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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1198/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5/24, 3. Änderung, Gisselberger Straße, VfB-Grundstück, der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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19.04.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.04.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Für
den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5/24, 3. Änderung, Gisselberger Straße,
VfB-Grundstück, gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den
bebauten Grundstücksteil des VfB-Geländes entlang der Gisselberger Straße. Die
beiden vorhandenen eingeschossigen Gebäude werden von den VfB-Mitgliedern zu
Aufenthaltszwecken und als Umkleidemöglichkeit mit Sanitäreinrichungen genutzt.
Im Zusammenhang mit energieeinsparenden Baumaßnahmen und einer erforderlichen
Dachsanierung besteht die Absicht, die Gebäude um 2 Geschosse aufzustocken und
diese Gebäudeteile mit 22 Studentenappartements zu nutzen.
Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5/24 von 1965 ist
der fragliche Bereich Bestandteil der festgesetzten Fläche „Sportplatz VFL“.
Danach ist die geplante Wohnanlage planungsrechtlich nicht zulässig.
Um diese Nutzung zu ermöglichen, muss die beschriebene
Grundstücksfläche planungsrechtlich zu einem Mischgebiet geändert werden. Als
Abstufung zu den festgesetzten, benachbarten Gewerbegebieten entlang der
Gisselberger Straße ist die geplante Mischgebietsausweisung städtebaulich
vertretbar. Darüber hinaus ist dieser Gebietscharakter im weiteren
nordöstlichen (stadteinwärts) Verlauf der Gisselberger Straße im vorgenannten
Bebauungsplan bereits festgeschrieben.
Offene Fragen, wie Schallschutzmaßnahmen aufgrund der
Emissionsbelastungen durch die Nutzung des VfB-Sportfeldes, Nachweis der
notwendigen Pkw-Stellplätze, Abweichungen (Abstandsfläche) vom
Bauordnungsrecht, sind im Bauantragsverfahren zu klären. Die Überschreitung des
zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ + GFZ) für ein Mischgebiet ist
städtebaulich zu begründen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung
angepasst.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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