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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1138/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Florian Sauer (Nr. 30 2/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.02.2007
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Sachverhalt
Die
Anlieferung von Restmüll ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Entweder zahlen
die Bürgerinnen und Bürger dies durch die Müllgebühren oder durch ein Entgelt
für Abfälle, die nicht über das Abholsystem entsorgt werden.
Die Gebühr
setzt sich aus den Entsorgungskosten und den Sammlungs- und Transportkosten
zusammen. Der größte Teil mit ca. 2/3 der Kosten fallen auf die
Entsorgungskosten, im Wesentlichen für den Rest- und Sperrmüll an den Landkreis
und ein Teil an die MEG für die Verwertung des Bioabfalls.
Grundsätzlich
können die genannten Tapetenreste über die veranlagte Restmülltonne entsorgt
werden. Für darüber hinausgehendes Restmüllvolumen bietet die Abfallsatzung die
Möglichkeit, entweder einen Restmüllsack zu erwerben, der bei der
Restmüllsammlung mit abgeholt wird oder Restmüllmengen am Lagerplatz „Am
Krekel“ anzuliefern.
Da es
sich bei dem in der Frage genannten Abfall um zusätzlichen zu den
haushaltsüblichen Mengen anfallenden Restmüll handelt, der nicht in der
Gebührenkalkulation zu berücksichtigen ist, muss dieser entsprechend durch die
Verursacher separat bezahlt werden.
Die
Realität zeigt, dass die Annahme grundsätzlich nicht richtig ist, dass die
Kostenerstattung der anfallenden Entsorgungsgebühren durch die „Abfallerzeuger“
grundsätzlich dazu führt, dass Abfälle in der Landschaft wild abgelagert
werden. Nur eine im Verhältnis zu allen Bürgerinnen und Bürgern äußerst geringe
Anzahl von Personen entsorgt Abfälle illegal in der Natur.
Darüber
hinaus würde dies Verständnis dazu führen, dass die komplette
gebührenfinanzierte Abfallorganisation umgangen würde. Dies ist aber im Alltag
gerade nicht der Fall. Es muss auch hier der Grundsatz gelten, dass privat
veranlasste Kosten nicht sozialisiert werden.