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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1186/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.) Der Magistrat wird beauftragt die Anordnung des Hessischen Innenministers vom 28.11.2006 so umzusetzen, dass die Spielräume der Anordnung zu Gunsten der antragstellenden Personen ausgenutzt  werden.

 

2,) Der Magistrat wird beauftragt auf das Regierungspräsidium in Gießen einzuwirken, damit die Unterlagen von Personen, die von der Bleiberechtsregelung betroffen sein können, unverzüglich und vollständig an die Ausländerbehörde der Stadt Marburg übermittelt werden.

 

3.) Die Stadt Marburg übernimmt auch bei Personen, die von der Bleiberechtsregelung betroffen sein können, die Kosten für die Ausstellung von Reisepässen oder deren Ersatzdokumente.

 

4.) Der Magistrat wird beauftragt, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Arbeitgeber der Stadt über die Auswirkungen der Anordnung des Hessischen Innenministers zu informieren, damit die Arbeitsplatzsuche der von der Bleiberechtsregelung Betroffenen nicht unnötig erschwert wird. Die Zusammenarbeit mit dem Kreisjobcenter des Landkreises soll hierbei angestrebt werden.

 

5.) Der Magistrat wird aufgefordert, die Statistik nach Nr.11 der Anordnung des Hessischen Innenministers vom 28.11.2006 ab dem 1. April 2007 in geeigneter Form zu veröffentlichen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Hessische Innenminister hat in einer Anordnung am 28.11.2006 die Bleiberechtsregelung für Personen mit Duldung in Hessen näher erläutert. Diese Bleiberechtsregelung bleibt weit hinter dem zurück, was eine humane Gesellschaft zu leisten im Stande wäre. Daher ist es umso dringlicher, die Ermessensspielräume bei der Beurteilung der Lage der betroffenen Menschen zu deren Gunsten auszuschöpfen.

 

Bürokratische Hindernisse und mangelnde Informationen (z.B. von Arbeitgebern) über die Möglichkeiten der Bleiberechtsregelung dürfen auf keinen Fall zu Lasten der betroffenen Menschen gehen. Wenn die in Bund und Ländern Verantwortung Tragenden sich nicht dazu durchringen können, für geduldete Menschen ein generelles Bleiberecht zu erlassen, sollte auf Kreisebene alles menschenmögliche unternommen werden, auf dass möglichst viele Menschen das Bleiberecht nach dem derzeitigen Stand in Anspruch nehmen können.

 

Gez. Eva Gottschaldt                 gez. Pit Metz                                  gez. Birgit Schäfer

 

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