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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1295/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichts Marburg III (Dagobertshausen, Marbach, Michelbach)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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01.06.2007
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Geplant
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2007
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Sachverhalt
Begründung:
Laut Mitteilung des Amtsgerichts Marburg wurde der bisherige
Ortsgerichtsvorsteher, Herr Hans-Jürgen Theis, auf seinen Wunsch von dem Amt
des Ortsgerichtsvorstehers entbunden.
Daher
ist es notwendig, nach § 7 Abs. 1 des
Ortsgerichtsgesetzes eine Neuwahl durchzuführen.
Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist
besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über
die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:
- Zu
Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die
allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.
Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
- Ortsgerichtsmitglieder
können nicht Personen sein, die
a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des
Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;
b.) die Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder
Notar/in zugelassen sind.
3. Im
Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren
berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht,
solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
4. Personen,
die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie
Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7
Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag
der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren
ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die
Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7
Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen,
auf die mehr als Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und
geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben
abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 21.03.2007 wurden alle in der
Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden
Ortsbeiräte gebeten, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen.
Der Ortsbeirat Dagobertshausen schlägt für das Amt vor:
Herrn Friedrich-Karl SCHROEDER, wh. Risberg 4, 35041
Marburg-Dagobertshausen.
Der Ortsbeirat Marbach schlägt für das Amt vor:
Frau Ingrid MERTINS, wh. Dornbusch 7, 35041 Marburg-Marbach
Die CDU-Fraktion schlägt für das Amt vor:
Herrn Hermann GÜNZEL, wh. Am Pfaffenwald 9, 35041
Marburg-Dagobertshausen
Weitere Wahlvorschläge sind weder innerhalb der gesetzten Frist
noch danach eingegangen.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
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