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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0558/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Norbert Schüren (Nr.18 11/01)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
30.11.2001
|
Beschlussvorschlag
Mittel in
welcher Höhe müssen noch aufgebracht werden, damit der Kindergarten in
Bauerbach bei unveränderter Kinderzahl am gegenwärtigen Standort allen
gesetzlichen Auflagen und Richtlinien entspricht?
Es
antwortet Stadtrat Kahle.
Die gesetzlichen
Auflagen zur Aufrechterhaltung des Kindergartens in der bisherigen Form werden
erfüllt sein, wenn die Baumaßnahmen gemäß der Brandschutzbestimmungen
ausgeführt sind.
Nach
Rücksprache mit 60.5 werden Kosten für Maßnahmen im und am Gebäude in Höhe von
66.000,00 DM anfallen.
Für
Brandschutzmaßnahmen an Tageseinrichtungen der Stadt Marburg - dies betrifft
auch die Einrichtungen in freier Trägerschaft - stehen 400.000,00 DM zur
Verfügung. Aus diesem Haushaltstitel werden auch die Brandschutzmaßnahmen für
den Kindergarten Bauerbach gezahlt.
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