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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0551/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Erwerb von zwei landwirtschaftlichen Grundstücken in den Gemarkungen Cyriaxweimar bzw. Haddamshausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- Liegenschaftsamt
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Entscheidung
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|
●
Erledigt
|
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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12.12.2001
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Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadt erwirbt von den Eheleuten Irmgard und Johann Krieger, Cyriaxstr. 34,
35041 Marburg, die landwirtschaftlichen Grundstücke
1. Gemarkung
Haddamshausen, Flur 7, Flurstück 30/1 = 2.145 qm.
Der
Kaufpreis beträgt 2,30 DM/qm zuzüglich einer Entschädigung von
400,--
DM für die aufstehenden Obstbäume, insgesamt also
5.333,50
DM.
Die
Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt
Marburg. Mittel stehen unter Haushaltsstelle 880/932 zur Verfügung.
2. Gemarkung
Cyriaxweimar, Flur 3, Flurstück 40/6 = 1.236 qm.
Der
Kaufpreis beträgt 2,-- DM/qm, insgesamt also 2.472,-- DM.
Die
Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt
Marburg. Mittel stehen unter Haushaltsstelle 880/932 zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung:
zu 1.:
Als
Ausgleichsmaßnahme für die Erstellung des Ausweichsportplatzes auf der Parzelle
34/2 (bereits realisiert) soll der Cyriaxbach renaturiert werden. Hierzu ist es
notwendig, dass ein mindestens 10 m breiter Streifen aus der Parzelle Gemarkung
Haddamshausen, Flur 7, Flurstück 30/1, von der Stadt Marburg erworben wird.
Ohne diesen Streifen kann die Ausgleichsmaßnahme nicht realisiert und der
Ausweichsportplatz nicht abschließend genehmigt werden. Mittel- bis langfristig
wird die gesamte Parzelle benötigt. Der Ortsbeirat des Stadtteiles
Haddamshausen hat sich für einen Erwerb ausgesprochen.
zu 2.:
Im Rahmen
der Verkaufsverhandlungen betreffend die Parzelle unter Nr. 1 wurde uns von den
Eigentümern (Eheleute Krieger) auch die unter lfd. Nr. 2 genannte Fläche zum
Erwerb angeboten. Die nördlich an das genannte Flurstück angrenzende Parzelle
40/3 befindet sich im Eigentum der Stadt Marburg und ist derzeit verpachtet.
Der seit 1994 rechtskräftige Bebauungsplan 20/4 (Kindergarten Cyriaxweimar)
setzt auf dem weiter nördlich, jenseits des Feldweges (Flurstück 93/2)
angrenzenden Flurstückes 47/3 (ebenfalls im Eigentum der Stadt Marburg) entlang
des Feldweges (69/2) eine mindestens 8 m breite Anpflanzung fest. Vor diesem
Hintergrund beabsichtigen wir, das vorgenannte Grundstück zu erwerben, da so
die Möglichkeit besteht, kurzfristig von der Landstraße bis zum Feldweg an der
Mehrzweckhalle Cyriaxweimar auf einer Gesamtlänge von ca. 250 m einen
Geländestreifen (auf den Flurstücken 40/6, 40/3 und 47/3) entlang dem Feldweg
69/2 durch landschaftsökologische Maßnahmen (Anpflanzungen, Regeneration des
Grabens, etc.) aufzuwerten. Dadurch erfolgt auch eine deutliche Strukturierung
der Landschaft und es könnten mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes auch
die Inhalte des Landschaftsplanes (Südwestliche Stadtteile) umgesetzt werden,
die perspektivisch bis zur Quelle und zur Allna weiterführen sollen. Da für die
Maßnahme nicht die gesamte Fläche der oben genannten Flurstücke benötigt wird,
könnten die verbleibenden Restflächen dem derzeitigen Pächter der Parzelle 40/3
zur Nutzung angeboten werden (sozusagen als Ausgleich für die Reduzierung auf
der Parzelle 40/3). Der für das mit der Nr. 1 beschriebene Grundstück
vereinbarte Kaufpreis entspricht exakt dem, der auch für das von uns vor
einiger Zeit direkt angrenzende Flurstück 31/2 gezahlt wurde. Er ist als
angemessen zu betrachten. Für das kleinere Flurstück 40/6 konnte eine
Reduzierung dieses Kaufpreises auf 2,-- DM/qm auf dem Verhandlungswege
erzielt werden.
Der
Ortsbeirat des Stadtteiles Cyriaxweimar hat sich für einen Ankauf
ausgesprochen.
Es wird
gebeten, dieser Vorlage zuzustimmen.
Egon
Vaupel
Bürgermeister
2
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