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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1255/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie gedenkt der Magistrat die in Punkt 2. und 3. auf der letzten STVV beschlosse nen Richtlinien des Antrages zu Mindestlöhnen unter der Berücksichtigung dessen, was ein auskömmliches Einkommen ist, umzusetzen? D.h. welches auskömmliche Einkommen legt er dabei zu Grunde?

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Sachverhalt

Wie im Rahmen der ausführlichen Beratungen und Erörterungen im Vorfeld des o. g. beschlossenen Antrages zu Mindestlöhnen seitens des Magistrates bereits dargelegt wurde, werden in der Stadtverwaltung Marburg sowie in den städtischen Betrieben und Gesellschaften ausnahmslos Tariflöhne gezahlt, die meist deutlich über dem seinerzeit im Raum stehenden Stundenlohn von mind. 7,50 Euro liegen. Der Magistrat maßt sich allerdings nicht an, beurteilen zu können, welcher Stundenlohn auskömmlich ist und welcher nicht. Aufgrund der Tarifbildung, der die Stadt und ihre Beteiligungen als Arbeitgeber unterliegen und insoweit mindestens Tariflöhne zahlen, geht der Magistrat jedoch davon aus, dass die jeweiligen Tarifvertragspartner auch in den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen auskömmlich Tarife vereinbart haben.

 

Im Übrigen hat der Magistrat auch die städtischen Gesellschaften über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung betr. Mindestlöhne informiert und um dessen Beachtung in eigener Zuständigkeit gebeten.

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