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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1242/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie viele ZuwanderInnen haben 2006 in Marburg an einem Integrationskurs des Bundesamtes für Migration teilgenommen und welche Kosten sind den ZuwanderInnen dabei entstanden?

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Sachverhalt

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet bei dem Kapitel 3 „Förderung der Integration“ nach Teilnahmeberechtigten (§ 44) und zur Teilnahme Verpflichtete (§ 44a).

Von der Ausländerbehörde der Stadt Marburg wurden im Jahr 2006 an insgesamt 63 Personen Berechtigungsbescheinigungen bzw. Teilnahmeverpflichtungen ausgestellt.

 

Berechtigte:

 

01.       § 44 Abs. 1 AufenthG                                                                     7 Personen

            insbesondere Personen, die erstmals eine

            Aufenthaltserlaubnis erhalten

 

02.       § 44 Abs. 4 AufenthG                                                                     8 Personen

            Teilnahmeanspruch besteht nicht, kann im

Rahmen verfügbarer Kursplätze vom Bundesamt

für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen

werden

 

 

Verpflichtete:

 

03.       § 44 a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG                                                         32 Personen

            Personen, die sich nicht auf einfache Art in

            der deutschen Sprache mündlich verständigen

können

 

04.       § 44 a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG                                                         16 Personen

            Leistungsbezieher nach Zweiten Sozialgesetz-

buch, wenn bewilligende Stelle (KJC) die Teil-

nahme anregt oder eine besondere Integrations-

bedürftigkeit vorliegt

Die Kosten des Integrations- und Orientierungskurses trägt der Bund, wobei die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer einen Kostenbeitrag in Höhe von 1 Euro pro Unterrichtsstunde an das BAMF zu leisten hat (§ 9 Abs. 1 Integrationskurs-verordnung). Nach Abs. 2 besteht durch das BAMF die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag zu stellen, sofern Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften SBG bezogen werden.

 

Da an den Integrationskursen auch noch andere Personengruppen (z.B. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler) teilnehmen, die nicht von der Ausländerbehörde einen Berechtigungsschein oder eine Teilnahmeverpflichtung erhalten haben, wird die Volkshochschule Marburg über die tatsächliche  Teilnehmerzahlen und über die weiteren Kursträger ebenfalls Stellung nehmen.

 

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