Seiteninhalt
Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/1103/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf eines Nutzungskonzeptes für den Turnergarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
|
Anhörung
|
|
|
15.02.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Anhörung
|
|
|
22.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
|
|
|
20.02.2007
|
Sachverhalt
Begründung:
Wie dem
Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung in ihrer
jeweiligen Oktober-Sitzung 2006 berichtet wurde, hat die städtische
Beteiligungsgesellschaft Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn (GeWoBau)
den in der Lutherstraße gelegenen sog. Turnergarten aufgrund seiner besonderen
sozial- und baugeschichtlichen Bedeutung käuflich erworben, um ihn als
bedeutendes Denkmal in seiner jetzigen Baustruktur zu erhalten. In der
Zwischenzeit hat es vielfältige Aktivitäten gegeben, um sowohl die
Denkmalbehörden in die Erhaltung und Finanzierung des Objektes einzubeziehen
als auch dessen künftige Nutzung konzeptionell zu entwickeln.
Hinsichtlich
der Nutzungsüberlegungen hat es verschiedenste Sondierungsgespräche mit
potenziellen Nutzergruppen gegeben, um eine dem Gebäude gerecht werdende
Nutzung zu realisieren. Dabei hat sich zunächst der VfL 1860 Marburg e.V. als
ein im Turn- und Breitensport aktiver Marburger Sportverein sehr stark
engagiert, was sicherlich auch in der gemeinsamen Historie des Vereins mit dem
Turnergarten begründet liegt. Im Ergebnis hat der VfL 1860 Marburg e.V.
beigefügte Nutzungskonzeption erarbeitet, die eine Belegung des Turnergartens
mit verschiedenen Aktivitäten der in Frage kommenden Sportabteilungen des
Vereins vorsieht (s. Anlage 1). Dabei sind auch über den sportlichen Bereich
hinaus gehende weitere Nutzungen eingearbeitet, die beispielhaft aufgeführt
sind, wie etwa eine schulische Nutzung im Zusammenhang mit der
Unterrichtsgarantie Plus. Hierüber sind noch konkrete Absprachen zu treffen,
soweit der Vorschlag vom Grundsatz her zum Tragen kommt. Gleiches gilt für die
eingeräumten Zeitblöcke für evtl. gastronomische oder kulturelle Nutzungen
durch Dritte.
Hinsichtlich
der betriebswirtschaftlichen Situation wurde von der GeWoBau als Eigentümerin
eine erste Einschätzung der notwendigen Aufwendungen und der prognostizierten
Erträge vorgenommen (s. Anlage 2). Diese Aufstellung basiert auf den derzeit
bekannten Informationen bspw. hinsichtlich zu erwartender Fördermittel, über
die es zwar mündliche Zusagen, aber noch keine rechtsverbindlichen
Zuwendungsbescheide gibt. Auch die Annahmen hinsichtlich der zu erwartenden
Sanierungskosten basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand der Bausubstanz.
Gleichwohl gibt diese Aufstellung eine erste realistische Einschätzung der
betriebswirtschaftlich betrachteten Kostensituation. Diese schließt in der
Netto-Betrachtung, also der Aufwendungen abzüglich der Erträge, mit einem
Defizit i.H.v. rd. 52.000 EUR pro Jahr. Berücksichtigt man die darin enthaltene
Bürgschaftsprovision, die der Stadt zufließt, ergibt sich aus städtischer Sicht
ein Defizit i.H.v. rd. 48.000 EUR pro Jahr. Dieser Betrag wäre zunächst der
GeWoBau aus städtischen Mitteln zu erstatten.
Die
beigefügten Unterlagen zeigen, dass es für den Turnergarten einen echten
Nutzungsbedarf gibt, der zunächst schwerpunktmäßig im sportlichen Bereich
liegt, für den der Turnergarten auch gebaut und historisch genutzt worden ist.
Darüber hinaus bestehen aber gleichwohl weitere Nutzungsmöglichkeiten bspw. im
kulturellen und gastronomischen Bereich, die es noch weiter zu entwickeln gilt.
Mit dem hiermit vorgestellten Entwurf eines Nutzungskonzeptes besteht jedoch
eine gute Grundlage, das Gebäude zu sanieren und den heutigen Anforderungen an
sportliche und nichtsportliche Nutzungen und Veranstaltungen anzupassen. Dabei
ist darauf hinzuweisen, dass die GeWoBau als Eigentümerin des Turnergartens für
die Zuweisung an Nutzungszeiten verantwortlich ist und dabei – schon aus
betriebswirtschaftlichem Eigeninteresse – auch kostenpflichtige Nutzungen
akquirieren wird.
Schon
jetzt lässt sich somit feststellen, dass die kommunalpolitisch auf breiter
Basis getroffene Entscheidung zur Übernahme des Turnergartens in städtische
Verantwortung richtig war und damit ein nicht nur für die Stadt Marburg sozial-
und baugeschichtlich bedeutendes Denkmal erhalten werden konnte. Denn mit dem
hier vorgestellten Entwurf eines Nutzungskonzeptes wird dokumentiert, dass das
Gebäude seinem ursprünglichen Zweck entsprechend – und auch darüber hinaus –
für breite Bevölkerungsschichten nutzbar ist und auch genutzt werden wird.
Dabei dürfte nach erfolgter Sanierung zudem das Interesse an weiteren
Nutzungsinteressenten steigen, wofür der Entwurf des Nutzungskonzeptes des VfL
1860 Marburg e.V. alle Möglichkeiten offen lässt. Dadurch dürfte sich letztlich
auch die schon jetzt als vertretbar anzusehende Kostenkalkulation im Ergebnis
noch weiter verbessern lassen.
Besonders
hingewiesen werden kann bereits an dieser Stelle auf eine konkrete Verwendung
des Turnergartens von März bis September d.J. als Pilgerherberge im Rahmen des
Elisabethjahres. Aufgrund des sich bereits jetzt abzeichnenden hohen
Pilgeraufkommens, dessen Unterbringung vom heimischen Beherbergungsgewerbe
nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden kann, soll der Turnergarten
in einer gemeinschaftlichen Kooperation zwischen GeWoBau, Praxis gGmbH, DRK,
Marburger Tafel und einer evangelischen und röm.-kath. Kirchengemeinde – gegen
Vorlage eines Pilgerausweises – den Pilgerinnen und Pilgern als
Übernachtungsstätte zur Verfügung gestellt werden.
Während
dieser Zeit erfolgt die konkrete Planung der erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen, die dann im Herbst d. J. durchgeführt werden können. Der
hier vorgestellte Entwurf eines Nutzungskonzeptes des VfL 1860 Marburg e.V.
könnte also ab Ende 2007 oder Anfang 2008 praktisch umgesetzt werden.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen