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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1186/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Umsetzung der Anordnung des HMdJ (Bleiberechtsregelung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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21.03.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.03.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Der Magistrat wird
beauftragt die Anordnung des Hessischen Innenministers vom 28.11.2006 so
umzusetzen, dass die Spielräume der Anordnung zu Gunsten der antragstellenden
Personen ausgenutzt werden.
2,) Der Magistrat wird
beauftragt auf das Regierungspräsidium in Gießen einzuwirken, damit die
Unterlagen von Personen, die von der Bleiberechtsregelung betroffen sein
können, unverzüglich und vollständig an die Ausländerbehörde der Stadt Marburg
übermittelt werden.
3.) Die Stadt Marburg
übernimmt auch bei Personen, die von der Bleiberechtsregelung betroffen sein
können, die Kosten für die Ausstellung von Reisepässen oder deren
Ersatzdokumente.
4.) Der Magistrat wird
beauftragt, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Arbeitgeber der
Stadt über die Auswirkungen der Anordnung des Hessischen Innenministers zu
informieren, damit die Arbeitsplatzsuche der von der Bleiberechtsregelung
Betroffenen nicht unnötig erschwert wird. Die Zusammenarbeit mit dem
Kreisjobcenter des Landkreises soll hierbei angestrebt werden.
5.) Der Magistrat wird
aufgefordert, die Statistik nach Nr.11 der Anordnung des Hessischen
Innenministers vom 28.11.2006 ab dem 1. April 2007 in geeigneter Form zu
veröffentlichen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Hessische Innenminister
hat in einer Anordnung am 28.11.2006 die Bleiberechtsregelung für Personen mit
Duldung in Hessen näher erläutert. Diese Bleiberechtsregelung bleibt weit
hinter dem zurück, was eine humane Gesellschaft zu leisten im Stande wäre.
Daher ist es umso dringlicher, die Ermessensspielräume bei der Beurteilung der
Lage der betroffenen Menschen zu deren Gunsten auszuschöpfen.
Bürokratische Hindernisse
und mangelnde Informationen (z.B. von Arbeitgebern) über die Möglichkeiten der
Bleiberechtsregelung dürfen auf keinen Fall zu Lasten der betroffenen Menschen
gehen. Wenn die in Bund und Ländern Verantwortung Tragenden sich nicht dazu
durchringen können, für geduldete Menschen ein generelles Bleiberecht zu
erlassen, sollte auf Kreisebene alles menschenmögliche unternommen werden, auf
dass möglichst viele Menschen das Bleiberecht nach dem derzeitigen Stand in
Anspruch nehmen können.
Gez. Eva Gottschaldt gez.
Pit Metz gez.
Birgit Schäfer
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