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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0350/2001(2)
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Feußner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
30.11.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.11.2001
|
Sachverhalt
Begründung:
Die zur Zeit gültige Friedhofsgebührenordnung wurde am 17.
Dezember 1999 beschlossen und ist zum 23.02.2000 in Kraft getreten.
Davor waren die Friedhofsgebühren zuletzt zum 21.01.1994
angepasst worden, so dass zuletzt (1999) nur noch ein Kostendeckungsgrad in
Höhe von 49% vorlag, der eine
drastische Gebührenerhöhung erforderlich machte.
Die Auswertungen der Stellungnahmen der Ortsbeiräte bei der
letzten Gebührenanpassung ergab eine durchgängige Kritik an dem viel zu langen
Zeitraum seit der letzten Gebührenanpassung von 6 Jahren und der daraus
resultierenden drastischen Gebührenerhöhung. Vielmehr wurde eine moderate,
weniger einschneidende Erhöhung in kürzeren (jährlichen) Abständen
vorgeschlagen.
Die folgende Übersicht der Rechnungsergebnisse des UA 750
der letzten drei Jahre verdeutlicht die Verbesserung des Kostendeckungsgrades
der kostenrechnenden Einrichtung „Friedhöfe“ durch die letzte Gebührenanpassung.
|
1998 |
1999 |
2000 |
Einnahmen |
2.551.334
DM |
2.433.958
DM |
3.053.677
DM |
Ausgaben |
4.835.393
DM |
4.921.237
DM |
4.909.060
DM |
Zuschussbedarf |
2.284.059
DM |
2.487.279
DM |
1.855.383
DM |
Kostendeckung |
53 % |
49 % |
62 % |
Mit 49 % hatte der Kostendeckungsgrad in 1999 ein Rekordtief
erreicht.
Durch die am 23.2. 2000 in Kraft getretene Neufassung der
Friedhofsgebührenordnung sowie durch die Anhebung des grünpolitischen Wertes,
der die Funktion der Friedhofsanlagen des Hauptfriedhofes und der Friedhöfe in
Cappel, Marbach und Wehrda als Parkanlagen unterstreicht (von 790.000,--DM auf
1.200.000,--DM), konnte eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses erzielt
werden.
So konnte der Zuschussbedarf im Vergleich zu 1999 um ca.
632.000,--DM gesenkt werden. Mit 62% liegt die Kostendeckung zwar unter den mit
der Erhöhung erwarteten 70%, sie kann sich aber möglicherweise 2001 noch leicht
erhöhen, denn die Anpassung ist erst zum 23.02.2000 in Kraft getreten und wirkt
sich daher auf das Rechnungsergebnis 2000 noch nicht voll aus, sondern erst auf
das Rechnungsergebnis 2001. Allerdings wird das Niveau von 74% Kostendeckung
nach der vorletzten Gebührenanpassung im Jahre 1994 noch nicht erreicht.
Mit der nun vorgesehenen Gebührenanpassung soll jedoch in
erster Linie den Forderungen nach moderaten Erhöhungen in kürzeren Abständen
Rechnung getragen werden, die sich aus den Auswertungen der seinerzeitigen
Stellungnahmen der Ortsbeiräte zur letzten Gebührenerhöhung ergeben haben und
ein höherer Kostendeckungsgrad erzielt werden.
Die Notwendigkeit der Überarbeitung der Friedhofsgebühren
ergibt sich außerdem durch die Währungsumstellung zum 01.01.2002.
Die o. a. Rechnungsergebnisse zeigen weitestgehend die reale
Kostensituation des UA 750, da die Leistungen des DBM aufgrund der
Auftragsabrechnung komplett enthalten sind.
So ist aus den Rechnungsergebnissen des Amtes 67
hinsichtlich der Abrechnung mit dem DBM für das Jahr 2000 ersichtlich, dass
sich bei den Grabherstellungsgebühren zurzeit ein Defizit von 44,-- DM pro
Bestattung ergibt. Daher sieht der neue Gebührenentwurf eine Anhebung dieser
Position um 5% auf 1.155,--DM bzw. 590 € vor.; die Gebühren für die Herstellung
eines Tiefgrabes werden um 4% von 1.200,--DM auf 1.250,--DM angehoben, das
entspricht 640 €. Die Herstellung von Sargkammern verteuert sich um 5,6% von
485,--DM auf 508,--DM, dies entspricht 260 €.
Daneben sieht der Entwurf eine Erhöhung der
Grabstättengebühren zwischen 2% und 11% vor für die einzelnen Positionen der
Überlassung von Grabstätten.
Außerdem werden die Gebühren für Um- und Ausbettungen
angepasst.
Die übrigen Positionen bleiben unverändert und werden
lediglich in Euro umgerechnet.
Damit wird deutlich, dass der vorliegende Gebührenentwurf im
Wesentlichen das Ergebnis der umfangreichen Beratungen darstellt, die
anlässlich der letzten Gebührenanpassung in den verschiedenen Gremien von
Ortsbeiräten bis hin zur Stadtverordnetenversammlung geführt wurden. Damit soll
der Forderung nach moderaten Erhöhungen in kürzeren zeitlichen Abständen
Rechnung getragen werden. Eine wesentliche Verbesserung des
Kostendeckungsgrades wird damit nicht erreicht werden.
Aus Gründen des Allgemeininteresses an einem ordnungsgemäßen
Bestattungswesen ist es allerdings auch gerechtfertigt, diese Aufgabe der
kostenrechnenden Einrichtung Friedhof bis zu einem gewissen Teil aus
allgemeinen Finanzmitteln zu finanzieren und nicht ausschließlich durch noch
höhere Gebühren auf die betroffenen Bürger und Bürgerinnen abzuwälzen.
Zur Verdeutlichung der finanziellen Situation der Friedhöfe
ist in der Anlage das Rechnungsergebnis 2000 des UA 750 Friedhöfe beigefügt.
Für den kirchlichen Teil des Hauptfriedhofes in der
Ockershäuser Allee und den Friedhof im Stadtteil Ockershausen ist die Zustimmung
des Gesamtverbandes der Evangelischen Kirchengemeinden in Marburg erforderlich.
Es wird gebeten, die Neufassung der Friedhofsgebührenordnung
der Universitätsstadt Marburg zu beschließen. Die Veränderungen der einzelnen
Gebührensätze ergeben sich aus der beigefügten Gegenüberstellung der Neufassung
mit der bisher gültigen Gebührenordnung.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der
Ortsbeiräte wurde von dem ursprünglichen Entwurf der Neufassung der
Friedhofsgebührenordnung, dessen Weiterleitung an die
Stadtverordnetenversammlung bereits vom Magistrat in seiner Sitzung vom
24.09.2001zugestimmt wurde, hinsichtlich der Regelungen über Gebühren für
Sargkammern abgewichen.
Die Änderungen beruhen auf dem Beschlussvorschlag des
Ortsbeirates Wehrda, der für eine Anhebung der Gebühren für Grabkammern und
Urnenreihengräbern in der gleichen Größenordnung plädierte (5%) wie bei den
übrigen Grabstellen vorgesehen sei. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Anhebung
bei Sargkammern um 10% vor. Zur Begründung führte der Ortsbeirat Wehrda an,
dass mit einer überproportionalen Erhöhung ein falsches Signal an die Bevölkerung
gesandt werde, dass es aber im öffentlichen Interesse liege, die Akzeptanz der
genannten Grabformen zu steigern. Da diese Beerdigungsformen langfristig
erheblich kostengünstiger sind als Erdbestattungen, sollte dem Vorschlag
hinsichtlich der Sargkammern gefolgt und ein zunächst geringerer
Kostendeckungsgrad hierbei in Kauf genommen werden. Die Änderungen wurden in
die beiliegende Neufassung eingearbeitet. Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen
Entwurf sind fett gedruckt.
Der Vorschlag bezüglich der Urnenreihengräber wurde nicht
aufgegriffen, da wir bei der Festsetzung dieser Gebühren hessenweit bereits im
unteren Drittel liegen.
Insgesamt wurde der Entwurf von den Ortsbeiräten zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Eine weitere Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf
ergibt sich aus der mit dem IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung vom 26. Oktober
2001 beschlossenen Übernahme des bis dahin von der Kirchengemeinde verwalteten
und betriebenen Friedhofs Wehrshausen in das Eigentum der Stadt Marburg. Die
Friedhofsgebührenordnung ist daher auch auf den Friedhof Wehrshausen zu
erweitern.
Der Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden in
Marburg hat inzwischen schriftlich seine Zustimmung zur Neufassung zugesichert
und mitgeteilt, dass auch das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von
Kurhessen–Waldeck die kirchenaufsichtliche Genehmigung für den kirchlichen Teil
des Hauptfriedhofes in der Ockershäuser Allee und den Friedhof im Stadtteil
Ockershausen in Aussicht gestellt hat. Die endgültige Zustimmung wird nach der
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung übermittelt.
Es wird daher gebeten, den geänderten Entwurf zu
beschließen.
Dietrich Möller Franz
Kahle
Oberbürgermeister Stadtrat
Anlage
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