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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1122/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Leichte Sprache
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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21.03.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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22.03.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.03.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach dem Vorbild der
Stadt Kassel werden sämtliche Informationen der Stadtverwaltung (Faltblätter,
Mitteilungen an Haushalte, Einladungen zu öffentlichen Ereignissen,
Veranstaltungen, Festen usw.) auch in sogenannter „Leichter Sprache“ nach den
Europäischen Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen
(Europäische Vereinigung der ILSMH/ Inclusion Europe;Siehe auch: www.people1.de")
veröffentlicht
Zu diesem Zweck wird eine
Person in der Verwaltung auf das Konzept „Leichte Sprache“ geschult und
verantwortlich dafür, ihre Kenntnisse weiterzugeben. Bis diese Einarbeitung erfolgt
ist, werden die Übersetzungsaufträge über die Lebenshilfe e. V. an Büros für
Leichte Sprache vergeben, von denen es im Bundesgebiet einige gibt. Vor der
Veröffentlichung werden die Texte zum Probelesen an behinderte Menschen
gegeben.
Sachverhalt
Begründung:
Das Konzept „Leichte
Sprache“ enthält einige – rasch erlernbare – Regeln für Satzbau, Wortauswahl,
Schriftwahl und Lay-out, die es möglich machen, Texte so zu gestalten, dass
Menschen mit eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten, Lernbehinderung oder
geistiger Behinderung wesentlich mehr Texte selbständig verstehen können als in
herkömmlicher Sprache.
Beschrieben wird das Konzept in einem Aufsatz in der
von der Lebenshilfe e. V. herausgegebenen
Zeitschrift Geistige Behinderung, H. 3/2005, S. 226–239 (Claudia
Wessels, So kann es jeder verstehen). Anleitung für Entwurf und Gestaltung von
Texten in „Leichter Sprache“ sowie ein entsprechendes Wörterbuch wird
herausgebracht und laufend überarbeitet vom „Netzwerk People First Deutschland
e. V.“ (www.people1.de). Über People First
oder auch die Lebenshilfe kann eine Schulung für interessierte Mitarbeiter aus
den verschiedenen Bereichen der Verwaltung organisiert werden. (Kontaktdaten:
Lebenshilfe Bremen e.V., Büro für leichte Sprache, Waller Heerstr. 55, 28217
Bremen, Tel.: (04 21) 3 87 77-79, http://www.lebenshilfe-bremen.de/
;wessels@lebenshilfe-bremen.de)
Die Stadt Kassel hat sich vor kurzem verpflichtet,
durch den Gebrauch der „Leichten Sprache“ behinderten Menschen mehr Teilhabe am
öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und entspricht damit
der Verpflichtung, die auch Marburg mit der Unterzeichnung der Erklärung von
Barcelona eingegangen ist.
Der Gebrauch der „Leichten Sprache“ in öffentlichen
Verlautbarungen aller Art kann auch eine Hilfe für MigrantInnen sein, deren
Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um die deutsche Verwaltungssprache zu
verstehen. Kenntnisse in „Leichter Sprache“ sind sicher nützlich für die
Mitarbeiter der verschiedenen Bereiche der Sozialverwaltung.
Birgit Schäfer Eva
Chr. Gottschaldt
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