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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1187/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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21.03.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.03.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
der Universitätsstadt Marburg appelliert an die Fraktionen der Großen Koalition
in Berlin die angestrebte Bleiberechtsregelung für bisher nur geduldete
Flüchtlinge so zu gestalten, dass folgende Forderungen erfüllt werden:
a) Flüchtlinge sollen einen
effektiven Schutz nach den Maßgaben internationaler Konventionen erhalten. Die
restriktive Anhörungs- und Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge muss beendet werden.
b) Die Lebenssituationen besonders
schutzbedürftiger Flüchtlinge wie Minderjährige, Traumatisierte, Opfer von
Gewaltverbrechen usw. sollen die Behören zusätzlich berücksichtigen.
c) Länger hier lebende geduldete
Flüchtlinge sollen durch eine gesetzliche Bleiberechtsregelung einen
Rechtsanspruch auf Aufenthalt erhalten.
d) Um die Integration der
betroffenen Menschen zu ermöglichen sollen alle in Deutschland lebenden
Flüchtlinge die Möglichkeit erhalten, legal eine Beschäftigung aufzunehmen.
e) Die Diskriminierungen durch das
Asylbewerberleistungsgesetz sollen aufgehoben werden.
f) Eine großzügige Amnestie soll
den Aufenthalt aller in Deutschland lebenden Flüchtlinge legalisieren.
Sachverhalt
Begründung:
Der Umgang mit AsylbewerberInnen
und Flüchtlingen soll sich nicht an deren potenziellen Abschiebung, sondern am
möglichen Bleiberecht der Einzelnen orientieren. Flüchtlinge werden nach
geltender Rechtslage und Praxis mit zahlreichen Beschränkungen, unsicherem
Rechtsstatus (bis hin zu Illegalität) und mangelnder Versorgung konfrontiert.
Ihre Integration wird hierdurch verhindert, ihre individuellen Rechte und
Entfaltungsmöglichkeiten werden verletzt.
Die Situation der Geduldeten hat sich durch das Zuwanderungsgesetz nicht
verbessert. Das allseits kritisierte Prinzip der „Kettenduldung“ wird
überwiegend beibehalten. Die Praxis der Arbeitsverbote hat sich unter der Ägide
der Ausländerbehörden sogar noch verschärft, so dass viele Betroffene ihren
Arbeitsplatz verloren haben und sozialhilfeabhängig gemacht wurden. Trotz
jahrelanger Sozialversicherungsabgaben wird solchen geduldeten Flüchtlingen ein
Anspruch auf Arbeitslosengeld verwehrt. Sie erhalten lediglich Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz, die etwa 35% unter dem Niveau von Hartz IV
liegen und die im Regelfall nur in „Sachleistungsform“ (kein Bargeld) gewährt
werden. Schlimmstenfalls müssen die Betroffenen ihre Wohnung aufgeben und
werden in einem Wohnheim oder in einer so genannten „Ausreiseeinrichtung“
zwangsuntergebracht.
Aus humanitären Gründen ist somit
eine großzügige Regelung mit einer Amnestie der bereits in Deutschland lebenden
Menschen geboten.
Gez. Eva Gottschaldt gez.
Pit Metz gez.
Birgit Schäfer
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