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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/1336/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Förderung des Nichtrauchens bei der Stadtverwaltung Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.05.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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01.06.2007
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Sachverhalt
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 24. November 2006 durch
Beschluss den Magistrat beauftragt, „in den öffentlichen Gebäuden der Stadt
Marburg und ihrer Gesellschaften auf ein Rauchverbot hinzuwirken“. Da es sich
hierbei um eine Maßnahme handelt, die das Verhalten der Beschäftigten berührt,
hat der Unterzeichner als Dienststellenleiter der Stadtverwaltung Marburg den
örtlichen Personalrat beteiligt sowie den nach Arbeitsstättenrecht
eingerichteten Arbeitsschutzausschuss sowie die Betriebsärztin einbezogen.
Nach
intensiver Diskussion mit allen Beteiligten konnte zwischen dem
Oberbürgermeister als Leiter der Dienststelle sowie dem Personalrat der
Stadtverwaltung die beigefügte Dienstvereinbarung zur Förderung des
Nichtrauchens bei der Stadtverwaltung Marburg abgeschlossen werden, die zum 01.
Mai 2007 in Kraft getreten ist. Neben der darin enthaltenen Regelung eines
generellen Rauchverbots in den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung Marburg sieht
die Dienstvereinbarung eine Reihe von innerbetrieblichen Maßnahmen sowohl zur
Umsetzung des Rauchverbots als auch der Prävention und Unterstützung beim
Nichtrauchen vor.
Darüber
hinaus weist die Dienstvereinbarung auch darauf hin, dass die selbstständigen
Betriebe und Gesellschaften der Universitätsstadt Marburg aufgefordert sind, in
eigener Verantwortung entsprechende Regelungen zu treffen, da diese naturgemäß
von einer stadtverwaltungsinternen Dienstvereinbarung nicht erfasst werden
können. Inwieweit nach der zu erwartenden landesgesetzlichen Regelung zur
Einführung eines generellen Rauchverbots in allen öffentlichen Gebäuden noch
Änderungen oder Ergänzungen an der nunmehr erfolgten örtlichen Regelung
erforderlich werden sollten, bleibt abzuwarten.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
Anlage
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