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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1136/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Inwieweit ist durch die kommunale Abfallentsorgung der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle gesichert, dass alle Marburger Apotheken Altmedikamente entgegennehmen und die weitere Entsorgung gesichert verläuft und dass die Marburger Kliniken über überprüfbare Entsorgungen aller derartiger entstehender Abfälle verfügen?

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Sachverhalt

Für die Überwachung der Entsorgung von Altmedikamenten ist das Staatliche Umweltamt beim Regierungspräsidium Gießen zuständig. Dementsprechend obliegt die Kontrolle und Überwachung der Stoffströme dem RP. Die kommunale Entsorgungsorganisation ist in diesem Verfahren rechtlich nicht eingebunden und besitzt keine originäre Zuständigkeit.

 

Für die Entsorgung von Altmedikamenten besteht seit 1997 im Landkreis Marburg-Biedenkopf in Abstimmung mit dem Betrieb für Abfallwirtschaft (BefA) jedoch für die Apotheken ein Rücknahmesystem durch die von der pharmazeutischen Industrie finanzierte Branchenlösung Vfw-REMEDICA.

 

Diese stellt den Apotheken kostenlos Sammelbehältnisse zur Verfügung, übernimmt die Medikamentenabfälle an der Entsorgungsstelle (Apotheke) und führt diese Altmedikamente der thermischen Beseitigung in dafür speziell genehmigten Anlagen zu.

 

Für darüber hinaus anfallende medizinische Abfälle in Kliniken, wie z.B. Infektiöse Abfälle, Spritzen, Skalpelle etc., haben die Kliniken die spezielle Entsorgung sicherzustellen (beispielsweise Entsorgung über die Hessische Industrie- und Sondermüllverwertung (HIM)) und gegenüber dem RP nachzuweisen (Entsorgungsnachweise, Übernahmescheine).

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