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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1253/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist zukünftig auch während der Stadtverordnetenversammlung damit zu rechnen, dass Nichtraucherschutz im Vorraum zum Sitzungssaal und im Bereich des Kasinos (UG) gewährleistet ist?

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Sachverhalt

Während der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung übt der Stadtverordnetenvorsteher das Hausrecht aus. Es liegt daher nicht im Verantwortungsbereich des Magistrates oder des Oberbürgermeisters, in den von der Stadtverordnetenversammlung genutzten Räumen ein Rauchverbot oder andere Restriktionen auszusprechen. Unabhängig von einer allgemeinen Regelung zum Nichtraucherschutz in öffentlichen städtischen Einrichtungen (s. insoweit auch die Antwort auf die vorgehende Frage) ist es also schon jetzt und auch in Zukunft originäre Angelegenheit des Stadtverordnetenvorsteher, des Ältestenrates oder des gesamten Plenums, über die Frage eines Rauchverbots im räumlichen Umfeld der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eigenständig zu entscheiden.

 

Dies wurde im Übrigen auch kürzlich im Deutschen Bundestag so gehandhabt, wo unabhängig von einem von der Bundesregierung erlassenen Rauchverbot für alle öffentlichen Einrichtungen des Bundes der Bundestag für sich selbst eine entsprechende Regelung verabschiedet hat.

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