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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1216/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortenbergsteg ist nach seinem Neubau von den Bürgerinnen und Bürgern wieder sehr gut angenommen worden.

Sind die anfänglichen Mängel inzwischen alle zur Zufriedenheit der Bauverwaltung behoben worden und geschah dies im Rahmen der Gewährleistung der ausführenden Firmen?

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Sachverhalt

Es freut uns auch, dass der Steg wieder gut angenommen wurde. Dies umso mehr, da der Ortenbergsteg jetzt auch problemlos von mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern sowie von Radfahren ohne Einschränkung genutzt werden kann.

 

Ausführungsmängel hat es am Steg in der Endphase der Bauausführung und auch danach gegeben. Mit Ausnahme der geringen Mängel im Bodenbelag der Brücke, die aufgrund zu geringer Temperaturen beim Einbau entstanden sind, wurden alle Mängel zur Zufriedenheit des Fachdienstes Tiefbau von der ausführenden Arge im Rahmen der Ausführung behoben bzw. nachgebessert. Die Gewährleistungsfrist (Frist zur Mängelbeseitigung) beträgt mit Ausnahme der Aufzugsanlage 5 Jahre.

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