierung loser Teile am Schlauchturm
Feuerwehrstützpunkt Cappel
Die Standsicherheit des Gebäudes ist gegeben, der Gutachter
hält jedoch weitergehende Maßnahmen für erforderlich, diese sind im Einzelnen:
Fahrzeughalle
Lose Abdeckbleche der Attika befestigten bzw.
überarbeiten. Schnee- und
Eisräumung bei Überschreiten der zulässigen Flächenlast von 75 kg/qm.
Prüfung des Wasserablaufverhaltens und Höhenlage der
Dacheinläufe zur Einschätzung möglicher Zusatzlasten aus stehendem Wasser oder
Eis. Prüfen wie Notablauf des Wassers bei möglichem Versagen der Dacheinläufe
gewährleistet ist.
Befestigung und Zustand (einschließlich der dauerelastischen
Fugen) der Vorhangfassade (Stahlbetonfassadenelemente) überprüfen und falls
erforderlich weitergehende Maßnahmen einleiten.
Weitergehende statische und konstruktive Untersuchung und
Beurteilung der Anschluss- und
Verbindungsmittel der unteren Deckenverkleidung der
Dachdecke.
Durchführung einer Zustandsanalyse und Festlegung eines
Sanierungskonzeptes für die Stahlbetonkonstruktion hinsichtlich einer
nachfolgenden Instandsetzung, zum Erhalt der Dauerhaftigkeit und der Standsicherheit.
Verwaltungs- und Seminargebäude
Dachhaut in Stand setzen um das Eindringen von Feuchtigkeit
zu vermeiden.
Vorhandene Dachkonstruktion auf mögliche Schäden durch
bereits eingedrungene Feuchtigkeit überprüfen.
Befestigung und Zustand (einschließlich der dauerelastischen
Fugen) der Vorhangfassade (Stahlbetonfassadenelemente) überprüfen und falls
erforderlich weitergehende Maßnahmen einleiten.
Durchführung einer Zustandsanalyse und ggfs. Festlegung
eines Sanierungskonzeptes für Stahlbetonbauteile hinsichtlich einer
nachfolgenden Instandsetzung, zum Erhalt der Dauerhaftigkeit und der
Standsicherheit.
Überprüfung der Dachentwässerung und ggfs. deren
Instandsetzung der Flachdächer des Verbindungsbaues (Zwischenbau mit Foyer im
EG und Durchgang im OG). Schnee- und Eisräumung bei Überschreiten der
zulässigen Flächenlast.
Ein Auftrag zur Planung der durchzuführenden
Sanierungsarbeiten mit Ermittlung des Kostenumfangs wurde bereits erteilt.
Friedhofskapelle Rotenberg
Die Untersuchung des Gebäudes erfolgt im 2. Halbjahr
2007, mit der Umsetzung der
Arbeiten zur Dacherneuerung.
3) Kosten der jährlichen Standsicherheitsprüfungen
Die Kosten für die erstmaligen Prüfungen der Standsicherheit
der Gebäude und die Behebung kleinerer festgestellter Schäden wurden aus
Mitteln der Bauunterhaltung Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle 88200.500000
finanziert, hierfür wurde am 19. September 2006 eine überplanmäßige Ausgabe von
75.000 € bewilligt.
Durch die turnusmäßigen Untersuchungen der Gebäude und deren
Finanzierung aus Mitteln der Bauunterhaltung, ist eine Erhöhung des
Gesamtansatzes um 50.000 € erforderlich.
In Gebäuden wo Schäden festgestellt wurden und die von den
Gutachtern nochmals untersucht werden müssen, um den genauen Schadensumfang und
deren Kosten zu ermitteln (BH Elnhausen, Turnhalle Schröck), können über die
Kostenhöhe erst dann exakte Angaben erteilt werden, wenn die weiteren Gutachten
mit Sanierungsvorschlägen vorliegen. Für die Umsetzung dieser nicht
aufschiebbaren Maßnahmen, müssen die Haushaltsmittel außerplanmäßig im
Vermögenshaushalt bereitgestellt werden.
Bei diesen Untersuchungen festgestellte geringe Schäden und
deren umgehende Behebung sollten zukünftig aus dem Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 1110.940000 Beseitigung von brandschutz- und
sicherheitstechnischen Mängel in Gebäuden finanziert werden. Für den
Haushaltsplan 2007 war hierfür ein Betrag von 120.000 € beantragt worden.
Aufgrund von Einsparungen im Vermögenshaushalt wurde der Betrag nicht im
Haushaltsplan veranschlagt.
Deshalb können die Kosten für die Schadensbehebung nur aus
Mitteln der Bauunterhaltung gezahlt werden, dies bedeutet wiederum, dass eine
überplanmäßige Ausgabe für die Bauunterhaltung in 2007 notwendig wird.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 Gebäudeauflistung
Anlage 2 Objektdatenblatt
Beteiligung an der Vorlage durch:
FBL 6 |
FDL 60 |
FD 65 |
|
|
K |
K |
B |
|
|
A: Anhörung; B: Beteiligung; K:
Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
Beschlussfolgeabschätzung
1. Entstehen durch die Vorlage finanzielle Auswirkungen für
die Stadt?
NEIN
2. Entstehen durch die Vorlage weitere Auswirkungen?
NEIN
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen