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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0350/2001(2)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die zur Zeit gültige Friedhofsgebührenordnung wurde am 17. Dezember 1999 beschlossen und ist zum 23.02.2000 in Kraft getreten.

Davor waren die Friedhofsgebühren zuletzt zum 21.01.1994 angepasst worden, so dass zuletzt (1999) nur noch ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 49% vorlag,  der eine drastische Gebührenerhöhung erforderlich machte.

Die Auswertungen der Stellungnahmen der Ortsbeiräte bei der letzten Gebührenanpassung ergab eine durchgängige Kritik an dem viel zu langen Zeitraum seit der letzten Gebührenanpassung von 6 Jahren und der daraus resultierenden drastischen Gebührenerhöhung. Vielmehr wurde eine moderate, weniger einschneidende Erhöhung in kürzeren (jährlichen) Abständen vorgeschlagen.

 

Die folgende Übersicht der Rechnungsergebnisse des UA 750 der letzten drei Jahre verdeutlicht die Verbesserung des Kostendeckungsgrades der kostenrechnenden Einrichtung „Friedhöfe“ durch die letzte Gebührenanpassung.

 

 

1998

1999

2000

Einnahmen

2.551.334 DM

2.433.958 DM

3.053.677 DM

Ausgaben

4.835.393 DM

4.921.237 DM

4.909.060 DM

Zuschussbedarf

2.284.059 DM

2.487.279 DM

1.855.383 DM

Kostendeckung

53 %

49 %

62 %

 

Mit 49 % hatte der Kostendeckungsgrad in 1999 ein Rekordtief erreicht.

Durch die am 23.2. 2000 in Kraft getretene Neufassung der Friedhofsgebührenordnung sowie durch die Anhebung des grünpolitischen Wertes, der die Funktion der Friedhofsanlagen des Hauptfriedhofes und der Friedhöfe in Cappel, Marbach und Wehrda als Parkanlagen unterstreicht (von 790.000,--DM auf 1.200.000,--DM), konnte eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses erzielt werden.

So konnte der Zuschussbedarf im Vergleich zu 1999 um ca. 632.000,--DM gesenkt werden. Mit 62% liegt die Kostendeckung zwar unter den mit der Erhöhung erwarteten 70%, sie kann sich aber möglicherweise 2001 noch leicht erhöhen, denn die Anpassung ist erst zum 23.02.2000 in Kraft getreten und wirkt sich daher auf das Rechnungsergebnis 2000 noch nicht voll aus, sondern erst auf das Rechnungsergebnis 2001. Allerdings wird das Niveau von 74% Kostendeckung nach der vorletzten Gebührenanpassung im Jahre 1994 noch nicht erreicht.

 

Mit der nun vorgesehenen Gebührenanpassung soll jedoch in erster Linie den Forderungen nach moderaten Erhöhungen in kürzeren Abständen Rechnung getragen werden, die sich aus den Auswertungen der seinerzeitigen Stellungnahmen der Ortsbeiräte zur letzten Gebührenerhöhung ergeben haben und ein höherer Kostendeckungsgrad erzielt werden.

Die Notwendigkeit der Überarbeitung der Friedhofsgebühren ergibt sich außerdem durch die Währungsumstellung zum 01.01.2002.

 

 

Die o. a. Rechnungsergebnisse zeigen weitestgehend die reale Kostensituation des UA 750, da die Leistungen des DBM aufgrund der Auftragsabrechnung komplett enthalten sind.

So ist aus den Rechnungsergebnissen des Amtes 67 hinsichtlich der Abrechnung mit dem DBM für das Jahr 2000 ersichtlich, dass sich bei den Grabherstellungsgebühren zurzeit ein Defizit von 44,-- DM pro Bestattung ergibt. Daher sieht der neue Gebührenentwurf eine Anhebung dieser Position um 5% auf 1.155,--DM bzw. 590 € vor.; die Gebühren für die Herstellung eines Tiefgrabes werden um 4% von 1.200,--DM auf 1.250,--DM angehoben, das entspricht 640 €. Die Herstellung von Sargkammern verteuert sich um 5,6% von 485,--DM auf 508,--DM, dies entspricht 260 €.

 

Daneben sieht der Entwurf eine Erhöhung der Grabstättengebühren zwischen 2% und 11% vor für die einzelnen Positionen der Überlassung von Grabstätten.

Außerdem werden die Gebühren für Um- und Ausbettungen angepasst.

 

Die übrigen Positionen bleiben unverändert und werden lediglich in Euro umgerechnet.

 

Damit wird deutlich, dass der vorliegende Gebührenentwurf im Wesentlichen das Ergebnis der umfangreichen Beratungen darstellt, die anlässlich der letzten Gebührenanpassung in den verschiedenen Gremien von Ortsbeiräten bis hin zur Stadtverordnetenversammlung geführt wurden. Damit soll der Forderung nach moderaten Erhöhungen in kürzeren zeitlichen Abständen Rechnung getragen werden. Eine wesentliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades wird damit nicht erreicht werden.

 

Aus Gründen des Allgemeininteresses an einem ordnungsgemäßen Bestattungswesen ist es allerdings auch gerechtfertigt, diese Aufgabe der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof bis zu einem gewissen Teil aus allgemeinen Finanzmitteln zu finanzieren und nicht ausschließlich durch noch höhere Gebühren auf die betroffenen Bürger und Bürgerinnen abzuwälzen.

 

Zur Verdeutlichung der finanziellen Situation der Friedhöfe ist in der Anlage das Rechnungsergebnis 2000 des UA 750 Friedhöfe  beigefügt.

 

Für den kirchlichen Teil des Hauptfriedhofes in der Ockershäuser Allee und den Friedhof im Stadtteil Ockershausen ist die Zustimmung des Gesamtverbandes der Evangelischen Kirchengemeinden in Marburg erforderlich.

 

 

Es wird gebeten, die Neufassung der Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg zu beschließen. Die Veränderungen der einzelnen Gebührensätze ergeben sich aus der beigefügten Gegenüberstellung der Neufassung mit der bisher gültigen Gebührenordnung.

 

 

 

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Ortsbeiräte wurde von dem ursprünglichen Entwurf der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung, dessen Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung bereits vom Magistrat in seiner Sitzung vom 24.09.2001zugestimmt wurde, hinsichtlich der Regelungen über Gebühren für Sargkammern abgewichen.

Die Änderungen beruhen auf dem Beschlussvorschlag des Ortsbeirates Wehrda, der für eine Anhebung der Gebühren für Grabkammern und Urnenreihengräbern in der gleichen Größenordnung plädierte (5%) wie bei den übrigen Grabstellen vorgesehen sei. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Anhebung bei Sargkammern um 10% vor. Zur Begründung führte der Ortsbeirat Wehrda an, dass mit einer überproportionalen Erhöhung ein falsches Signal an die Bevölkerung gesandt werde, dass es aber im öffentlichen Interesse liege, die Akzeptanz der genannten Grabformen zu steigern. Da diese Beerdigungsformen langfristig erheblich kostengünstiger sind als Erdbestattungen, sollte dem Vorschlag hinsichtlich der Sargkammern gefolgt und ein zunächst geringerer Kostendeckungsgrad hierbei in Kauf genommen werden. Die Änderungen wurden in die beiliegende Neufassung eingearbeitet. Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sind fett gedruckt.

 

Der Vorschlag bezüglich der Urnenreihengräber wurde nicht aufgegriffen, da wir bei der Festsetzung dieser Gebühren hessenweit bereits im unteren Drittel liegen.

 

Insgesamt wurde der Entwurf von den Ortsbeiräten zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Eine weitere Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ergibt sich aus der mit dem IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung vom 26. Oktober 2001 beschlossenen Übernahme des bis dahin von der Kirchengemeinde verwalteten und betriebenen Friedhofs Wehrshausen in das Eigentum der Stadt Marburg. Die Friedhofsgebührenordnung ist daher auch auf den Friedhof Wehrshausen zu erweitern.

 

Der Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden in Marburg hat inzwischen schriftlich seine Zustimmung zur Neufassung zugesichert und mitgeteilt, dass auch das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen–Waldeck die kirchenaufsichtliche Genehmigung für den kirchlichen Teil des Hauptfriedhofes in der Ockershäuser Allee und den Friedhof im Stadtteil Ockershausen in Aussicht gestellt hat. Die endgültige Zustimmung wird nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung übermittelt.

 

Es wird daher gebeten, den geänderten Entwurf zu beschließen.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                             Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                     Stadtrat

 

 

 

 

Anlage

 

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Finanz. Auswirkung

 

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