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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1111/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie verträgt sich die nicht herstellbare Barrierefreiheit des Bauerbacher Kindergartens mit dem guten und hohen Anspruch auf behindertengerechten Ausbau und Zugang zu öffentlichen Gebäuden?

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Sachverhalt

Das Außengelände des Kindergartens Bauerbach ist für Rollstuhlfahrer erschlossen. Zwei Gruppen- sowie Nebenräume des Kindergartens befinden sich im 1. Obergeschoss und sind nur durch eine innen liegende Holztreppe zu erreichen, ein zweiter Fluchtweg in Form einer Außenrutsche aus dem 1. OG auf das Freigelände hergestellt.

 

Der Gruppenraum im Erdgeschoss ist ebenfalls nur über zwei Treppenstufen erreichbar.

Eine rollstuhlgerechte Erschließung der Gruppenräume im Obergeschoss ist bislang nicht vorgesehen, und auf Grund der Gebäudestruktur sowie aus denkmalpflegerischer Sicht nicht einfach umsetzbar.

 

Es handelt sich bei dem Kindergarten um ein historisches Schulgebäude. Der im Antragstext beschriebene hohe Anspruch ist nicht damit verbunden, dass alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat werden in Abhängigkeit von Nutzungsintensität und öffentlicher Bedeutung Prioritäten gesetzt.

 

 

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Kindereinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft nicht barrierefrei erschlossen sind und dies auch für die Zukunft nicht geplant ist.

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