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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1122/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach dem Vorbild der Stadt Kassel werden sämtliche Informationen der Stadtverwaltung (Faltblätter, Mitteilungen an Haushalte, Einladungen zu öffentlichen Ereignissen, Veranstaltungen, Festen usw.) auch in sogenannter „Leichter Sprache“ nach den Europäischen Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen (Europäische Vereinigung der ILSMH/ Inclusion Europe;Siehe auch: www.people1.de") veröffentlicht

Zu diesem Zweck wird eine Person in der Verwaltung auf das Konzept „Leichte Sprache“ geschult und verantwortlich dafür, ihre Kenntnisse weiterzugeben. Bis diese Einarbeitung erfolgt ist, werden die Übersetzungsaufträge über die Lebenshilfe e. V. an Büros für Leichte Sprache vergeben, von denen es im Bundesgebiet einige gibt. Vor der Veröffentlichung werden die Texte zum Probelesen an behinderte Menschen gegeben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Das Konzept „Leichte Sprache“ enthält einige – rasch erlernbare – Regeln für Satzbau, Wortauswahl, Schriftwahl und Lay-out, die es möglich machen, Texte so zu gestalten, dass Menschen mit eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten, Lernbehinderung oder geistiger Behinderung wesentlich mehr Texte selbständig verstehen können als in herkömmlicher Sprache.

Beschrieben wird das Konzept in einem Aufsatz in der von der Lebenshilfe e. V. herausgegebenen  Zeitschrift Geistige Behinderung, H. 3/2005, S. 226–239 (Claudia Wessels, So kann es jeder verstehen). Anleitung für Entwurf und Gestaltung von Texten in „Leichter Sprache“ sowie ein entsprechendes Wörterbuch wird herausgebracht und laufend überarbeitet vom „Netzwerk People First Deutschland e. V.“ (www.people1.de). Über People First oder auch die Lebenshilfe kann eine Schulung für interessierte Mitarbeiter aus den verschiedenen Bereichen der Verwaltung organisiert werden. (Kontaktdaten: Lebenshilfe Bremen e.V., Büro für leichte Sprache, Waller Heerstr. 55, 28217 Bremen, Tel.: (04 21) 3 87 77-79, http://www.lebenshilfe-bremen.de/ ;wessels@lebenshilfe-bremen.de)

Die Stadt Kassel hat sich vor kurzem verpflichtet, durch den Gebrauch der „Leichten Sprache“ behinderten Menschen mehr Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und entspricht damit der Verpflichtung, die auch Marburg mit der Unterzeichnung der Erklärung von Barcelona eingegangen ist.

Der Gebrauch der „Leichten Sprache“ in öffentlichen Verlautbarungen aller Art kann auch eine Hilfe für MigrantInnen sein, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um die deutsche Verwaltungssprache zu verstehen. Kenntnisse in „Leichter Sprache“ sind sicher nützlich für die Mitarbeiter der verschiedenen Bereiche der Sozialverwaltung.

 

 

Birgit Schäfer                                 Eva Chr. Gottschaldt

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