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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0541/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Rückabwicklung der Marburger Klärwerke GmbH wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Marburger Klärwerke GmbH wurde durch notarielle Urkunde vom 14.05.1997 von den Gemeinden Cölbe und Weimar mit jeweils 3.000 DM Stammeinlage und der Stadt Marburg mit 44.000 DM Stammeinlage gegründet. Die genannten Gesellschafter bilden gleichzeitig die Mitglieder des Abwasserverbandes Marburg.

 

Hintergrund der Gesellschaftsgründung war die Verpflichtung des Abwasserverbandes, aufgrund gesetzlicher Vorschriften Investitionen in der Größenordnung von 75 Mio. DM durchzuführen, wobei der größte Teil mit rd. 55 Mio. DM auf die Erweiterung der Kläranlage Cappel entfiel. Da der Abwasserverband öffentlich-rechtlich tätig ist, bestand keine Möglichkeit, die auf die Investitionen entfallende Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend zu machen.

 

Zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung ging man allgemein davon aus, dass durch höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder durch den Gesetzgeber selbst die von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommenen Entsorgungsleistungen für Abfall und Abwasser kurz- bis mittelfristig umsatzsteuerpflichtig werden würden. Unter dieser Prämisse kalkulierte man unter Berücksichtigung der bei der GmbH anfallenden Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einen finanziellen Vorteil aus der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, weshalb die Klärwerke GmbH letztlich gegründet wurde.

 

Bis heute ist es jedoch zu keiner Änderung des Steuerrechts gekommen, die die genannten Entsorgungsleistungen für Abfall und Abwasser umsatzsteuerpflichtig gemacht hätte und eine solche Entscheidung ist auf absehbare Zeit auch nicht ersichtlich. Die mit der Gesellschaftsgründung erhofften Effekte sind somit nicht eingetreten.

 

Hinzu kommt, dass im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung das Finanzamt das von der GmbH gewählte „Verpächtermodell“ steuerlich nicht anerkannt hat. Das Finanzamt geht vielmehr davon aus, dass die GmbH-Gründung i.S.v. § 42 Abgabenordnung (AO) gestaltungsmissbräuchlich erfolgte. Seitens der Finanzverwaltung wurde jedoch angeboten, die GmbH „rückabzuwickeln“, also den gesamten Sachverhalt so zu behandeln, als sei die GmbH nie gegründet und die gesamten Investitionen vom Abwasserverband selbst durchgeführt worden. Dies hätte zur Folge, dass alle entrichteten Steuern vom Finanzamt erstattet würden und im Gegenzug alle erhaltenen Vorsteuerbeträge dem Finanzamt überwiesen werden müssten.

 

Von der Geschäftsführung der Klärwerke GmbH wurde die WIBERA mit der Erarbeitung eines Belastungsvergleichs beauftragt, bei dem die finanziellen Auswirkungen einer Rückabwicklung gegenüber dem alternativ möglichen und von der Finanzverwaltung vermutlich nicht zu beanstandenden „Betriebsführungsmodell“ dargestellt werden sollten. Das WIBERA-Gutachten kommt dabei zum Ergebnis, dass bei einem Betrachtungszeitraum von 13 Jahren (1997 – 2009) und unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen Konsequenzen das „Betriebsführungsmodell“ gegenüber der Rückabwicklung eine Mehrbelastung von rd. 13,3 Mio. DM bedeuten würde. Die Empfehlung der WIBERA lautet demzufolge eindeutig, dass die Rückabwicklung das günstigere Modell ist.

 

Die Gesellschafterversammlung der Klärwerke GmbH hat daher in ihrer letzten Sitzung den Beschluss gefasst, die Gesellschaft zum frühest möglichen Zeitpunkt rückabzuwickeln, sofern das Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erklärt, die von der Betriebsprüfung geäußerte Möglichkeit einer Rückabwicklung i.S.d. § 42 AO anzuerkennen. Im Falle der Rückabwicklung würden das Vermögen und die Verbindlichkeiten (Aktiva und Passiva) auf den Abwasserverband Marburg übertragen.

 

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindevertretungen der Gemeinden Cölbe und Weimar sowie die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg entspr. § 51 Ziffer 11 HGO der Rückabwicklung zustimmen. Aus den dargestellten Gründen wird daher gebeten, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                                         Egon Vaupel

Oberbürgermeister                                                                 Bürgermeister

 

 

Anlage

Stellungnahme der WIBERA

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