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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0380/2001(2)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

1. den als Anlage beigefügten II. Nachtrag zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg sowie

2. die Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Zu 1:

Die Satzung  über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg

bedarf einer Ergänzung.

 

Im Zusammenhang mit der anlässlich der Währungsumstellung auf Euro zum 01.01.2002

notwendigen Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg wurden auch mögliche neue Gebührentatbestände überprüft sowie die in § 3 der Sondernutzungssatzung festgelegten erlaubnisfreien Sondernutzungen überdacht.

 

Die Überlegung, für das Anbringen von Briefkästen, Wertzeichenautomaten und Postablagekästen zukünftig Sondernutzungsgebühren zu erheben, die dann in die  Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über Sondernutzung aufzunehmen seien, wurde verworfen.  

 

Eine Gebührenerhebung wäre zwar nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes ab dem 01.01.1998 möglich, da dieses im Gegensatz zu dem bis dahin geltenden Gesetz über das Postwesen keinen Passus mehr enthält, der ein Erheben von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Briefkästen, Wertzeichenautomaten und Postablagekästen verbietet.

 

Bei einer geschätzten Anzahl von ca. 15 – 20 in Marburg aufgestellten Postablagekästen wäre bei einer Sondernutzungsgebühr von je 5 € insgesamt mit einer jährlichen Einnahme von 75 – 100 € zu rechnen. Dies stünde in keinem Verhältnis zu dem hierzu erforderlichen Verwaltungsaufwand (Erlass von Genehmigungsbescheiden für bereits bestehende Postablagekästen anhand einer Standortliste der Deutschen Post AG bzw. Bescheiderteilung bei neuen zusätzlichen Anlagen und Überprüfung der Fortschreibung der Standortliste).

 

Durch die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Briefkästen wäre die breite Öffentlichkeit bzw. ausschließlich die Bürgerinnen und Bürger betroffen, da diese Einrichtungen öffentliche Versorgungsfunktionen erfüllen und durch eine Gebührenerhebung mit Sicherheit ein weiterer Service-Rückgang wie beispielsweise Abbau von Briefkästen zu befürchten ist.

Daher sieht auch die Neufassung des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses keine Gebühr für das Aufstellen von Briefkästen, Postablagekästen und Wertzeichenautomaten vor.

 

Vielmehr soll die Satzung durch den beigefügten II. Nachtrag eindeutig klarstellen, dass das Aufstellen von Briefkästen, Postablagekästen und Wertzeichenautomaten ausdrücklich zu den erlaubnisfreien Sondernutzungen gehört. Daher wird § 3 der Satzung um Ziffer 8 ergänzt, der das Aufstellen und Anbringen von Briefkästen, Wertzeichenautomaten und Postablagekästen der Deutschen Post AG als eine weitere erlaubnisfreie Sondernutzung regelt.

 

 

 

Zu 2:

Die Notwendigkeit der Neufassung des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses ergibt sich in erster Linie aus der Währungsumstellung zum 01.01.2002.

 

Bei der Überarbeitung des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses hat sich außerdem herausgestellt, dass bei einigen Gebührentatbeständen Anhebungen erforderlich sind, da die Sondernutzungsgebühren zuletzt am 30. Mai 1994 geändert wurden und nach nunmehr 7 ½ Jahren unveränderten Gebühren eine Anpassung an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung notwendig ist. Die Steigerungsrate ist im Neuentwurf  jeweils ausgewiesen. Da es sich überwiegend um kleinere Beträge handelt, hat eine lediglich geringfügige reale Anhebung bereits überproportionale Auswirkung auf die prozentuale Kostensteigerung.

 

Der Vorlage ist eine Gegenüberstellung der bisherigen Fassung des Gebührenverzeichnisses mit der neuen Fassung beigefügt.

 

Es wird daher gebeten, der Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                             Egon Vaupel

Oberbürgermeister                                                     Bürgermeister

 

 

Anlagen

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Finanz. Auswirkung

 

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