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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1187/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg appelliert an die Fraktionen der Großen Koalition in Berlin die angestrebte Bleiberechtsregelung für bisher nur geduldete Flüchtlinge so zu gestalten, dass folgende Forderungen erfüllt werden:

 

a) Flüchtlinge sollen einen effektiven Schutz nach den Maßgaben internationaler Konventionen erhalten. Die restriktive Anhörungs- und Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge muss beendet werden.

 

b) Die Lebenssituationen besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge wie Minderjährige, Traumatisierte, Opfer von Gewaltverbrechen usw. sollen die Behören zusätzlich berücksichtigen.

 

c) Länger hier lebende geduldete Flüchtlinge sollen durch eine gesetzliche Bleiberechtsregelung einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt erhalten.

 

d) Um die Integration der betroffenen Menschen zu ermöglichen sollen alle in Deutschland lebenden Flüchtlinge die Möglichkeit erhalten, legal eine Beschäftigung aufzunehmen.

 

e) Die Diskriminierungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz sollen aufgehoben werden.

 

f) Eine großzügige Amnestie soll den Aufenthalt aller in Deutschland lebenden Flüchtlinge legalisieren.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

Der Umgang mit AsylbewerberInnen und Flüchtlingen soll sich nicht an deren potenziellen Abschiebung, sondern am möglichen Bleiberecht der Einzelnen orientieren. Flüchtlinge werden nach geltender Rechtslage und Praxis mit zahlreichen Beschränkungen, unsicherem Rechtsstatus (bis hin zu Illegalität) und mangelnder Versorgung konfrontiert. Ihre Integration wird hierdurch verhindert, ihre individuellen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten werden verletzt.
Die Situation der Geduldeten hat sich durch das Zuwanderungsgesetz nicht verbessert. Das allseits kritisierte Prinzip der „Kettenduldung“ wird überwiegend beibehalten. Die Praxis der Arbeitsverbote hat sich unter der Ägide der Ausländerbehörden sogar noch verschärft, so dass viele Betroffene ihren Arbeitsplatz verloren haben und sozialhilfeabhängig gemacht wurden. Trotz jahrelanger Sozialversicherungsabgaben wird solchen geduldeten Flüchtlingen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld verwehrt. Sie erhalten lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die etwa 35% unter dem Niveau von Hartz IV liegen und die im Regelfall nur in „Sachleistungsform“ (kein Bargeld) gewährt werden. Schlimmstenfalls müssen die Betroffenen ihre Wohnung aufgeben und werden in einem Wohnheim oder in einer so genannten „Ausreiseeinrichtung“ zwangsuntergebracht.

Aus humanitären Gründen ist somit eine großzügige Regelung mit einer Amnestie der bereits in Deutschland lebenden Menschen geboten.

Gez. Eva Gottschaldt                               gez. Pit Metz                            gez. Birgit Schäfer

 

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