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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1078/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 8800/9580 „Restaurierung historischer Bauwerke“ bis zu 100.000 € zugestimmt.

 

2.      Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt zunächst formal durch Mehreinnahmen bei der Hst. 9100/3100 „Entnahme von der Allgemeinen Rücklage“

 

3.      Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4.      Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Turm-Café im Kaiser-Wilhelm-Turm / Spiegelslustturm, der sich im Eigentum der Stadt befindet, wird seit einigen Jahren von Mobilo e. V., einer Gründung aus der BI Sozialpsychiatrie, erfolgreich bewirtschaftet, obwohl die baulichen Voraussetzungen dafür alles andere als optimal sind.

 

Diese erfolgreiche Arbeit von Mobilo hat zu konstant hohen Besucherzahlen geführt. Deshalb muss die Anlage dringend „ertüchtigt“ werden. Dazu ist es notwendig, für eine ausreichende Toilettenanlage zu sorgen sowie für eine Unterstellmöglichkeit für Sitzmobiliar und gastronomische Gerätschaften. Zugleich soll durch einen Wintergarten Platz für mehr Gäste geschaffen werden.

 

Das sichert auch die von Mobilo mit dem Café geschaffenen 12 bis 15 Arbeits- und Beschäftigungsangebote für psychisch Kranke.

 

Die Kosten der Maßnahme sind auf rd. 118.000 € veranschlagt, von denen die Stadt, da es sich um eine wertsteigernde Investition in ihr eigenes Gebäude handelt, 100.000 € übernimmt.

 

Eine Veranschlagung noch 2006 für den Haushalt 2007 war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich.

 

Die Deckung der Ausgabe erfolgt derzeit formal über eine Entnahme von der Allgemeinen Rücklage, weil sich so früh im Jahr noch keine andere Deckung aus dem Vermögenshaushalt 2007 absehen lässt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Rücklage in der Abwicklung des Haushalts tatsächlich nicht für diesen Zweck in Anspruch genommen werden muss.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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