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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1199/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert:

1)      der Otto-Ubbelohde-Schule die für das Betreuungs- und Ganztagsangebot notwendigen Räume schnellstmöglich, möglichst zum Schuljahresbeginn 2007/08, übergangsweise in der Universitätsstraße 4 zur Verfügung zu stellen.

2)       eine dauerhafte Perspektive für die notwendigen Räumlichkeiten zu entwickeln.

3)      einen Aufstellungsbeschluss für das Fronhofgelände vorzubereiten und dabei allen neuen Entwicklungen im Bereich zwischen der Schulstraße und der Universitätsstraße einzubeziehen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Die jüngste Entwicklung hat gezeigt, dass sich die mit dem jetzigen Bebauungsplan Fronhof verfolgten Ziele nicht umsetzen lassen. Insbesondere ist die Zielsetzung, den Schulstandort der Otto-Ubbelohde- Schule zu stärken und die weitere Existenz des soziokulturellen Zentrums KFZ zu sichern, mit den gegenwärtigen Festsetzungen nicht möglich, weil sich die Aussicht, die angestrebten Schulbaulösung im Tausch mit Wohnungsbauflächen zu realisieren, zerschlagen hat. Eine Realisierung des Projektes ist jedenfalls in weite Ferne gerückt.

 

Der dringende Raumbedarf der Schule für das Ganztags- und Betreuungsangebot muss dennoch kurzfristig behoben werden, dafür sind Räume in der Universitätsstraße 4 vorgesehen, die schnellstmöglich für die Schule zur Verfügung stehen sollten. Eine langfristige Lösung für diese Raumbedarfe soll in den nächsten Monaten entwickelt werden.

 

Dazu bedarf es im Bereich des Fronhofes einer Weiterentwicklung der  Bauleitplanung. Die Sicherung und Entwicklung der OUS als sechsjährige Grundschule an diesem Standort und die Sicherung des Sozio-Kulturzentrums KFZ müssen vordringliche Ziele der Entwicklung sein.

 

Gleichzeitig ist zu prüfen, ob dem KFZ an diesem Standort Entwicklungsperspektiven aufgezeigt werden können (z. B. in den Remisen). Ferner sind ggf. neue Entwicklungen hinsichtlich der Liegenschaft Uni-Str.6 (Savignyhaus) in der Bauleitplanung aufzunehmen. Schließlich müssen die Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer/innen angemessen in die Planungsüberlegungen einfließen. Der Aufstellungsbeschluss sollte gefasst werden, sobald das Land Hessen grünes Licht für das Campusprojekt und die daraus folgenden Entwicklungen gegeben hat.

 

Es handelt sich um ein stadtentwicklungspolitisch für die nächsten Jahrzehnte bedeutendes Projekt, das in diesem zentralen Bereich angemessen gesteuert werden muss. Um in diesem für die weitere Innenstadt- und Hochschulstandortentwicklung wichtigen Gebiet kein Vakuum auftreten zu lassen, ist eine Neubeplanung erforderlich und daher ein Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.

 

Sonja Sell                                           Jürgen Markus

Kirsten Dinnebier                               Dietmar Göttling

 

 

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